Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Liste der Kenntnisbereiche für die Berufskraftfahrerweiterbildung im Personenverkehr.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Liste der Kenntnisbereiche für die Berufskraftfahrerweiterbildung im Personenverkehr.

    Diese Themen sind in der Weiterbildung abzuhandeln und auf die 5 Weiterbildungen zu verteilen:

    1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

    1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

    1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß Möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.

    1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.

    1.5 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste, insbesondere: richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Kraftomnibusses, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Kraftomnibusses und die Erfüllung anderer Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).

    1.6 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses, insbesondere: bei der Fahrt auf den Kraftomnibus wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftomnibusses oder einer Kombination, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

    2. Anwendung der Vorschriften

    2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

    2.3 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, insbesondere: Beförderung Bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Kraftomnibusses.

    3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

    3.1 Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

    3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.

    3.3 Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.

    3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

    3.5 Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
    Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

    3.6 Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin
    oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines
    Rechtsstreits.

    3.8 Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Personenverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenverkehr, Überschreiten der Grenzen
    (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenverkehr.
    Zuletzt geändert von tommyk; 14.02.2010, 19:30.
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

  • #2
    <br />

    Kommentar


    • #3
      Zitat von reef Beitrag anzeigen
      <br />
      Und wer soll diesen Post verstehen:noclue:

      Kommentar


      • #4
        Wie siehts da denn aus...Ich habe bei einer Brauerei 3 kurse gemacht....
        Themenbereich 1,2 und 3
        Jetz nach jobwechsel stellt sich mir die Frage....was brauch Ich denn jetz noch?
        Wie finde Ich das jetz raus.?
        Gruss Andy

        Kommentar


        • #5
          Auf deinen Bescheinigungen stehen doch die Themen drauf, oder nicht?
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

          Kommentar


          • #6
            Zitat von KampfsauAD Beitrag anzeigen
            Wie siehts da denn aus...Ich habe bei einer Brauerei 3 kurse gemacht....
            Themenbereich 1,2 und 3
            Jetz nach jobwechsel stellt sich mir die Frage....was brauch Ich denn jetz noch?
            Wie finde Ich das jetz raus.?
            Gruss Andy
            Wenn du die Punkte 1, 2, und 3 schon abgehandelt hättest, müssten eigentlich 5 Kurse dabei herausgekommen sein. Schau mal auf die Teilnahmebescheinigungen. Dort muss aufgeführt sein, welche Punkte gelehrt wurden. Schau aber auch nach, ob die Ausbildungsstätte auch anerkannt ist, die Schulungen nach BKrFQG durchzuführen.

            Die Kurse splitten sich folgendermaßen auf:

            1. Wirtschaftlichkeit = Punkte 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4
            2. Fahrsicherheit = Punkte 1.2, 1.4, 3.1, 3.3, 3.4 und 3.5
            3. Fahrzeug und Fahrer = Punkte 1.1, 1.2 und 3.6
            4. Ladungssicherung = Punkte 1.4
            5. Recht, Logistik und Gesundheit = Punkte 2.1, 2.2, 3.2 und 3.7

            Gruß

            McFly

            Kommentar


            • #7
              Zitat von KampfsauAD Beitrag anzeigen
              Wie siehts da denn aus...Ich habe bei einer Brauerei 3 kurse gemacht....
              Themenbereich 1,2 und 3
              Jetz nach jobwechsel stellt sich mir die Frage....was brauch Ich denn jetz noch?
              Wie finde Ich das jetz raus.?
              Gruss Andy
              Themen oder Kenntnisbereiche?
              Wenn es die Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 sind, incl. aller Unterpunkte... dann hast du 5 Kurse besucht... so, wie es McFly schon schrieb...
              Wenn es die Themen 1, 2 und 3 sind... Dann sind es in der Regel die Module...

              1. Ecotraning
              2. (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
              3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
              4. Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
              5. Ladungssicherung

              Das 5. Modul kann auch speziell auf Tank und Silo zueschnitten sein. Es gibt auch spezielle Weiterbildungsangebote, angepasst auf die Bedürfnisse der Entsorgungswirtschaft.
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

              Kommentar

              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

              Einklappen

              Online-Benutzer

              Einklappen

              76998 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 30, Gäste: 76968.

              Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

              Ads Widget

              Einklappen
              Lädt...
              X