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Zeitgruppenschalter des Digitacho

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  • Zeitgruppenschalter des Digitacho

    Fahrer 2

    Beim Fahrer 2 (i.d.R. der Beifahrer) kann man manuell bei stehendem Fahrzeug zwischen den Zeitgruppen "Ruhezeit", "Bereitschaftszeit" und "sonstige Arbeiten" wählen.
    Ist auch nachvollziehbar, da der Beifahrer ja schließlich auch diese 3 Dinge tun kann. "Lenkzeit" kann es für den Beifahrer nicht geben weil er ja das Fahrzeug nicht lenkt.
    Daher erfolgt für den Fahrer 2 nur der Aufschrieb (Speicherung) der Zeitgruppen.
    Wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, dann schaltet das Kontrollgerät für den Fahrer 2 auf "Bereitschaftszeit". (siehe Definition Bereitschaftszeit)
    Wenn das Fahrzeug dann wieder zum stehen kommt bleibt für den Fahrer 2 diese Zeitgruppeneinstellung erhalten - bis er sie manuell ändert.

    Fahrer 1

    Beim Fahrer 1 (i.d.R. der Fahrer) kann man manuell bei stehendem Fahrzeug ebenfalls zwischen den Zeitgruppen "Ruhezeit", "Bereitschaftszeit" und "sonstige Arbeiten" wählen.
    Auch der Fahrer kann bei stehendem Fahrzeug diese Tätigkeiten durchführen. Sobald sich das Fahrzeug in Bewegung setzt schaltet (s.o.) das Kontrollgerät für dne Fahrer 2 auf "Bereitschaftszeit" und für den Fahrer 1 auf "Lenkzeit".
    Dieses machen alle Geräte - ohne Ausnahme!
    Wenn das Fahrzeug anhält - dann unterscheiden sich die Softwareversionen. Die ältere Software lässt das Gerät für den Fahrer 1 auf die Zeitgruppe "sonstige Arbeiten" springen. Das macht daher Sinn da der Fahrer ja u.U. sein Fahrzeug entladen könnte oder etwas anderes arbeiten könnte (siehe Definition "sonstige Arbeitszeiten").

    Die Probleme fangen aber dann an, wenn der Fahrer seine "Lenkzeitunterbrechung" machen möchte. Dann ist zwingend ein Benutzereingriff erforderlich um das Gerät auf "Ruhezeit" oder "Bereitschaftszeit" zu stellen. Wird dieses vergessen wird die Pause (die der Fahrer ja wohl hoffentlich auch gemacht hat) nicht als "Lenkzeitunterbrechung" gewertet.

    Beispielsweise bei einer Lenkzeit vor der (nicht dokumentierten) Pause von 3 Stunden und einer anschließenden Lenkzeit von 4,5 Stunden macht das eine Lenkzeitüberschreitung von 3 Stunden. Das kostet (lt.BKatV Fahrpersonal)

    Für den Fahrer:
    Bei Überschreiten bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde je 30€ macht bei 3 Stunden: 150€

    Für den Unternehmer:
    nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
    Bei Überschreiten bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde: 90€ macht zusammen: 450€ (wenn dann nachweisbar ist...).

    Um diesem Übel aus dem Weg zu gehen und diese Form der Fehlbedienung zu vermeiden gibt es die Software der 2. Generation. Bei dieser ist einstellbar, auf welche Zeitgruppe das Gerät für den Fahrer 2 springen soll. Und es ist auch das Verhalten des Gerätes bei "Zündung aus" programmierbar.

    Aus dieser Sicht macht es Sinn diese Funktionen (falls softwareseitig verfügbar) auch zu nutzen.
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

  • #2
    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Fahrer 2

    Aus dieser Sicht macht es Sinn diese Funktionen (falls softwareseitig verfügbar) auch zu nutzen.
    Wie du richtig geschrieben hast, macht es eventuell aus dieser Sicht Sinn. Aber es gibt noch eine andere Seite, die auch dagegen spricht.

    Von je her war es Usus, dass mit den Arbeits- und Lenkzeiten getrickst wurde auf Teufel komm raus. Natürlich ging und geht die Trickserei immer zu Lasten des Fahrers. Zum einen wurde die Trickserei von den Gesetzgebern unterstützt, die bestehende Gesetze so formulierten und immer wieder aufweichten, dass daraus eine Legalität hertgestellt wurde, die es gar nicht geben kann.

    Der Fahrer ist verpflichtet, den Zeitgruppenschalter zu betätigen, um seine Tätigkeiten oder seine Ruhephasen zu dokumentieren. Tut er es nicht oder wählt er eine falsche Zeitgruppe, ist das bußgeldbewehrt. Nur in seltenen Fällen sind solche Fehleingaben auf Fahrlässigkeit zurück zu führen. In der Regel wird bewusst beim Be- und Entladen oder beim Umbrücken auf Pause gestellt. Der Fahrer betrügt sich dabei selber.

    Dadurch, dass der Tacho jetzt beim Ausschalten der Zündung auf Pause springt, ändert sich zwar nichts, wenn der Fahrer von vorneherein diese Zeiten manipulieren will. Aber ich finde, dass er jetzt geradezu dazu angeregt wird, weil es zudem noch so bequem ist. Er muss sich nicht mehr darum kümmern. Das Gerät übernimmt automatisch diese Manipulation für ihn.
    Die große Gefahr für solche Manipulierer liegt dabei ganz woanders. In der Regel sind die Fahrer, die das regelmässig tun, nicht besonders intelligent. Meist lassen sie die Einstellung im Tacho so stehen, wie wir das früher auch mit dem Analogen getan haben. Da stand der Zeitgruppenschalter permanent auf Pause.

    Im Gegensatz zu früher hat sich nicht nur die Kontrolldichte drastisch erhöht. Die klammen öffentlichen Kassen sorgen auch für ein aggressiveres Vorgehen. Um Geld in den leeren Staatssäckel zu spülen, werden unsere Volksvertreter immer erfindungsreicher. Siehe hierzu auch die Gewinnabschöpfung, die immer öfter in Anwendung gebracht wird.
    Mit Einführung der neuen Software der Digitachos spielt man diesem Trend den Staatsdienern in die Hände. Bußgelder für das Nicht- bzw. Falschbedienen des Zeitgruppenschalters werden zunehmen. Der Gelackmeierte ist wieder der Fahrer und zwar doppelt. Er hat das Bußgeld am Hals und betrügt sich selber um seine Freizeit. Der Arbeitgeber ist mal wieder fein raus, weil ihm kaum nachzuweisen ist, dass er das angeordnet hat.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Wie du richtig geschrieben hast, macht es eventuell aus dieser Sicht Sinn. Aber es gibt noch eine andere Seite, die auch dagegen spricht.

      Von je her war es Usus, dass mit den Arbeits- und Lenkzeiten getrickst wurde auf Teufel komm raus. Natürlich ging und geht die Trickserei immer zu Lasten des Fahrers. Zum einen wurde die Trickserei von den Gesetzgebern unterstützt, die bestehende Gesetze so formulierten und immer wieder aufweichten, dass daraus eine Legalität hertgestellt wurde, die es gar nicht geben kann.

      Der Fahrer ist verpflichtet, den Zeitgruppenschalter zu betätigen, um seine Tätigkeiten oder seine Ruhephasen zu dokumentieren. Tut er es nicht oder wählt er eine falsche Zeitgruppe, ist das bußgeldbewehrt. Nur in seltenen Fällen sind solche Fehleingaben auf Fahrlässigkeit zurück zu führen. In der Regel wird bewusst beim Be- und Entladen oder beim Umbrücken auf Pause gestellt. Der Fahrer betrügt sich dabei selber.

      Dadurch, dass der Tacho jetzt beim Ausschalten der Zündung auf Pause springt, ändert sich zwar nichts, wenn der Fahrer von vorneherein diese Zeiten manipulieren will. Aber ich finde, dass er jetzt geradezu dazu angeregt wird, weil es zudem noch so bequem ist. Er muss sich nicht mehr darum kümmern. Das Gerät übernimmt automatisch diese Manipulation für ihn.
      Die große Gefahr für solche Manipulierer liegt dabei ganz woanders. In der Regel sind die Fahrer, die das regelmässig tun, nicht besonders intelligent. Meist lassen sie die Einstellung im Tacho so stehen, wie wir das früher auch mit dem Analogen getan haben. Da stand der Zeitgruppenschalter permanent auf Pause.

      Im Gegensatz zu früher hat sich nicht nur die Kontrolldichte drastisch erhöht. Die klammen öffentlichen Kassen sorgen auch für ein aggressiveres Vorgehen. Um Geld in den leeren Staatssäckel zu spülen, werden unsere Volksvertreter immer erfindungsreicher. Siehe hierzu auch die Gewinnabschöpfung, die immer öfter in Anwendung gebracht wird.
      Mit Einführung der neuen Software der Digitachos spielt man diesem Trend den Staatsdienern in die Hände. Bußgelder für das Nicht- bzw. Falschbedienen des Zeitgruppenschalters werden zunehmen. Der Gelackmeierte ist wieder der Fahrer und zwar doppelt. Er hat das Bußgeld am Hals und betrügt sich selber um seine Freizeit. Der Arbeitgeber ist mal wieder fein raus, weil ihm kaum nachzuweisen ist, dass er das angeordnet hat.
      Damit hast du grundsätzlich recht. Aber wenn der Fahrer (bei stehendem Fahrzeug, Zündung an) auf Pause oder Bereitschaft stellt ist so oder so kaum nachweisbar, ob er die "richtige" Zeitgruppe gewählt hat. Wenn man es genau nimmt dürfste der Fahrer ja nichtmal nen Frachtbrief oder Spesenzettel schreiben während das Gerät auf Pause oder Bereitschaft steht... (aber wer macht so etwas nicht?). Wenn die Zündung aus ist, ist es auch relativ schwer nachzuweisen - was hat der Fahrer germacht, trotz doppelter Speicherung (Gerät und Karte...). Hat er z.B. sein Auto selbst beladen oder hat er gepennt... Spannend wird es immer erst wenn er in eine Kontrolle kommt oder wenn was passiert...

      Und zu guter letzt obliegt es dem Unternehmer in wie weit er diese Funktionen gestaltet. Wenn ich als Unternehmer einer Fehlbedienung (in diesem speziellen Fall) aus dem Weg gehen möchte dann kann ich das freigeben. Wenn ich das alles dem Fahrer überlassen möchte tu ichs nicht. Ich bin der Meinung das diese neuen Funktionen dem Fahrer das Leben erleichtern. Mir Arbeitszeit/ Pause und Bereitschaft konnte man schon immer schummeln...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Und zu guter letzt obliegt es dem Unternehmer in wie weit er diese Funktionen gestaltet. Wenn ich als Unternehmer einer Fehlbedienung (in diesem speziellen Fall) aus dem Weg gehen möchte dann kann ich das freigeben. Wenn ich das alles dem Fahrer überlassen möchte tu ichs nicht. Ich bin der Meinung das diese neuen Funktionen dem Fahrer das Leben erleichtern. Mir Arbeitszeit/ Pause und Bereitschaft konnte man schon immer schummeln...
        Im Kontext meines Beitrages geht es ja genau um diese Erleichterung für den Fahrer. Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, das Schummeln genauso zu erleichtern.
        Diese Erleichterungen kommen so nach und nach und werden uns als Anpassung an die Praxis verkauft. Obwohl Off Topic, nur ein kurzes Beispiel für diese, ich bleibe mal bei dem Begriff, "Anpassung an die Praxis".
        Der § 20 der Fahrpersonalverordnung war im Grunde eindeutig. Er war die Grundlage dafür, dass jetzt endlich auch der Unternehmer als Verantwortlicher mit ins Boot geholt wurde, weil durch seine Unterschrift auf dem Urlaubsschein das Wissen und die Absicht dokumentiert wurde. Früher hat sich der Fahrer den Urlaubsschein selbst ausgefüllt und der Unternehmer hat bei Manipulationen einfach nur mit den Schultern gezuckt. Eine Mitwisserschaft konnte ihm regelmässig nicht nachgewiesen werden.
        Jetzt ist es erlaubt, die Wochenruhezeit im Digi nachzutragen und es wird in diesem Fall auf einen Urlaubsschein verzichtet. Damit wären wir wieder am Anfang, nämlich dass falsch angegebene Wochenruhezeiten zu Lasten des Fahrers gehen. Es ist dem Unternehmer nicht nachzuweisen, dass er das angeordnet hat.
        Solche "Anpassungen an die Praxis" gibt es mittlerweile viele. Neben der Erleichterung, besser schummeln zu können, schaffen sie zudem ein kaum noch durchschaubares Gesetzeswerk, dass fast schon mit dem schwammigen Steuerrecht vergleichbar ist. Welcher Fahrer soll denn da noch den Durchblick behalten?

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        • #5
          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
          Im Kontext meines Beitrages geht es ja genau um diese Erleichterung für den Fahrer. Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, das Schummeln genauso zu erleichtern.
          Diese Erleichterungen kommen so nach und nach und werden uns als Anpassung an die Praxis verkauft. Obwohl Off Topic, nur ein kurzes Beispiel für diese, ich bleibe mal bei dem Begriff, "Anpassung an die Praxis".
          Der § 20 der Fahrpersonalverordnung war im Grunde eindeutig. Er war die Grundlage dafür, dass jetzt endlich auch der Unternehmer als Verantwortlicher mit ins Boot geholt wurde, weil durch seine Unterschrift auf dem Urlaubsschein das Wissen und die Absicht dokumentiert wurde. Früher hat sich der Fahrer den Urlaubsschein selbst ausgefüllt und der Unternehmer hat bei Manipulationen einfach nur mit den Schultern gezuckt. Eine Mitwisserschaft konnte ihm regelmässig nicht nachgewiesen werden.
          Jetzt ist es erlaubt, die Wochenruhezeit im Digi nachzutragen und es wird in diesem Fall auf einen Urlaubsschein verzichtet. Damit wären wir wieder am Anfang, nämlich dass falsch angegebene Wochenruhezeiten zu Lasten des Fahrers gehen. Es ist dem Unternehmer nicht nachzuweisen, dass er das angeordnet hat.
          Solche "Anpassungen an die Praxis" gibt es mittlerweile viele. Neben der Erleichterung, besser schummeln zu können, schaffen sie zudem ein kaum noch durchschaubares Gesetzeswerk, dass fast schon mit dem schwammigen Steuerrecht vergleichbar ist. Welcher Fahrer soll denn da noch den Durchblick behalten?
          da geb ich dir recht...wer hat schon als Fahrer auf der Straße den Durchblick durch alle Gesetze...diese werden doch meiner Meinung nach extra schwammig gehalten,damit ein Polizist bei einer Kontrolle je nach seinem Gemütszustand ne Strafe verhängen kann oder auch nicht...
          Zuletzt geändert von Großer; 21.02.2010, 12:41.

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          • #6
            Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus (EWG) VO Nr. 3821/85, Artikel 13.

            Text:
            Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes sowie der Fahrerkarte, wenn der Fahrer ein Fahrzeug benutzt, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang IB ausgerüstet ist. (Digitacho...)

            Nach dieser Vorschrift haben sowohl der Unternehmer als auch der Fahrer für die einwandfreie Funktion und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes sowie der Fahrerkarte zu sorgen.

            Näheres dazu ist auch in § 1 Abs. 7 und § 2 der Fahrpersonalverordnung festgelegt.

            Durch die genannten Vorschriften hat der Unternehmer die Verpflichtung sein Fahrpersonal entsprechend zu schulen und regelmäßige Unterweisungen durchzuführen. Die Unterweisung muss bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigen erfolgen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz).

            Darüber hinaus muss der Unternehmer regelmäßige Kontrollen bzw. Überprüfungen vornehmen, um sich davon zu überzeugen, ob sein Fahrpersonal der ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgerätes nachkommt (z.B. schalten der richtigen Zeitgruppe).

            Hinweis: Die zuständige Behörde kann im jeweiligen Einzelfall prüfen, wer für begangene Verstöße verantwortlich zu machen ist oder ob eine Beteiligung daran vorliegt.
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
              da geb ich dir recht...wer hat schon als Fahrer auf der Straße den Durchblick durch alle Gesetze...diese werden doch meiner Meinung nach extra schwammig gehalten,damit ein Polizist bei einer Kontrolle je nach seinem Gemütszustand ne Strafe verhängen kann oder auch nicht...
              Ich gebe Dir durchaus Recht, wenn die Fahrer mittlerweile die Gesetze schwer durchblicken....wie thommy aber schon schrieb, muss eine Unterweisung bzw. Einweisung stattfinden. Nicht selten hört man aber auf der Straße, das der Fahrer sie nicht bekommen hat bzw. vielleicht nicht richtig nachgehakt hat und/oder wenig Erfahrung zB mit dem Digitach hat.

              Ebenso ist wohl klar, dass Euer Geschäft bestimmt auch teilweise von Manipulationen lebt, wo doch der Digitach ach so manipulationssicher sein sollte.....

              Wegen ein, zwei oder auch mal mehr Über-Minuten sagt bestimmt kaum ein Kontrolleur etwas, aber es weiß doch jeder, der einen Digitach benutzen muss, dass dieser minutengenau abrechnet und sich der Fahrer bei falscher Betätigung die Zeiten zerschießt? Soweit sollte ihm das sein Chef schon erklärt haben...

              Dass die Fahrer zwischen den Kontrolleuren einerseits und ihrem Chef anderseits stehen, weiß jeder Kontrollbeamte, aber irgendwo wird auch ne Grenze gezogen, Großer......und ich denke, dass durchaus bei kleineren Sachen mal ein Auge zugedrückt wird, oder ?

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              • #8
                wie schon geschrieben...das mit dem "Auge zudrücken" liegt im Ermessen des Kontrolleurs...mal hat man Glück und mal hat man Pech...
                Ich selbst habe bis jetzt in den letzten 6 Jahren erst 6 Wochen Lkw mit Digitacho gefahren...habe nie ne Einweisung gekriegt,sondern mich schlau gelesen oder gefragt...und ich weiß,wenn ich jetzt bald wieder mit Digitacho los muß,werde ich wieder in Ruhe mich schlau machen müssen...ist halt alles ne Frage der Routine..

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                • #9
                  Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                  Ich gebe Dir durchaus Recht, wenn die Fahrer mittlerweile die Gesetze schwer durchblicken....wie thommy aber schon schrieb, muss eine Unterweisung bzw. Einweisung stattfinden. Nicht selten hört man aber auf der Straße, das der Fahrer sie nicht bekommen hat bzw. vielleicht nicht richtig nachgehakt hat und/oder wenig Erfahrung zB mit dem Digitach hat.
                  Es ist traurig, dass ich das sagen muss, aber es gibt genügend Fahrer, die sind doof wie Toastbrot. Denen kannst du das tausendmal erklären und sie raffen es immer noch nicht. Ich habe einen im Nahverkehr, dem muss ich jeden Tag aufs Neue erklären, wie es sich mit den Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz und den Pausen nach der 561/2006 verhält. Trotzdem bringt er das immer wieder durcheinander. Was soll ich mit dem Mann machen? Ihn abmahnen? Habe ich schon gemacht. Ihn rausschmeißen? Der Mann ist 60 Jahre alt. Ich kann ihn doch nicht einfach vor die Tür setzen, nur weil er die neue Technik nicht begreift. Mit analogem Tacho spielte die Arbeitszeit keine Rolle. Da hatte er klare Regeln.

                  Oder das Problem mit den überfüllten Parkplätzen. Manchmal passiert es, dass sie keinen Parkplatz finden und ihre Lenkzeit deswegen überziehen. 1000 mal habe ich ihnen eingetrichtert, dass sie sofort einen Ausdruck machen müssen, wenn sie den nächsten Parkplatz erreichen und den Grund für die überzogene Lenkzeit aufschreiben sollen. Sie tun es nicht. Keiner macht es. Auch hier. Soll ich sie abmahnen und rausschmeißen?

                  Tausendmal habe ich meinen Fahrern erklärt, dass sie nicht 45 Minuten, sondern 46 Minuten Pause machen sollen. Ich habe ihnen ebenso oft erklärt, warum der Digi rumspinnt und statt 45 Minuten nur 44 Minuten aufzeichnet. Es macht keiner.

                  Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ein Großteil der Fahrer bildungsresistent ist.

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                  • #10
                    Ich weiß zwar nicht, wie das die BAG handhabt, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei eher mal ein Auge zudrückt als aufdrückt.....läßt sich ja auch vor Ort meist nachvollziehen, was da gelaufen ist...

                    Und keine Unterweisung ins Digitach zu bekommen, finde ich schon ziemlich krass !!!

                    Kommentar


                    • #11
                      @Ramaanda...na,doof wie Toastbrot sind vielleicht nicht alle..das kann auch am Alter und an dem Alltagstrott liegen...
                      wie schon erwähnt,ich habe wenig Erfahrung mit dem Digitacho,hab aber alles richtig gemacht,hatte damit nämlich auch ne Kontrolle...
                      Man hatte mir auch geraten,wenn ich Feierabend mache,die Karte rauszunehmen...warum,weiß ich nicht,ich hab es aber gemacht...war in Spanien am Anfang zwar blöd,weil man zusätzlich zum Land auch noch das Gebiet angeben muß,aber was solls...
                      zu den überfüllten Parkplätzen...das ist ja nicht erst seit gestern so...
                      Im "Stammtisch" hab ich mal den Thread "Parken in Industriegebieten" eröffnet,damit man Ausweichmöglichkeiten hat...aber das scheint hier keine zu interessieren bzw. keiner kennt hier Industriegebiete,wo man Parken kann...

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                      • #12
                        Das hab ich mir auch schon so oft gedacht, warum die LKW-Fahrer nicht in die Industriegebiete ausweichen...

                        Vorzugsweise die ausl. LKW-Fahrer parken Sonntag nachmittag auf den Busparkplätzen....ein Mandat ist genauso teuer, als wenn sie das Wochenende auf einem Autohof verbringen, oder sehe ich das falsch ?

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                          Das hab ich mir auch schon so oft gedacht, warum die LKW-Fahrer nicht in die Industriegebiete ausweichen...

                          Vorzugsweise die ausl. LKW-Fahrer parken Sonntag nachmittag auf den Busparkplätzen....ein Mandat ist genauso teuer, als wenn sie das Wochenende auf einem Autohof verbringen, oder sehe ich das falsch ?
                          in Industriegebiete ausweichen ist nicht so einfach...
                          1.gibt es leider viele Industriegebiete,wo garkeine Parkmöglichkeit vorhanden ist
                          2.oder das Parken verboten ist
                          3.woher soll man,wenn man irgendwo auf der Autobahn unterwegs ist,wissen,wo ein Industriegebiet ist...es sind ja leider nicht alle Industriegebiete an der Autobahn ausgeschildert(deshalb hab ich ja den schon erwähnten Thread aufgemacht)

                          und zu den Autohöfen...die sind auch nicht mehr das,was sie mal waren...
                          in der Woche hast du nach 20 Uhr eh kaum ne Chance einen Parkplatz zu bekommen...
                          dann stimmt meistens das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr...
                          und einige Autohöfe haben am WE noch nicht mal offen...
                          ich stehe grad in Hilpolstein aufm Autohof,habe 8 Euro bezahlt,davon sind 6 Euro zum Verzeht...angeblich nehmen die Autohöfe ja mehr Geld als nur zum Verzehr wegen der anfallenden Kosten des Parkplatzes...tja,aber hier gibt es noch nicht einmal Mülleimer,also entfallen die Müllentsorgungskosten schon mal

                          Kommentar


                          • #14
                            8 Euro x 2 Übernachtungen = 16 Euro, Mandat 25 oder 35 Euro....

                            Autohof ist aus diesen Erwägungen glaub ich angenehmer....Belegung kann ich nicht wirklich beurteilen, aber die Fahrer auf der Ost-West-Route :-) wissen glaub ich schon, wo was zu finden wäre....aber sich hinzustellen und nix verstehen und hoffen, dass keiner vorbeikommt, ist bequemer...

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                              in Industriegebiete ausweichen ist nicht so einfach...
                              1.gibt es leider viele Industriegebiete,wo garkeine Parkmöglichkeit vorhanden ist
                              2.oder das Parken verboten ist
                              3.woher soll man,wenn man irgendwo auf der Autobahn unterwegs ist,wissen,wo ein Industriegebiet ist...es sind ja leider nicht alle Industriegebiete an der Autobahn ausgeschildert(deshalb hab ich ja den schon erwähnten Thread aufgemacht)
                              Das Hauptproblem beim Parken in Industriegebieten ist doch das Fehlen von sanitären Anlagen. Ich stelle mich nirgendwo hin, wo es keine Toilette gibt. Mag sein, dass es genügend Fahrer gibt, denen es nichts ausmacht, mal auf eine Wiese zu...., na, ihr wisst schon. Ich bin doch kein Hund. Ich bin ein zivilisierter Mensch und ich möchte mich so auch verhalten.
                              Und wenn ich daran denke, vielleicht meine Wochenruhezeit so zu verbringen, kriege ich die Krise. Ohne Dusche fängt für mich der Morgen nicht an. Ich hasse es, rumzustinken.

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