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    hallo freunde ich bins wieder mal oli...:D

    freunde da ich immer noch arbeitslos bin,einige kennen mich glaube ich,
    für die aber dir mich nicht kennen,kurz schilderung,also c/cefüherscheinklasse habe ich durch dekra..:D
    heute habe bischen gesurft und zwei neue zumindest für ist es so...themen gelesen,die erste frage an euch ist,die tankfahrzeuge fahren was ich meinen will ist z.b. die tankstellen mit benzin beliefern,die sollen gut verdienen so wie es gelesen bei ein forum..da stand der fahrer soll wenn ich mich nicht täusche 20.80€ entweder netto oder brutto verdien ? kann das von euere seite aus möglich sein?
    wenn dann möchte ich für die tankfahrzeug stellen konzentierien,und in die richtung was suchen,aber woher muss ich die eine klasse wegen ADR mein ich machen..haber eben grade auf die adr schein reingeschaut,in tanks klasse 1 muss man haben..ich werde mal mein sachberater bei agentur fragen ob die es befördern?

    meine zweite frage wäre ob einer erfahrug hat mit begleitfahzeug für schwertransport,kann das auch angehen das die auch gut verdien?

    und die letzte frage natürlich könnt ihr sagen warum wendest du nicht gleich an agentur für arbeit,ich werde mich auch da wenden..würde aber gerne euere meinnugen hören wollen,ob ihr es empfeheln würdet..

    diese kriese hat mich nartürlich auch anderde kolegen von uns wie soll sagen fertiggemacht,habe seit 6monaten denn lappen aber kein job...

    ich möchte mich iregndwie weitebilden lassen..damit auch job habe..

    wenn ihr schreibt,würde ich mich sehr freuchen.

    Gruss oLi


    noch ein spruch habe es heute gesehen > lieber 4 stunden fahren als 1 stunde warten..
    sigpic

  • #2
    Hallo Olli,

    Klasse 1 für Tank?Ne dafür braucht man zusätzlich zum ADR Basis nur einen Aufbaukurs für Tank.Wenn du nur für Tankstellen Tankzug fahren willst brauchst du keine KL.1.
    Benzin und Diesel fallen wenn ich mich noch recht errinnere unter Gefahrgutklasse 3.
    Gefahrgutklasse 1 ist Sprengstoff bzw. Feuerwerkskörper etc...
    Den Aufbaukurs für Tank hatte ich in meiner Weiterbildung C/CE automatisch mit drin.Wieso das bei dir nich war keine Ahnung.
    Aber denke mal das das Arbeitsamt den theoretisch bezahlen würde aber mit Sicherheit nur dann wenn du einen Arbeitgeber vorweisen kannst der dich anschliessend auch einstellt.Also schriftlicher Vertrag oder schriftliche Zusage das nach erfolgreicher Prüfung auch eine Einstellung erfolgt.

    Zu den Löhnen kann ich dir nicht viel sagen.Kanns mir persönlich aber nur schwer vorstellen.Spedition Kördel in Guxhagen fährt Tankzüge für Shell und soviel wie du geschrieben hast verdienen die Fahrer bei dem definitiv nicht. Weiß aber auch nicht wie die durchschnittslöhne da in der Branche aussehen oder ob es nur an Kördel liegt.

    Gruß Angie
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
      Hallo Olli,

      Klasse 1 für Tank?Ne dafür braucht man zusätzlich zum ADR Basis nur einen Aufbaukurs für Tank.Wenn du nur für Tankstellen Tankzug fahren willst brauchst du keine KL.1.
      Benzin und Diesel fallen wenn ich mich noch recht errinnere unter Gefahrgutklasse 3.
      Gefahrgutklasse 1 ist Sprengstoff bzw. Feuerwerkskörper etc...
      Gruß Angie
      bin ja auch grad mitten in meiner weiterbildung zum bkf..
      habe gestern erfolgreich meine ADR-Basiskurs-Prüfung absolviert. Morgen folgt noch die Prüfung für den Aufbaukurs-Tank..

      wie schon vorher von speedy79 geschrieben, braucht man für tank nicht die klasse 1, sondern basiskurs + aufbaukurs tank. wobei man auch schon mit dem basiskurs "container" bis 3000 liter fahren darf. auch mehrere ;)

      zum Feuerwerk: um die "normalen feuerwerkskörper" zu fahren, braucht man nicht mal den basiskurs. die feuerwerkskörper unterliegen der klasse 1.4S und sind freigestellt..
      V8 - Aus Freude am Tanken....

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      • #4
        Als Anfänger mit Tankwagen ? Da wirst Du wenig Erfolg haben, also nicht traurig sein wenn's nichts wird. Im Moment sieht's eh nicht sehr rosig aus, es gibt halt zur Zeit zu viele erfahrene Hasen die auf Jobsuche sind da haben es die Neulinge sehr sehr schwer irgendwo einen Fuß rein zu bekommen. Zumindest was seriöse Firmen angeht.
        Aber trotzdem teu teu teu und nicht auf geben.[smilie=hi ya!.gif] :fishing:
        :classic: " Benutzt Klopapier beidseitig, und der Erfolg liegt auf der Hand " :36_7_11[1]:
        :harhar: " Für ein geistiges Duell müssen die Kontrahenten entsprechend / ausreichend bewaffnet erscheinen. "

        "
        Wer im Glashaus sitzt, sollte im Keller pinkeln."

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        • #5
          Bräuchte Bitte Eure hilfe

          danke freunde für die schnellen antworten....:classic:
          sigpic

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          • #6
            Zitat von Absorber Beitrag anzeigen

            zum Feuerwerk: um die "normalen feuerwerkskörper" zu fahren, braucht man nicht mal den basiskurs. die feuerwerkskörper unterliegen der klasse 1.4S und sind freigestellt..
            Meiner Info nach sind nicht alle Feuerwerkskörper freigestellt.Und fallen auch nicht alle unter 1.4S.
            Da gibts doch noch 1.4G usw. Ausserdem darf man selbst davon nur eine maximale Menge von 300 kg ohne ADR fahren.
            Hängt nicht nur von der Klasse sondern auch von der Menge ab die transportiert wird.

            Gruß Angie
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #7
              @ Olli...wenn auf deinem ADR-Schein in der Spalte "in Tanks" die Klasse 3 nicht durchgestrichen ist,darfst du Heizöl,diesel und Benzin in Tanks fahren...
              aber als "Anfänger" der du bist rate ich dir erstmal davon ab...
              sammle erstmal Erfahrung auf einem normalen Zug...
              Flüssigkeiten reagieren in Kurven und beim Bremsen anders als normale LKW und da kann man als Fahranfänger leicht einen Unfall bauen(ist nicht böse gemeint<>)

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              • #8
                Wer "Tank" macht, darf alles ausser 1+7 in Tanks fahren...
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                  Meiner Info nach sind nicht alle Feuerwerkskörper freigestellt.Und fallen auch nicht alle unter 1.4S.
                  Da gibts doch noch 1.4G usw. Ausserdem darf man selbst davon nur eine maximale Menge von 300 kg ohne ADR fahren.
                  Hängt nicht nur von der Klasse sondern auch von der Menge ab die transportiert wird.

                  Gruß Angie
                  Habe heute extra nochmal nachgefragt. 1.4 S darf jeder ohne ADR und ohne Mengenbegrenzung fahren!

                  Unabhängig davon hab ich nun seit 2 Wochen meinen Basis- + Tankschein :)
                  V8 - Aus Freude am Tanken....

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                  • #10
                    Zitat von Olli
                    da stand der fahrer soll wenn ich mich nicht täusche 20.80€ entweder netto oder brutto verdien ? kann das von euere seite aus möglich sein?

                    das halte ich für sehr hoch und leicht übertrieben:)

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                    • #11
                      Brutto durchaus möglich .
                      Kein Bier für Schröter



                      Gruß Lutz

                      Der Waldgeist

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