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Beschleunigte Grundqualifikation Ausbildungsinhalte

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  • Beschleunigte Grundqualifikation Ausbildungsinhalte

    Ich habe an dieser Stelle mal die Themen zusammengetragen, die in der Beschleunigten GQ zu unterrichten sind:

    1. Einheit: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der
    Sicherheitsregeln
    • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
    • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattungen, um das Fahrzeug zu beherrschen
    • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
    • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

    2. Einheit: Anwendung der Vorschriften
    • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
    • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

    3. Einheit: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
    • Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
    • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
    • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
    • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung

    4. Einheit : Praktische Übungen
    • Einweisung Fahrerplatz
    • Fahren im Betriebshof
    • Besonderheiten beim Rückwärtsfahren
    • Wechselbrückensysteme
    • Verbinden und Trennen
    • Übungen im „Langsamfahrbereich“
    • Grundzüge der energiesparenden Fahrweise

    Die 4. Einheit kann aus diesen Themen weitgehend frei gestaltet werden, Schwerpunkt sollte die energiesparende Fahrweise sein.

    Zeitansatz für die Einheiten 1 - 3 sind 130 Zeitstunden, für die 4. Einheit 10 Zeitstunden. Die Ausbildung endet mit einer IHK-Prüfung. Zeitansatz: 90 Minuten.
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

  • #2
    Die ungefähren Kosten dafür wären noch recht interessant.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Die Preise für die Ausbildung machen die Ausbildungsstätten selbst: Achtung! Grobe Shätzung! Für Neueinsteiger ca. 2000 - 2500€ - für Umsteiger von PV auf GV oder umgekehrt (nur 35 Stunden Unterricht) ca. 1300€ (Sorry... ich mache die Preise nicht...), die Prüfung bei der IHK kostet extra... um die 1500€ bzw. 1200€... ist doch ein Schnäppchen, oder...
      Also wer das aus eigener Tasche bezahlen will braucht ein dickes Konto...

      :36_1_4[1]::36_1_4[1]:

      Es gibt aber auch günstigere und mit Sicherheit auch deutlich teurere Anbieter...

      Also bei dem Preis möchte ich aber auch gut bespaßt werden... und wenn ich dann das Desinteresse einiger LG-Teilnehmer bei uns sehe... Aber zahlt ja bei den meißten eh' das AA... da könnte ich 'nen Föhn kriegen, ich tröste mich aber damit das ich:
      1. die Zeit bezahlt kriege...
      2. ich die Prüfung nicht brauche...
      3. jeder seines eigenen Glückes Schmied ist...
      und:
      4. und am wichtigsten: es gibt auch Leute die was lernen wollen und demzufolge mitarbeiten...
      Zuletzt geändert von tommyk; 02.12.2009, 17:56.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Wollte mal so Preise aus meiner gesamten Weiterbildung zum Besten geben.Bei mir lief die Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer bzw. beschleunigte Grundqualifikation über AA.
        Sind zum Umfallen die Preise:

        Die gesamte Weiterbildung 4,5 Mon.Schule + 6 Wochen Praktium
        Darin enthalten:
        Lernmaterial,Fahrstunden,Prüfungen,ADR Basis und Tank,Ladekranschein,Gabelstaplerschein,Führerschei n,Fahrerkarte,
        Gesundheitliche Untersuchung beim Arbeitsmediziner,Theoriestunden und Ladungssicherungsschulung.

        Hat alles in allem hat das das AA bei mir 9558 € gekostet.Und das ohne Fahrkostenerstattung nur die reine Weiterbildung.Ach ja und kosten für IHK waren auch nich drin weil ich brauchte die IHK Prüfung noch nicht war vorher fertig.

        Gruß Angie
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          Aber, um ehrlich zu sein, soooo teuer ist das für eine "Berufsausbildung" nicht. In den meisten Berufen kostet eine Ausbildung zum Facharbeiter etwa 50.000,- Nur sieht das der der ausgebildet wird meist nicht da das Unternehmen die Kosten trägt.

          Und genau in diese Richtung will man doch auch in der Transportbranche. Das die Fahrer es "bereitwillig" selber zahlen ist doch "mehr oder weniger" ihre eigene Schuld.

          Sollten die Firmen keine Fahrer mehr finden, fangen sie schon an auszubilden.
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
            Aber, um ehrlich zu sein, soooo teuer ist das für eine "Berufsausbildung" nicht. In den meisten Berufen kostet eine Ausbildung zum Facharbeiter etwa 50.000,- Nur sieht das der der ausgebildet wird meist nicht da das Unternehmen die Kosten trägt.

            Und genau in diese Richtung will man doch auch in der Transportbranche. Das die Fahrer es "bereitwillig" selber zahlen ist doch "mehr oder weniger" ihre eigene Schuld.

            Sollten die Firmen keine Fahrer mehr finden, fangen sie schon an auszubilden.
            es müßte schon gesetzlich geregelt sein,das der Arbeitgeber bezahlt...
            ansonsten holt er sich noch mehr "Billigfahrer aus dem "Ostblock",die das ja nicht brauchen...und wir essen den Kit ausm Fensterrahmen

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            • #7
              Warum sollte das geregelt sein? Wenn hier wirklich nur noch Leute fahren dürfen die die Quali haben, dann kann er auch keine aus dem Osten anstellen.
              Wenn es also keine mehr gibt die das freiwillig bezahlen, muss er ausbilden.
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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              • #8
                @Querdenker,

                Genau da liegt ja das Problem.Das mit der beschleunigten Grundquali bzw. das mit der neuen Ausbildung für Berufskraftfahrer ist keine deutsche Erfindung und keine rein deutsche Vorschrift.
                Diese Vorschrift gilt EU-weit.Nicht nur für deutsche Fahrer.
                Die Vorschrift zur Weiter- bzw. Ausbildung von Berufskraftfahrern ist eine Auflage vom Europarat.
                Das heißt im Europäischen Ausland gelten die selben Auflagen.Nur ob das da genauso umgesetzt wird und wie die ausbilden das steht auf nem anderen Blatt.Und keine Ahnung wie da die Fristen aussehen bzw. bis wann ganz Europa das umsetzen muß.

                Gruß Angie
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #9
                  Ansonsten gibt es ja bestimmt die Möglichkeit seinen Firmensitz ins Billiglager zu verlegen. Oder nicht?
                  Liebe Grüße
                  Harry


                  Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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                  • #10
                    Diese "Möglichkeit" gibt es aber immer. Und dank (bald) erlaubter Kabotage ist es auch nicht unrealistisch.
                    Aber nur weil ein Unternehmen damit "droht" oder die Möglichkeit hat ins Ausland zu gehen, kann man doch nicht alles so Regeln das das Unternehmen am besten keine Regeln mehr zu beachten hat. (Oh je, wieder wirr geschrieben :D)
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                    • #11
                      Im Übrigen ersetzt die Grundquali nicht die Ausbildung zum Berufskraftfahrer...
                      Es handelt sich demzufolge eigentlich eher um eine ausgeübte Tätigkeit als um einen Beruf...also mit einem Facharbeiter würde ich das nicht gleichsetzen, aber die Kosten läppern sich schon zusammen und wenn man die Einzelpreise der Lehrgänge zusammen zählt ist da schon fast ein Mengenrabatt drin...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                        Diese "Möglichkeit" gibt es aber immer. Und dank (bald) erlaubter Kabotage ist es auch nicht unrealistisch.
                        Aber nur weil ein Unternehmen damit "droht" oder die Möglichkeit hat ins Ausland zu gehen, kann man doch nicht alles so Regeln das das Unternehmen am besten keine Regeln mehr zu beachten hat. (Oh je, wieder wirr geschrieben :D)
                        sehr wirr geschrieben:noclue:
                        es geht doch darum,das der Arbeitgeber die Kosten für die Quali übernimmt...
                        und wenn ich richtig informiert bin,erwartet nach 2014 den Arbeitgeber eine empfindliche Geldstrafe,sollte einer seiner Fahrer ohne Quali erwischt werden

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                        • #13
                          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                          und wenn ich richtig informiert bin,erwartet nach 2014 den Arbeitgeber eine empfindliche Geldstrafe,sollte einer seiner Fahrer ohne Quali erwischt werden
                          das ist richtig. für die busfahrer war der stichtag für den bestandsschutz ja bereits der 09.09.2008. habe von einigen fällen aus dresden gehört, wo bereits fahrer ohne die "95" erwischt wurden und das ordentliche geldstrafen zur folge hatte.

                          habe auf der folgenden seite mal musterprüfungen für die quali (Güterkraftverkehr/Personenverkehr) gefunden:



                          ist meiner meinung nach wirklich nicht schwer...
                          V8 - Aus Freude am Tanken....

                          Kommentar


                          • #14
                            bin ich froh,das ich meinen Führerschein schon länger habe:)

                            Kommentar


                            • #15
                              Mal dumm nachgefragt: Ich habe meinen Lappen, bzw. Kärtchen seit dem 7.8.09
                              Da gilt doch auch noch der Bestandsschutz, oder muss ich auch so eine Prüfung machen? Der Stichtag für Kraftfahrer im GV war ja der 9.9. oder 10.9.

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