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Wochenende nachtragen oder Urlaubsschein?

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  • Wochenende nachtragen oder Urlaubsschein?

    Ich hätte da mal eine Frage bezüglich des digitalem Tachographen.

    Angenommen ich bin von Montags um 6.00 Uhr bis Freitags 15.00 auf Tour. Ich ziehe Freitags um 15.00 Uhr die Karte, und habe eine durchgehende Ruhezeit bis Montag morgens um 6.00 Uhr. Muss ich mir für die Zeit zwischen Freitag 15.00 Uhr und Montag 6.00 Uhr einen Urlaubsschein ausstellen lassen oder reicht es einen manuellen Nachtrag mit dem Tacho zu machen??

    Ich mache es Montags morgens so

    M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
    SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: JA (FREITAGS)
    ENDE LAND: AUSWAHL: D
    BEGINN "DATUM" 06.00 AUSWAHL: JA (MONTAGS)

    Ist das so korrekt und ist damit die Wochenruhezeit, also Samstag, Sonntag, nachgetragen? Oder brauche ich noch einen zusätzlichen Nachweis?

    Bitte schnelle Antwort
    M.f.G. Actros Driver

    "Born to be on Road"

    Allen eine unfallfreie Fahrt

  • #2
    Wenn du innerhalb Deutschlands bleibst reicht es wenn du deine WE nachträgst. Fährst du aber wieder nach Italien solltest du dir einen Urlaubsschein ausstellen lassen. Damit bist du immer auf der sicheren Seite!Am besten machst du es beides, nachtragen und einen Urlaubschein dir ausstellen lassen!!


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    • #3
      Zitat von Young Truck Driver Beitrag anzeigen
      Ich hätte da mal eine Frage bezüglich des digitalem Tachographen.

      Angenommen ich bin von Montags um 6.00 Uhr bis Freitags 15.00 auf Tour. Ich ziehe Freitags um 15.00 Uhr die Karte, und habe eine durchgehende Ruhezeit bis Montag morgens um 6.00 Uhr. Muss ich mir für die Zeit zwischen Freitag 15.00 Uhr und Montag 6.00 Uhr einen Urlaubsschein ausstellen lassen oder reicht es einen manuellen Nachtrag mit dem Tacho zu machen??

      Ich mache es Montags morgens so

      M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
      SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: JA (FREITAGS)
      ENDE LAND: AUSWAHL: D
      BEGINN "DATUM" 06.00 AUSWAHL: JA (MONTAGS)

      Ist das so korrekt und ist damit die Wochenruhezeit, also Samstag, Sonntag, nachgetragen? Oder brauche ich noch einen zusätzlichen Nachweis?

      Bitte schnelle Antwort
      Nein, das reicht nicht. Wenn du das so machst hast du immer unbekannte Zeiten die du nicht nachweisen kannst. Diese sind auf dem Ausdruck mit "?" markiert. Das Gerät weiß also nicht was du gemacht hast und du kannst es auch nicht belegen - es sei denn du hast einen Urlaubsschein, dann kannst du das so machen. Wenn nicht, dann mache es wie folgt:

      M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
      SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: NEIN (FREITAGS)
      Dann die Zeit als Ruhezeit nachtragen, das Gerät zeigt dabei die Zeit vom Entnehmen der Karte und die Zeit +1Minute an und du "spulst" vor bis es nicht mehr weiter geht. Dann bestätigen mit "OK" - dann die Zeitgruppe "Ruhezeit (Bett)" auswählen - wieder mit "OK" bestätigen und dem Gerätemenü weiter folgen. Das Gerät fragt dich nocheinmal ob du die Daten wirklich speichern willst, denke also nach ob du alles richtig eingegeben hast bevor du mit "OK" bestätigst. Die Daten werden direkt auf die Karte geschrieben. Wenn du nein sagst landest du wieder bei M NACHTRAG. Sagst du ja landest du bei Beginn Land. Bevor du am Freitag die Karte rausnimmst stellst du auf Pause, gehst ins Menü "Fahrer" "Schichtende Land" und gibst dort (und nur dann) das entsprechende Land ein. Noch Fragen?
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Nein, das reicht nicht. Wenn du das so machst hast du immer unbekannte Zeiten die du nicht nachweisen kannst. Diese sind auf dem Ausdruck mit "?" markiert. Das Gerät weiß also nicht was du gemacht hast und du kannst es auch nicht belegen - es sei denn du hast einen Urlaubsschein, dann kannst du das so machen. Wenn nicht, dann mache es wie folgt:

        M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
        SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: NEIN (FREITAGS)
        Dann die Zeit als Ruhezeit nachtragen, das Gerät zeigt dabei die Zeit vom Entnehmen der Karte und die Zeit +1Minute an und du "spulst" vor bis es nicht mehr weiter geht. Dann bestätigen mit "OK" - dann die Zeitgruppe "Ruhezeit (Bett)" auswählen - wieder mit "OK" bestätigen und dem Gerätemenü weiter folgen. Das Gerät fragt dich nocheinmal ob du die Daten wirklich speichern willst, denke also nach ob du alles richtig eingegeben hast bevor du mit "OK" bestätigst. Die Daten werden direkt auf die Karte geschrieben. Wenn du nein sagst landest du wieder bei M NACHTRAG. Sagst du ja landest du bei Beginn Land. Bevor du am Freitag die Karte rausnimmst stellst du auf Pause, gehst ins Menü "Fahrer" "Schichtende Land" und gibst dort (und nur dann) das entsprechende Land ein. Noch Fragen?
        Ich habe vorhin nochmal aus Spaß ein Paar kollegen gefragt. Die machen das genau so wie ich, und hatten nie Probleme. Wenn die SChicht zuende ist wird automatisch die Ruhezeit nachgetragen. Meinte auch glaube ich mal ein Typ von der Dekra zu mir
        M.f.G. Actros Driver

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        Allen eine unfallfreie Fahrt

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        • #5
          Na dann...
          MfG Der Tommy...
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          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Hallo wie ist es eigentlich wenn man die Karte drin läst und an dem tag nicht gefahren ist braucht man da auch ein urlaubsschein.
            Da wir überwiegend Sonderfahrten machen kommt es vor das ich unter der woche 1-2 tage zu hause bin ohne das ich fahren muss wenn ich in dieser zeit die Karte im Gerät lasse brauche ich dann einen Urlaubsschein ich muss auch öfters ins ausland kannn es sein das ich da probleme bekomme.
            das gleiche auch fürs wochenende?

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            • #7
              Hallo zusammen,
              habe das hier mal ausgegraben:
              Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?

              Eine Bescheinigung des Unternehmers über berücksichtigungsfreie Tage ist erforderlich, wenn Fahrer für einen der dem Kontrolltag vorausgehenden 28 Kalendertage die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise (Schaublätter, Eintragungen auf der Fahrerkarte bzw. Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät oder Aufzeichnungen – vergleiche Art. 15 Abs. 7 VO-Verordnung (EWG) Nummer 3821/85; Kapitel III Artikel 11 des Anhangs zum AETR; § 1 Abs. 6 FPersV) nicht vorlegen können, weil sie
              1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Nachweispflicht besteht,
              2. erkrankt waren,
              3. sich im Urlaub befanden oder
              4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben.

              Zusätzliche Hinweise:
              Der Unternehmer hat den Fahrern die Bescheinigung vor Fahrtantritt auszustellen. Eine handschriftlich ausgestellte Bescheinigung ist nicht zulässig. Aus der Bescheinigung muss sich ergeben, welcher der vier vorstehend aufgeführten Gründe auf den Fahrer zutrifft. Die Bescheinigung ist
              1. vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person (diese darf nicht der Fahrer sein) und
              2. vom Fahrer zu unterzeichnen.

              Kann eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden, weil die berücksichtigungsfreien Tage unterwegs angefallen sind, hat der Unternehmer diese auf Verlangen der Behörde nachträglich auszustellen und vorzulegen.
              Verzicht auf die Bescheinigung
              Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fahrer auch an solchen Tagen ein den Sozialvorschriften unterliegendes Fahrzeug gelenkt haben könnte. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise bei Fahrern im Personenverkehr oder Fahrern im Güterverkehr gegeben, für die das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO nicht gilt (z.B. Fahrzeuge, die frisches Fleisch, frischen Fisch oder leichtverderbliches Obst oder Gemüse befördern). Es wird jedoch empfohlen, bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Sonn- und Feiertage Bescheinigungen des Unternehmers mitzuführen.
              Ferner haben die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen. Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit nachgetragen hat (Art. 15 Abs. 3 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85). Soweit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wird, muss der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit auf der Rückseite des nächsten im Anschluss an die Ruhezeit verwendeten Schaublattes nachtragen. Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t ohne Kontrollgerät erfolgt der Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit auf dem Tageskontrollblatt.
              Hinweis: Bei digitalen Kontrollgeräten bestimmter Hersteller ist ein manueller Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit nicht möglich bzw. erfolgt keine Speicherung dieses Nachtrags. Es wird daher empfohlen, sicherzustellen, dass die wöchentliche Ruhezeit tatsächlich auf der Fahrerkarte erfasst und bei Kontrollen ein Download der nachgetragenen Daten möglich ist. Auf die Bescheinigung des Unternehmers kann nur dann verzichtet werden, wenn die wöchentliche Ruhezeit auf diese Weise dokumentiert wird.
              Neues EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage ab 16.12.2009:
              Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das durch das Fahrpersonal zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Das Formblatt ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und wird ab sofort in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert. Das bisherige Formblatt (ABl. L 99 vom 14.04.2007) wurde durch die Neufassung ersetzt.
              Mit diesem Formblatt ist ein EU-einheitlicher Nachweis von Urlaubs- und Krankheitstagen sowie allen denkbaren anderen Varianten berücksichtigungsfreier Tage möglich.
              Das EU-Formblatt steht Ihnen hier als Word-Dokument zur Verfügung. Auf den Internetseiten der EU-Kommission können Versionen in allen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden.
              Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das EU-Formblatt auch als Nachweis für Urlaubs- und Krankheitstage im Sinne der § 20 FPersV eingesetzt werden kann, wenn ein Fahrzeug zwischen 2,8 t zGG und 3,5 t zGG gelenkt wird.
              Quelle
              oder hier Fahrpersonalrecht
              Ansonsten mach ich es auch so:
              M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
              SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: NEIN (FREITAGS)
              Dann die Zeit als Ruhezeit nachtragen, das Gerät zeigt dabei die Zeit vom Entnehmen der Karte und die Zeit +1Minute an und du "spulst" vor bis es nicht mehr weiter geht. Dann bestätigen mit "OK" - dann die Zeitgruppe "Ruhezeit (Bett)" auswählen - wieder mit "OK" bestätigen und dem Gerätemenü weiter folgen. Das Gerät fragt dich nocheinmal ob du die Daten wirklich speichern willst, denke also nach ob du alles richtig eingegeben hast bevor du mit "OK" bestätigst. Die Daten werden direkt auf die Karte geschrieben. Wenn du nein sagst landest du wieder bei M NACHTRAG. Sagst du ja landest du bei Beginn Land. Bevor du am Freitag die Karte rausnimmst stellst du auf Pause, gehst ins Menü "Fahrer" "Schichtende Land" und gibst dort (und nur dann) das entsprechende Land ein.
              :cheers:

              Gruß Jürgen

              Kommentar


              • #8
                Zitat von scanixx Beitrag anzeigen
                Hallo wie ist es eigentlich wenn man die Karte drin läst und an dem tag nicht gefahren ist braucht man da auch ein urlaubsschein.
                Da wir überwiegend Sonderfahrten machen kommt es vor das ich unter der woche 1-2 tage zu hause bin ohne das ich fahren muss wenn ich in dieser zeit die Karte im Gerät lasse brauche ich dann einen Urlaubsschein ich muss auch öfters ins ausland kannn es sein das ich da probleme bekomme.
                das gleiche auch fürs wochenende?

                Auch da solltest du dir einen Urlaubsschein geben lassen, da du ja in der Zeit einen anderen LKW mit einem analogen Tachographen gefahren sein kannst. Vorallem Karte im Digi Tacho lassen, verbirgt Gefahren, da dieser LKW von einer anderen Person bewegt werden kann. Damit würdest du dir eine evtl. Wochendruhezeit ruinieren.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  Nein, das reicht nicht. Wenn du das so machst hast du immer unbekannte Zeiten die du nicht nachweisen kannst. Diese sind auf dem Ausdruck mit "?" markiert. Das Gerät weiß also nicht was du gemacht hast und du kannst es auch nicht belegen - es sei denn du hast einen Urlaubsschein, dann kannst du das so machen. Wenn nicht, dann mache es wie folgt:

                  M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
                  SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: NEIN (FREITAGS)
                  Dann die Zeit als Ruhezeit nachtragen, das Gerät zeigt dabei die Zeit vom Entnehmen der Karte und die Zeit +1Minute an und du "spulst" vor bis es nicht mehr weiter geht. Dann bestätigen mit "OK" - dann die Zeitgruppe "Ruhezeit (Bett)" auswählen - wieder mit "OK" bestätigen und dem Gerätemenü weiter folgen. Das Gerät fragt dich nocheinmal ob du die Daten wirklich speichern willst, denke also nach ob du alles richtig eingegeben hast bevor du mit "OK" bestätigst. Die Daten werden direkt auf die Karte geschrieben. Wenn du nein sagst landest du wieder bei M NACHTRAG. Sagst du ja landest du bei Beginn Land. Bevor du am Freitag die Karte rausnimmst stellst du auf Pause, gehst ins Menü "Fahrer" "Schichtende Land" und gibst dort (und nur dann) das entsprechende Land ein. Noch Fragen?
                  Ich muss mich bei dir entschuldigen. Du hattest Recht

                  Ich war immer der meinung, das Schichteende bedeutet, das automatisch Pause ist. Ich habe heute mal meine Karte in der FIrma auslesen lassen, und siehe da. Am WOchenende: ???

                  Habe mir jetzt einen Urlaubsschein für die Fehlenden tage ausstellen lassen.

                  Tut mir echt leid
                  M.f.G. Actros Driver

                  "Born to be on Road"

                  Allen eine unfallfreie Fahrt

                  Kommentar


                  • #10
                    Und auf dem Urlaubsschein ERHOLUNGSURLAUB ankreutzen obwohl es eigentlich gar kein Urlaub ist??

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Nein, das reicht nicht. Wenn du das so machst hast du immer unbekannte Zeiten die du nicht nachweisen kannst. Diese sind auf dem Ausdruck mit "?" markiert. Das Gerät weiß also nicht was du gemacht hast und du kannst es auch nicht belegen - es sei denn du hast einen Urlaubsschein, dann kannst du das so machen. Wenn nicht, dann mache es wie folgt:

                      M NACHTRAG? AUSWAHL: JA
                      SCHICHTENDE "DATUM" 15.00 AUSWAHL: NEIN (FREITAGS)
                      Dann die Zeit als Ruhezeit nachtragen, das Gerät zeigt dabei die Zeit vom Entnehmen der Karte und die Zeit +1Minute an und du "spulst" vor bis es nicht mehr weiter geht. Dann bestätigen mit "OK" - dann die Zeitgruppe "Ruhezeit (Bett)" auswählen - wieder mit "OK" bestätigen und dem Gerätemenü weiter folgen. Das Gerät fragt dich nocheinmal ob du die Daten wirklich speichern willst, denke also nach ob du alles richtig eingegeben hast bevor du mit "OK" bestätigst. Die Daten werden direkt auf die Karte geschrieben. Wenn du nein sagst landest du wieder bei M NACHTRAG. Sagst du ja landest du bei Beginn Land. Bevor du am Freitag die Karte rausnimmst stellst du auf Pause, gehst ins Menü "Fahrer" "Schichtende Land" und gibst dort (und nur dann) das entsprechende Land ein. Noch Fragen?
                      Ich muss mich verbessern...
                      Das rot markierte kannst du getrost vergessen, das Gerät fragt dich sowieso nach "Ende Land" wenn du die Karte rausnimmst! Aber man sollte nicht vergessen´dieses vor und nach der Schichtpause unter der Woche zu tun wenn man die Karte im Gerät lässt. Zu Beginn der täglichen Ruhezeit ins Menü des "Fahrers 1" analog "Fahrer 2" gehen und "Ende Land" eintragen - und nach der Schichtpause selbes Menü "Beginn Land" eintragen...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                      Kommentar


                      • #12
                        Also damit ich das als Neuling auch mal verstehe, da dass EG-Kontrollgerät immer so eine sacge bei mir ist.

                        ich Fahre von Montag-Freitag bin also immer die ganze Woche weg. (fahre nur Deutschland)

                        Wen ich jetzt am Freitag nach Hause komme und den Dicken abstelle, und am Montag wieder einsteige muss ich dann für das Wochenende einen Nachtrag machen?

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von YOYO Beitrag anzeigen
                          Also damit ich das als Neuling auch mal verstehe, da dass EG-Kontrollgerät immer so eine sacge bei mir ist.

                          ich Fahre von Montag-Freitag bin also immer die ganze Woche weg. (fahre nur Deutschland)

                          Wen ich jetzt am Freitag nach Hause komme und den Dicken abstelle, und am Montag wieder einsteige muss ich dann für das Wochenende einen Nachtrag machen?
                          Entweder machst du einen Nachtrag oder du führst den Nachweis über einen Urlaubsschein. Alternativen dazu gibt es nicht. Weder das eine noch das andere zu machen, ist schlecht. Das nimmt man dir bei einer Kontrolle übel und bittet eventuell zur Kasse.

                          Gruß

                          McFly

                          Kommentar


                          • #14
                            Danke erstmal für die schnelle Antwort.

                            Und den Nachtrag mache ich dann am. Montag oder Sonntag bevor ich los fahre.. Kann mir das jemand an Hand eines Beispiel erklären.?
                            Mfg

                            Kommentar


                            • #15
                              Den machst du wenn du los fährst. Also nach dem einstecken der Karte.
                              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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