Der Fahrer eines Sattelzuges mit Gefahrgutflüssigkeit hatte sich während der Fahrt eine Zigarette angezündet.Unmittelbar danach verursachte er einen Unfall,bei dem der Sattelzug erheblich beschädigt wurde.Den Schaden verlangte der Mann von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt. Die weigerte sich zu zahlen.Schließlich habe der Fahrer wegen der Zigarette nicht die für die Starssen-und Witterungsverhältnisse erforderliche Konzentration aufbringen können und sei deshalb verunfallt.Der Fahrer hielt dagegen,dass der Unfallschaden auch dann entstanden wäre,wenn er-ohne Zigarette-beide Hände am Lenkrad gehabt hätte.Schliesslich sei die Strasse bei frostigen Aussentemperaturen rutschig gewesen,was er im Display der Zugmaschine anhand der Meldung`durchdrehende Räder´erkannt habe. Das OLG Naumburg legte dem Fahrer ein 75%iges Mitverschulden zur Last. Gerade weil die Strassen durch überfrierende Nässe rutschig gewesen sei und der Fahrer dies erkannt habe,habe er sich keine Zigarette anzünden dürfen.Stattdessen hätte er seine ganze Aufmerksamkeit dem Fahren widmen müssen, so die Richter. Dies gelte erst recht, weil der Zug mit Gefahrgutflüssigkeit beladen war.
OLG Naumburg Aktenzeiichen 4U133/08
OLG Naumburg Aktenzeiichen 4U133/08
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