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2 Fahrer Betrieb --> wie lange muß die Ruhepause sein

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  • 2 Fahrer Betrieb --> wie lange muß die Ruhepause sein

    Hallo Freunde der Landstraße ;)

    ich bin gerade von einem Trip nach Paris zurück.

    Wir sind (2 Fahrer) Montagmorgen um ca 08:00 Uhr beim Kunden (Versender) beladen worden und gestartet.

    Nach 14 Std. Fahrtzeit waren wir beim Empfänger.
    Jeder hatte ca. 7 Std Lenkzeit "hinter sich".

    Dort hat das Fahrzeug dann 9 Std und 15 min gestanden, bevor wir entladen wurden.

    Nach dem Entladen ging es zurück Richtung FL. Hier kamen wir ca. nach 18 Std an (Paris und der Ruhrpott waren ein einziger Stau )

    In Vörden (Rasthof) an der A7 haben wir zu Abend gegessen und mit Kollegen gesprochen.
    Einer war der Meinung, das wir 12 Std hätten stehen müßen, gerade in F, wo es ja richtig teuer werden kann.

    In einem Text auf der I-Net Seite des BAG habe ich gefunden, das im 2- Fahrer Betrieb in einem 30 Std Zeitraum 9 Std Pause (Fahrzeug steht) reichen !!

    Ergänzend ist sicher noch zu sagen, das wir nur als Aushilfe "gelegentlich" fahren und mit den Wochenarbeitszeiten (außer wenn es nach P geht) keine Probleme habe.

    Was ist den nun korrekt ? Wer kennt Bezugsquellen der entsprechenden Gesetzestexte, möglichst international gültig und auch in der Sprache F, E, I, P, etc. ??

    MfG
    Schippi (im Moment völlig ratlos)
    Allzeit gute Fahrt.
    Schippi

  • #2
    Hallo Schippi

    Du hast schon eine der besten bezugsquellen genannt.

    Fakt ist: Bei doppelbesatzung musst du innerhalb 30 stunden, eine pause von 9 std. vorweisen können. Dies gilt in gesammt europäischen bereich, denn wenn du dich erinnerst, sind die Lenk- und Ruhezeiten in der neuesten Version von der EU beschlossen worden somit haben sie in allen mitgliedsländern gültigkeit.
    Ein Bayer darf das

    http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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    • #3
      Hallo Schippi..

      Da hat Imexrocky recht..

      MVH Thomas
      Hubraum statt Spoiler ;)

      Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

      MVH Thomas

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Imexrocky
        Hallo Schippi

        Du hast schon eine der besten bezugsquellen genannt.

        Fakt ist: Bei doppelbesatzung musst du innerhalb 30 stunden, eine pause von 9 std. vorweisen können. Dies gilt in gesammt europäischen bereich, denn wenn du dich erinnerst, sind die Lenk- und Ruhezeiten in der neuesten Version von der EU beschlossen worden somit haben sie in allen mitgliedsländern gültigkeit.
        Wir halten es genauso und haben in Italien , Österreich ,
        Deutschland und Skandinavien bei Kontrollen noch nie
        Probleme gehabt .

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        • #5
          9 Std. Pause innerhalb von 30 Std. ist völlig korrekt. Lass dich nicht von Schwätzern verrrückt machen.
          headbanging
          Carola :)

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          • #6
            am oberüberallerrichtigsten machst es immer vwenn dich daran hälst-->http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_46...html__nnn=true
            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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            • #7
              Kompetenzzentrum www.CEP.eu stellt klar:

              Ich gebe allen grundsätzlich Recht, jedoch möchte ich ergänzend darauf
              hinweisen, dass weitergehende Unstimmigkeiten klargestellt werden können
              über Einsicht der Internetseite http://www.cep.eu als Kompetenzzentrum
              Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

              Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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              • #8
                Re: Kompetenzzentrum www.CEP.eu stellt klar:

                Zitat von JARU1969
                Ich gebe allen grundsätzlich Recht, jedoch möchte ich ergänzend darauf
                hinweisen, dass weitergehende Unstimmigkeiten klargestellt werden können
                über Einsicht der Internetseite http://www.cep.eu als Kompetenzzentrum
                es gibt keine unstimmigkeiten wenn man sich an die regeln hält die das bundesamt für güterverkehr vorgibt.

                wozu sollte man da nochmal ne anlaufstelle haben und wieder eine und noch eine???

                regel sind regeln. ende aus

                da muss man nicht noch zwanghaft rumergänzen nur damit man seine monatliche linkquote erreicht.
                männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                Kommentar


                • #9
                  Re: Kompetenzzentrum www.CEP.eu stellt klar:

                  Zitat von laaangsaaaam
                  Zitat von JARU1969
                  Ich gebe allen grundsätzlich Recht, jedoch möchte ich ergänzend darauf
                  hinweisen, dass weitergehende Unstimmigkeiten klargestellt werden können
                  über Einsicht der Internetseite http://www.cep.eu als Kompetenzzentrum
                  es gibt keine unstimmigkeiten wenn man sich an die regeln hält die das bundesamt für güterverkehr vorgibt.

                  wozu sollte man da nochmal ne anlaufstelle haben und wieder eine und noch eine???

                  regel sind regeln. ende aus

                  da muss man nicht noch zwanghaft rumergänzen nur damit man seine monatliche linkquote erreicht.
                  Bodo, grundsätzlch haste recht. Allerdings hat das BAG nur auf Deutschland das "Sagerecht".

                  Wie bereits weiter oben erwähnt ist diese bestimmung durch die Eu erlassen worden und somit in deutschland durch das BAG durchzusetzen und anderswo in europa eben durch die Landeszuständigen behörden (Guardia Traffico, etc.)

                  Da das BAG aber in Deutsch verfasst ist, ist es eben die erste und auch die richtige anlaufadresse.
                  Ein Bayer darf das

                  http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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                  • #10
                    jo, aber da die eu dem bag keinerlei recht eingeräumt hat die regeln zu ändern sollten die dort veröffentlichten eigentlich ausreichend sein, ich muss hier keinen suchenden mit links zuschütten in denen überall das selbe steht, sowas verwirrt nur unnötig.
                    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                    • #11
                      Zitat von laaangsaaaam
                      jo, aber da die eu dem bag keinerlei recht eingeräumt hat die regeln zu ändern sollten die dort veröffentlichten eigentlich ausreichend sein, ich muss hier keinen suchenden mit links zuschütten in denen überall das selbe steht, sowas verwirrt nur unnötig.
                      Ja, Bodo. Dieser gedanke ist nicht von der hand zu weisen.
                      Ein Bayer darf das

                      http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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                      • #12
                        Zitat von Imexrocky
                        Zitat von laaangsaaaam
                        jo, aber da die eu dem bag keinerlei recht eingeräumt hat die regeln zu ändern sollten die dort veröffentlichten eigentlich ausreichend sein, ich muss hier keinen suchenden mit links zuschütten in denen überall das selbe steht, sowas verwirrt nur unnötig.
                        Ja, Bodo. Dieser gedanke ist nicht von der hand zu weisen.
                        unwichtig....wichtig: de äppel sin all
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                        • #13
                          Mit den 9 Stunden stimmt absolut. Gibt soviel ich weiß keine Begrenzung ob Du 3 oder 6 Tage fährst. Würde vielleicht noch wissen wollen, ob Ihr richtig Pause machen konntet oder in der Warteschleife gewesen seit. Dann ist die Frage, wie lang war die Ruhezeit wirklich. Denke mal, daß sich die Dispo an den Arsch greift, wenn nach 3 Stunden Unwissenheit die wirkliche Ruhepause erst angefangen wird.
                          Wer weiß, daß er nichts weiß, weiß oft mehr als die, die meinen zu wissen, daß sie etwas wissen ;-))

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                          • #14
                            Quelle: VO (EG) 561/2006 Artikel 8
                            (5) Abweichend von Absatz 2 muss ein im Mehrfahrerbetrieb
                            eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach
                            dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine
                            neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen
                            haben.
                            tschechisch:
                            5. Odchylně od článku 2, jsou-li ve vozidle přítomni
                            nejméně dva řidiči, musí mít každý z nich denní odpočinek
                            nejméně 9 hodin za každé období 30 hodin od skončení
                            denní nebo týdenní doby odpočinku.
                            polnisch:
                            5. Na zasadzie odstępstwa od przepisów ust. 2, w ciągu 30
                            godzin od zakończenia dziennego lub tygodniowego okresu
                            odpoczynku, kierowca należący do kilkuosobowej załogi musi
                            skorzystać z kolejnego dziennego okresu odpoczynku
                            trwającego co najmniej 9 godzin.
                            französisch:
                            5. Par dérogation au paragraphe 2, un conducteur qui
                            participe à la conduite en équipage d'un véhicule doit avoir
                            pris un nouveau temps de repos journalier d'au moins neuf
                            heures dans les trente heures qui suivent la fin d'un temps de
                            repos journalier ou hebdomadaire.
                            dänisch:
                            5. Uanset stk. 2 skal en fører, der deltager i flermandsbetjening,
                            have holdt en ny daglig hviletid på mindst ni timer
                            senest 30 timer inden afslutningen af den daglige eller
                            ugentlige hviletid.

                            reicht das???
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #15
                              hey,
                              wir machen auch nur 9 std pause im zweifahrerbetrieb. des ist korrekt so:bye:

                              Kommentar

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