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Fragen zur Fahrerkarte

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  • Fragen zur Fahrerkarte

    Wie lange werden die Daten auf der
    Fahrerkarte gespeichert?

    Die Fahrerkarte speichert die Daten für 28 Tage. Danach werden
    die jeweils ältesten Daten überschrieben. Daher müssen Sie die
    Daten in regelmäßigen Abständen, spätestens vor Ablauf des
    28. Tages, herunterladen.



    Wie sieht man, welche Daten auf der
    Fahrerkarte gespeichert sind?

    Die Daten der Fahrerkarte werden auf der Anzeige des digitalen
    Kontrollgerätes dargestellt. Darüber hinaus können Sie die Daten
    aus dem Kontrollgerät ausdrucken oder auf den PC herunterladen.



    Wie gehe ich vor, wenn am selben Tag Fahrzeuge
    mit einem digitalen und einem analogen
    Kontrollgerät gefahren werden?


    Beim Wechsel zwischen Fahrzeugen mit analogem und digitalem
    Kontrollgerät müssen Sie alle Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten
    sowie Zeiten sonstiger Tätigkeit lückenlos nachweisen
    können. Das heißt, wenn Sie einen Teil des Tages ein Fahrzeug
    mit analogem Gerät fahren und den anderen Teil des Tages ein
    Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät müssen Sie sowohl
    die verwendeten Schaublätter als auch die Fahrerkarte bzw. den
    Ausdruck aus dem digitalen Kontrollgerät mit sich führen.



    Wie wirkt sich ein Entzug der Fahrerlaubnis
    auf die Fahrerkarte aus?

    Der Entzug der Fahrerlaubnis wirkt sich nicht auf den Besitz einer
    Fahrerkarte aus. Allerdings dürfen Sie während der Zeit des
    Entzugs der Fahrerlaubnis nicht fahren und die Fahrerkarte somit
    nicht nutzen.



    Kann die Fahrerkarte eingezogen oder
    für ungültig erklärt werden?

    Die Fahrerkarte darf grundsätzlich nicht entzogen werden, es sei
    denn, es wird eine gefälschte oder nicht im Eigentum des Fahrers
    befindliche Karte verwendet oder die Karte wurde aufgrund falscher

    Erklärungen/Angaben ausgestellt.




    Wer braucht eine Fahrerkarte?

    Sie müssen eine Fahrerkarte beantragen, wenn Sie Fahrzeuge lenken,
    die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind. Das
    digitale Kontrollgerät ist vorgeschrieben für alle Neufahrzeuge zur
    gewerblichen Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht
    von mehr als 3,5 t sowie für Fahrzeuge zur Personenbeförderung
    mit mehr als 8 Fahrgastsitzen. Die Fahrerkarte benötigen Sie
    zur Bedienung des digitalen Kontrollgerätes. Jeder Fahrer darf nur
    über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Sie dürfen die Fahrerkarte
    keinem Dritten zur Nutzung überlassen. Jede missbräuchliche Verwendung
    wird verfolgt und geahndet.


    Wozu braucht man eine Fahrerkarte?

    Die Fahrerkarte ermöglicht Ihnen die Aufzeichnung der Lenk- und
    Ruhezeiten sowie anderer Tätigkeiten. Gespeichert sind auf der
    Fahrerkarte Ihre Identitätsdaten, d.h. Ihre Personalien, die Führerscheinnummer,
    die Gültigkeit, ein Bild und Ihre Unterschrift. Darüber
    hinaus werden aufgezeichnet:
    – Daten zur Benutzung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge: Datum,
    Zeiten, Kennzeichen und Kilometerstand
    – Fehler und Kontrollen


    Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung
    einer Fahrerkarte vorliegen?


    • Hauptwohnsitz in Deutschland
    • Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
    • Berechtigung, ein Fahrzeug, das unter die VO (EG)
    Nr. 561/2006 fällt, zu führen





    fahrerkarte__Vorderseite__jpg,property=default.jpg






  • #2
    Du hast etwas wichtiges vergessen:

    Darf ich ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug mit Digitalem Kontrollgerät lenken?

    Definitiv: Wer keine Fahrerkarte sein Eigen nennt darf kein Fahrzeug mit Digitacho führen!

    Wer seine Fahrerkarte verloren hat muss den Verlust unverzüglich der zuständigen Poizeidienststelle anzeigen. Er muss binnen 7 Tagen eine neue Fahrerarte beantragen. Er darf die Fahrt maximal 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte fortsetzen. Als Ausnahme gilt: Wenn es nachweislich nicht möglich ist innerhalb dieses Zeitraumes eine neue Fahrerkarte zu beschaffen darf die Fahrt über die 15 KT hinaus fortgesetzt werden - z.B. um den Heimatort zu erreichen.
    Für diesen Zeitraum hat der Fahrer täglich vor Antritt der Fahrt einen Ausdruck zu fertigen auf dem er die sonstigen Tätigkeiten vor Fahrtbeginn handschriftlich vermerkt, sowie Name, Vorname und Führerscheinnummer. Nach der Fahrt hat er wieder einen Ausdruck zu fertigen mit den selben Eintragungen.
    Ähnlich erhält es sich bei unbrauchbar werden der Fahrerkarte.
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Besserwisser!!!![smilie=real mad.gi:[smilie=real mad.gi:

      Kommentar


      • #4
        Seit wann muss man denn ein Beschäftigungsverhältnis für eine Fahrerkarte vorweisen ? Entweder das ist neu oder in manchen Bundesländern anders. Hier inne Hauptstadt reicht der Besitz einer entsprechenden FS-Klasse völlig aus. Die Karte kann hier Heinz & Bommel beantragen. Gibt doch auch genug Leute die sich mal nen größeres Fahrzeug fürn Umzug mieten etc....

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Thipor Beitrag anzeigen
          Seit wann muss man denn ein Beschäftigungsverhältnis für eine Fahrerkarte vorweisen ? Entweder das ist neu oder in manchen Bundesländern anders. Hier inne Hauptstadt reicht der Besitz einer entsprechenden FS-Klasse völlig aus. Die Karte kann hier Heinz & Bommel beantragen. Gibt doch auch genug Leute die sich mal nen größeres Fahrzeug fürn Umzug mieten etc....
          Das Beschäftigungsverhältnis ist lala... aber du brauchst einen EU-Kartenführerschein... mind. Klasse B um eine FK zu bantragen... weil auch in Kraftfahrzeuge die unter die Fahrpersonalverordnung fallen mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein könnten.
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Häufige Fragen und Antworten zum digitalen Kontrollgerät

            Wozu dient die Fahrerkarte?
            Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.
            Ab wann ist eine Fahrerkarte zu verwenden?
            Grundsätzlich besteht die Verpflichtung sobald das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes ist ohne Fahrerkarte nur in Ausnahmefällen zulässig z.B. bei Verlust, Diebstahl oder ein Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Sie die zuständige Behörde unterrichten und dürfen für höchstens 15 Kalendertage ihre Fahrt fortsetzen. (Vor Beginn und am Ende der Fahrt muss ein Ausdruck erstellt werden, welcher Handschriftlich mit Namen, Kartennummer und Unterschrift versehen werden muss).
            Wann soll die Fahrerkarte beantragt werden?
            Die Fahrerkarte kann ab sofort beantragt werden.
            Muss eine Fahrerkarte aufgrund von Beschädigung, eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) eine Ersatzkarte ausgestellt.
            Wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?
            Anträge auf Ausstellung einer Fahrerkarte können in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Führerscheinstellen gestellt werden.
            Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt?
            Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen:
            - inländische Antragsteller einen EU-Kartenführerschein (eine gleichzeitige Beantragung dieser FE mit der Fahrerkarte ist zulässig); im Übrigen eine gültige außerdeutsche Fahrerlaubnis
            - Nachweis über Wohnsitz im Inland und Anschrift
            - Nachweis über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
            - Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
            Kann die Ausstellung einer Fahrerkarte verweigert werden?
            Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder der Antragsteller bereits im Besitz einer gültigen Fahrerkarte ist.
            Wird die Fahrerkarte ein Teil des Führerscheins sein?
            Nein.
            Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen?
            Sie dürfen nur im Besitz EINER gültigen Fahrerkarte sein. Sie sind nur berechtigt, Ihre eigene personalisierte Fahrerkarte zu verwenden.
            Wie viel wird die Fahrerkarte kosten?
            Für die Fahrerkarte ist eine Gebühr von 41 EUR zu entrichten. Soll die Zustellung der Karte im Direktversand erfolgen, erhöht sich die Gebühr um weitere 5 EUR.
            Wie lang ist die Fahrerkarte gültig?
            Jede Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Wenn sie gestohlen, verloren oder defekt wird, wird auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.
            Was passiert, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft?
            Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit der Karte einen entsprechenden Antrag stellen.
            Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden?
            Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Die Karte ist der ausstellenden Behörde zurückzugeben.
            Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet ?
            Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben.
            Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.
            Der Fahrer hat zu Beginn seiner Fahrt die Angaben zu dem von ihm verwendeten Fahrzeug auszudrucken, auf diesem Ausdruck Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten, die seit dem Ausdruck zu Beginn der Fahrt durchgeführt worden sind, Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen und mit seiner Unterschrift zu versehen.
            In jedem Fall ist die neue Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen. Zusätzlich ist im Falle des Diebstahls bei der zuständigen Behörde des Staates Anzeige zu erstatten, wo sich der Diebstahl ereignet hat, erst danach kann unter Vorlage der Diebstahlsanzeige eine neue Karte beantragt werden.
            Wie viele Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert?
            Die Fahrerkarte speichert 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten bestehenden Daten überschrieben.
            Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet?
            - Informationen über den ausstellenden Staat
            - Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum
            - Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers
            - Die Benutzung des/der Fahrzeuge(s) betreffende Daten des Fahrers, Datum, Zeiten, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand
            - Aktivitäten des Fahrers, Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität (Fahrt/Pause etc.) sowie Anzahl an Fahrern
            - Ereignisse, Fehler und Kontrollen
            Wie sieht man, welche Daten auf der Fahrerkarte vorhanden sind?
            Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Tommyk
              Darf ich ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug mit Digitalem Kontrollgerät lenken?

              Definitiv: Wer keine Fahrerkarte sein Eigen nennt darf kein Fahrzeug mit Digitacho führen!


              das habe ich in der Praxis aber schon anders erlebt.
              von einem Fahrer ohne Fahrerkarte ist der LKW so defekt gewesen,das er damit nicht weiter fahren konnte...da er Termingut geladen hatte,hat er von der Werkstatt ein Ersatzfahrzeug mit Digi-Tacho bekommen...
              damit ist er dann in die Tschechei und wieder zurück zur Werkstatt gefahren...
              da hat er wohl Glück gehabt,das er nicht kontrolliert wurde,oder???

              Kommentar


              • #8
                Soweit ich weiss, darfst du, zB. bei verlust der FK trotzdem weiterfahren, bis zu einer Woche. Wäre schon blöd, wenn du dienstag in spanien deine Papiere inkl. FK verlierst und dann nicht weiterfahren dürftest. Auch der " Hofmeister " darf ohne FK deinen Truck an die Rampe, in die Werkstatt oder in die waschstrasse, wen sie auf dem Firmengelände ist fahren.
                Aber ich will ja nicht Klugscheissen, und sage : Ausnahmen bestätigen eben doch manche Regel.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  Zitat von Tommyk
                  Darf ich ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug mit Digitalem Kontrollgerät lenken?

                  Definitiv: Wer keine Fahrerkarte sein Eigen nennt darf kein Fahrzeug mit Digitacho führen!

                  das habe ich in der Praxis aber schon anders erlebt.
                  von einem Fahrer ohne Fahrerkarte ist der LKW so defekt gewesen,das er damit nicht weiter fahren konnte...da er Termingut geladen hatte,hat er von der Werkstatt ein Ersatzfahrzeug mit Digi-Tacho bekommen...
                  damit ist er dann in die Tschechei und wieder zurück zur Werkstatt gefahren...
                  da hat er wohl Glück gehabt,das er nicht kontrolliert wurde,oder???
                  Ja Stefan... Da hat er Glück gehabt...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                    Soweit ich weiss, darfst du, zB. bei verlust der FK trotzdem weiterfahren, bis zu einer Woche. Wäre schon blöd, wenn du dienstag in spanien deine Papiere inkl. FK verlierst und dann nicht weiterfahren dürftest. Auch der " Hofmeister " darf ohne FK deinen Truck an die Rampe, in die Werkstatt oder in die waschstrasse, wen sie auf dem Firmengelände ist fahren.
                    Aber ich will ja nicht Klugscheissen, und sage : Ausnahmen bestätigen eben doch manche Regel.
                    Ja Boris bei Verlust... Das setzt aber votraus das du eine Fahrerkarte dein Eigen nennst... Ich kann mich ja auch nicht hinstellen und sagen: "Mein neuer 911er ist gestohlen!" Wenn ich noch nie einen hatte... (Schade eigentlich... ) Die FK ist dafür da das die im gewerblichen Güterverkehr als Fahrpersonal beschäftigten die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen können (müssen) denen sieja unterliegen. Der Schlosser fällt nicht darunter - Der Hofmeister - wie du ihn nennst - auch nicht... Dafür gibt es zur Not die Funktion "OUT" und für den Fahrer die Möglichkeit des Nachtrages wenn die FK zu dieser Zeit (hoffentlich) nicht gesteckt hat.
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                      Soweit ich weiss, darfst du, zB. bei verlust der FK trotzdem weiterfahren, bis zu einer Woche. Wäre schon blöd, wenn du dienstag in spanien deine Papiere inkl. FK verlierst und dann nicht weiterfahren dürftest. Auch der " Hofmeister " darf ohne FK deinen Truck an die Rampe, in die Werkstatt oder in die waschstrasse, wen sie auf dem Firmengelände ist fahren.
                      Aber ich will ja nicht Klugscheissen, und sage : Ausnahmen bestätigen eben doch manche Regel.

                      Ich Frage mich die ganze Zeit warum du in Spanien die Karte aus dem Gerät nimmst? Solange sie im Gerät ist kannst du sie doch garnicht verlieren. Die Karte muß solange im Gerät bleiben, wie du unterwegs bist.

                      Sicher darf man den LKW ohne Karte auf dem Firmengelände fahren, dafür gibt es wie tommyk schon schrieb, die Einstellung "out of scope".

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
                        Wie lange werden die Daten auf der
                        Fahrerkarte gespeichert?

                        Die Fahrerkarte speichert die Daten für 28 Tage. Danach werden
                        die jeweils ältesten Daten überschrieben. Daher müssen Sie die
                        Daten in regelmäßigen Abständen, spätestens vor Ablauf des
                        28. Tages, herunterladen.

                        Das kann man ja nicht mehr mitansehen. Da kriege ich Augenkrebs vom Lesen. Wie soll das gehen, ein physikalische Volumen auf einen bestimmten Zeitraum zu berechnen? Das bringt noch nicht mal die EU fertig.
                        Stattdessen ist in der EU (VO) 3820/85 genau definiert worden, wie groß der physikalische Speicher auf dem Chip sein muss, um folgende Vorgänge ohne Probleme speichern zu können.

                        Innerhalb von 28 Tagen muss die Karte 84 Vorgänge speichern können, die mit einem Fahrzeugwechsel verbunden sind. Dazu gehören An- und Abmeldung, Kilometerstände vor und nachher und andere Dinge. Wer also keinen Fahrzeugwechsel hatte und die Karte immer stecken lässt, wird ziemlich lange seine Daten mit sich rumschleppen.
                        Pro Tag soll die Fahrerkarte 93 Tätigkeitsveränderungen speichern können. Kein Mensch drückt den Zeitgruppenschalter 93 mal am Tag. Bei 10 Tätigeitsveränderungen (weil der Fahrer ja auch mal Pause machen muss und be- und entladen) und entsprechend 2604 Tätigkeitsveränderungen pro Monat, werden die ersten Daten erst nach 260 Arbeitstagen überschrieben. Das ist ein gutes Jahr, welches auf der Fahrerkarte gespeichert ist. Im Nahverkehr hat man entsprechend mehr Tätigkeitswechsel. Hier kann man getrost davon ausgehen, dass die Daten ein halbes Jahr auf der Fahrerkarte verbleiben.

                        Erst wenn der physikalische Speicher erschöpft ist, werden die ältesten Daten überschrieben. Nicht vorher.

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen

                          Sicher darf man den LKW ohne Karte auf dem Firmengelände fahren, dafür gibt es wie tommyk schon schrieb, die Einstellung "out of scope".
                          Ist doch schon wieder nicht richtig, was du da schreibst. Wenn du als Kraftfahrer unterwegs bist, hast du auch auf dem Hof die Karte zu stecken. Du bist verpflichtet, den Nachweis für deine Tätigkeiten zu führen. Dazu gehören auch Arbeiten im Betrieb.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Ramaanda
                            Das kann man ja nicht mehr mitansehen. Da kriege ich Augenkrebs vom Lesen. Wie soll das gehen, ein physikalische Volumen auf einen bestimmten Zeitraum zu berechnen? Das bringt noch nicht mal die EU fertig.
                            Stattdessen ist in der EU (VO) 3820/85 genau definiert worden, wie groß der physikalische Speicher auf dem Chip sein muss, um folgende Vorgänge ohne Probleme speichern zu können.

                            Innerhalb von 28 Tagen muss die Karte 84 Vorgänge speichern können, die mit einem Fahrzeugwechsel verbunden sind. Dazu gehören An- und Abmeldung, Kilometerstände vor und nachher und andere Dinge. Wer also keinen Fahrzeugwechsel hatte und die Karte immer stecken lässt, wird ziemlich lange seine Daten mit sich rumschleppen.
                            Pro Tag soll die Fahrerkarte 93 Tätigkeitsveränderungen speichern können. Kein Mensch drückt den Zeitgruppenschalter 93 mal am Tag. Bei 10 Tätigeitsveränderungen (weil der Fahrer ja auch mal Pause machen muss und be- und entladen) und entsprechend 2604 Tätigkeitsveränderungen pro Monat, werden die ersten Daten erst nach 260 Arbeitstagen überschrieben. Das ist ein gutes Jahr, welches auf der Fahrerkarte gespeichert ist. Im Nahverkehr hat man entsprechend mehr Tätigkeitswechsel. Hier kann man getrost davon ausgehen, dass die Daten ein halbes Jahr auf der Fahrerkarte verbleiben.

                            Erst wenn der physikalische Speicher erschöpft ist, werden die ältesten Daten überschrieben. Nicht vorher.

                            Du bist ja ein Held...! :xbounce:
                            Und recherchieren kannst du auch noch... ich bin ja begeistert! :xbounce:

                            Die Fahrerkarte muss die Daten für mindestens 28 Tage speichern können. Sie speichert in der Realität deutlich mehr. Nach spätestens 28 Tagen hast du die Daten auslesen zu lassen.

                            Zitat von Ramaanda
                            Ist doch schon wieder nicht richtig, was du da schreibst. Wenn du als Kraftfahrer unterwegs bist, hast du auch auf dem Hof die Karte zu stecken. Du bist verpflichtet, den Nachweis für deine Tätigkeiten zu führen. Dazu gehören auch Arbeiten im Betrieb.
                            Die Funktion "OUT" ist für Tätigkeiten außerhalb des Geltungsbereiches der 56/2006. Dazu gehören auch Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches der StVO (Wenn ein Grundstückseigentümer ein Schild aufhängt "Hier gilt die StVO" ist es trotzdem kein öffentlicher Straßenverkehr) also auf abgeschlossenem (nichtöffentlichem) Gelände (wie z.B. Firmengelände). Wenn die Karte dabei entfernt wurde muss ein Nachtrag gemacht werden. Denn: Du musst lückenlos nachweisen was du gemacht hast (und damit hast du sogar Recht!).
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                              Du bist ja ein Held...! :xbounce:
                              Und recherchieren kannst du auch noch... ich bin ja begeistert! :xbounce:

                              Die Fahrerkarte muss die Daten für mindestens 28 Tage speichern können. Sie speichert in der Realität deutlich mehr. Nach spätestens 28 Tagen hast du die Daten auslesen zu lassen.
                              Gut erkannt. Aber darum ging es nicht. Hier stand die Aussage, dass nach 28 Tagen die älteren Daten überschrieben werden. Eine klare Falschaussage.

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