Rechtsformen
Vielleicht spielen einige mit dem Gedanken sich unternehmerisch zu betätigen, oder es interessiert sie einfach wer in welcher Rechtsform das sagen hat. Ich finde es ja nicht uninteressant zu wissen, wenn man mit einem Unternehmen Geschäfte, wer darf da eigentlich was. Sollten Fragen auftauschen oder es ist etwas unstimmig, einfach Fragen und darüber diskutieren.
Welche Rechtsform würdet ihr wählen?
Einzelunternehmung:
Die Einzelunternehmung ist die „einfachste“ Rechtsform. Bei ihr gilt das sogenannte „Inhaberprinzip“ was bedeutet das der Inhaber alle rechtlichen Vorraussetzungen erfüllen muss die zum führen des Unternehmens erforderlich sind.
Beim SHK-Handwerk bedeuet das, das der Inhaber den Meistertitel haben muss. Bei euch müsste er sicher diese Sachkundeprüfung für TU´s haben (da bin ich aber nicht sicher wie das heisst)
Form des Abschlusses: keine
Eintragung ist Handelsregister: Nein, wenn Nichtkaufmann. Ja, wenn Kaufmann oder auf Antrag.
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Haftung: Inhaber mit Betriebs- und Privatvermögen.
Gründungsgesellschafter: 1 Inhaber
Firmierung: Nein, wenn Nichtkaufmann (nur Gewerbebezeichnung) Ja wenn Kaufmann oder auf Antrag.
Stille Gesellschaft:
Das ist eine Rechtsform die nicht nach außen auftritt. Somit kann der stille Teilhaber auch keine rechtsgeschäfte im Namen der Unternehmung abschließen.
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ist Handelsregister: Nein
Einlage: Höhe gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Haftung: Wie oben, stiller Gesellschafter nur mit seiner Einlage.
Gründungsgesellschafter: 1 Inhaber oder Gesellschafter, 1 stiller Teilhaber.
Firmierung: Nein, wie der Nichtkaufmann
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Verhält sich genau wie die Einzelunternehmung mit dem Unterschied das min. 2 Personen sich zusammenschließen. Jeder der Teilhaber kann Rechtsgeschäfte abschließen. Was bedeutet wenn Snowdog und ich eine GbR gründen, ich mir einen fetten Firmenwagen kaufen kann, und die Bank das Geld von ihm zurückfordert. (Er haftet für alles was ich im Namen der GbR mache / kaufe. Und andersrum)
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ist Handelsregister: Grundsätzlich nein, auf Antrag als OHG/KG
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: Alle Gesellschafter mit Einlage und Privatvermögen. (Beschränkungen im Einzelfall möglich)
Gründungsgesellschafter: Min. 2 Gesellschafter.
Firmierung: Nein, wenn Nichtkaufmann. Ja, wenn Kaufmann auf Antrag (OHG/KG)
Die OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Funktioniert im Prinzip wie die GbR, mit dem Unterschied das es nach außen einen Geschäftsführer gibt, und nur der darf Rechtsgeschäfte tätigen.
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ist Handelsregister: Ja, da Gegenstand ein kaufmännisches Unternehmen ist.
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: Alle Gesellschafter mit Einlage und Privatvermögen. (Beschränkung nicht möglich)
Gründungsgesellschafter: : Min. 2 Gesellschafter.
Firmierung: Siehe Unten.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Von der OHG unterscheidet sich die KG dadurch, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung beschränkt ist. Es gibt zwei Gruppen von Gesellschaftern. Der Komplementär (der Vollhafter, haftet unbeschränkt) Und die Kommanditisten (der Teilhafter, Haftet mit seiner Einlage).
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ins Handelsregister: Ja, da Gegenstand ein kaufmännisches Unternehmen ist.
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: Komplementär mit Einlage und Privatvermögen, Kommanditisten mit Einlage.
Gründungsgesellschafter: Min. 1 Komplementär und 1 Kommanditist.
Firmierung: Siehe Unten
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine sogenannte juristische Person. Das heisst dass sie so behandelt wird als wäre sie eine eigenständige Person. Der Geschäftsführer ist also bei ihr angestellt. Eine GmbH benötigt „3 Personen“. Einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer und einen Betriebsleiter. Wobei auch eine Person alles drei ausfüllen kann.
(Beispiel: Ich möchte eine Spedition Gründen, habe aber kein Geld und auch diese Sachkundeprüfung nicht. Also greife ich mir Snowdog (der hat ja Geld) als Gesellschafter, und Driver (der hat die Sachkundeprüfung) als Betriebsleiter. Ich selber mache den Geschäftsführer. Wenn ich nun aber die Sachkundeprüfung mache, feuer ich Driver und werde Geschäftsführer und Betriebsleiter…)
Form des Abschlusses: Notariell schriftform
Eintragung ins Handelsregister: Ja, kraft Gesetz.
Einlage: Min. 25.000 Stammkapital, wobei die Hälfte davon als Sachwert genommen kann. (Ich habe ein Auto das ich in die GmbH nehme, 12.500 kann ich so aufbringen)
Haftung: GmbH mit dem Stammkapital
Gründungsgesellschafter: Min. 1 Gesellschafter
Firmierung: Siehe unten.
Die GmbH & Co. KG
Sie ist eine normale KG bei der der Komplementär (Vollhafter) Die GmbH ist. Im Transportgewerbe würde es wohl wie folgt aussehen. Die ganzen LKW, der Betriebshof usw. gehören der KG. Die Fahrer sind bei der GmbH angestellt, und die GmbH ist das eigentliche Transportunternehmen das mit den Fahrzeugen der KG arbeitet. Die GmbH ist der Komplementär der KG und die Gesellschafter der GmbH sind i.d.R. die Kommanditisten der KG. Das hat den großen Vorteil, sollte die GmbH pleite gehen, steht den Inhabern dennoch weiterhin alle Betriebsmittel zur Verfügung, da sie nicht der GmbH gehören, fließen die nicht mit in die Haftung etc.
Form des Abschlusses: notariell formfrei
Eintragung ins Handelsregister: Ja, da Gegenstand ein kaufmännisches Unternehmen ist
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: GmbH mit Stammkapital, Kommanditisten wie bei KG.
Gründungsgesellschafter: Min. 1 GmbH als Komplementär und 1 Kommanditist.
Firmierung: Siehe unten.
Mögliche Firmierungen sind: Personenname, Sachname, Fantasiename, Mischformen davon. Erforderliche Zusätze sind je nach Rechtform zu tragen (e.K., OHG, GmbH…)
Vielleicht spielen einige mit dem Gedanken sich unternehmerisch zu betätigen, oder es interessiert sie einfach wer in welcher Rechtsform das sagen hat. Ich finde es ja nicht uninteressant zu wissen, wenn man mit einem Unternehmen Geschäfte, wer darf da eigentlich was. Sollten Fragen auftauschen oder es ist etwas unstimmig, einfach Fragen und darüber diskutieren.
Welche Rechtsform würdet ihr wählen?
Einzelunternehmung:
Die Einzelunternehmung ist die „einfachste“ Rechtsform. Bei ihr gilt das sogenannte „Inhaberprinzip“ was bedeutet das der Inhaber alle rechtlichen Vorraussetzungen erfüllen muss die zum führen des Unternehmens erforderlich sind.
Beim SHK-Handwerk bedeuet das, das der Inhaber den Meistertitel haben muss. Bei euch müsste er sicher diese Sachkundeprüfung für TU´s haben (da bin ich aber nicht sicher wie das heisst)
Form des Abschlusses: keine
Eintragung ist Handelsregister: Nein, wenn Nichtkaufmann. Ja, wenn Kaufmann oder auf Antrag.
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Haftung: Inhaber mit Betriebs- und Privatvermögen.
Gründungsgesellschafter: 1 Inhaber
Firmierung: Nein, wenn Nichtkaufmann (nur Gewerbebezeichnung) Ja wenn Kaufmann oder auf Antrag.
Stille Gesellschaft:
Das ist eine Rechtsform die nicht nach außen auftritt. Somit kann der stille Teilhaber auch keine rechtsgeschäfte im Namen der Unternehmung abschließen.
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ist Handelsregister: Nein
Einlage: Höhe gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Haftung: Wie oben, stiller Gesellschafter nur mit seiner Einlage.
Gründungsgesellschafter: 1 Inhaber oder Gesellschafter, 1 stiller Teilhaber.
Firmierung: Nein, wie der Nichtkaufmann
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Verhält sich genau wie die Einzelunternehmung mit dem Unterschied das min. 2 Personen sich zusammenschließen. Jeder der Teilhaber kann Rechtsgeschäfte abschließen. Was bedeutet wenn Snowdog und ich eine GbR gründen, ich mir einen fetten Firmenwagen kaufen kann, und die Bank das Geld von ihm zurückfordert. (Er haftet für alles was ich im Namen der GbR mache / kaufe. Und andersrum)
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ist Handelsregister: Grundsätzlich nein, auf Antrag als OHG/KG
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: Alle Gesellschafter mit Einlage und Privatvermögen. (Beschränkungen im Einzelfall möglich)
Gründungsgesellschafter: Min. 2 Gesellschafter.
Firmierung: Nein, wenn Nichtkaufmann. Ja, wenn Kaufmann auf Antrag (OHG/KG)
Die OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Funktioniert im Prinzip wie die GbR, mit dem Unterschied das es nach außen einen Geschäftsführer gibt, und nur der darf Rechtsgeschäfte tätigen.
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ist Handelsregister: Ja, da Gegenstand ein kaufmännisches Unternehmen ist.
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: Alle Gesellschafter mit Einlage und Privatvermögen. (Beschränkung nicht möglich)
Gründungsgesellschafter: : Min. 2 Gesellschafter.
Firmierung: Siehe Unten.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Von der OHG unterscheidet sich die KG dadurch, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung beschränkt ist. Es gibt zwei Gruppen von Gesellschaftern. Der Komplementär (der Vollhafter, haftet unbeschränkt) Und die Kommanditisten (der Teilhafter, Haftet mit seiner Einlage).
Form des Abschlusses: Grundsätzlich formfrei, Empfehlung schriftlich
Eintragung ins Handelsregister: Ja, da Gegenstand ein kaufmännisches Unternehmen ist.
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: Komplementär mit Einlage und Privatvermögen, Kommanditisten mit Einlage.
Gründungsgesellschafter: Min. 1 Komplementär und 1 Kommanditist.
Firmierung: Siehe Unten
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine sogenannte juristische Person. Das heisst dass sie so behandelt wird als wäre sie eine eigenständige Person. Der Geschäftsführer ist also bei ihr angestellt. Eine GmbH benötigt „3 Personen“. Einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer und einen Betriebsleiter. Wobei auch eine Person alles drei ausfüllen kann.
(Beispiel: Ich möchte eine Spedition Gründen, habe aber kein Geld und auch diese Sachkundeprüfung nicht. Also greife ich mir Snowdog (der hat ja Geld) als Gesellschafter, und Driver (der hat die Sachkundeprüfung) als Betriebsleiter. Ich selber mache den Geschäftsführer. Wenn ich nun aber die Sachkundeprüfung mache, feuer ich Driver und werde Geschäftsführer und Betriebsleiter…)
Form des Abschlusses: Notariell schriftform
Eintragung ins Handelsregister: Ja, kraft Gesetz.
Einlage: Min. 25.000 Stammkapital, wobei die Hälfte davon als Sachwert genommen kann. (Ich habe ein Auto das ich in die GmbH nehme, 12.500 kann ich so aufbringen)
Haftung: GmbH mit dem Stammkapital
Gründungsgesellschafter: Min. 1 Gesellschafter
Firmierung: Siehe unten.
Die GmbH & Co. KG
Sie ist eine normale KG bei der der Komplementär (Vollhafter) Die GmbH ist. Im Transportgewerbe würde es wohl wie folgt aussehen. Die ganzen LKW, der Betriebshof usw. gehören der KG. Die Fahrer sind bei der GmbH angestellt, und die GmbH ist das eigentliche Transportunternehmen das mit den Fahrzeugen der KG arbeitet. Die GmbH ist der Komplementär der KG und die Gesellschafter der GmbH sind i.d.R. die Kommanditisten der KG. Das hat den großen Vorteil, sollte die GmbH pleite gehen, steht den Inhabern dennoch weiterhin alle Betriebsmittel zur Verfügung, da sie nicht der GmbH gehören, fließen die nicht mit in die Haftung etc.
Form des Abschlusses: notariell formfrei
Eintragung ins Handelsregister: Ja, da Gegenstand ein kaufmännisches Unternehmen ist
Einlage: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, möglich wäre Arbeitskraft, Geld, Sachen, Rechte.
Haftung: GmbH mit Stammkapital, Kommanditisten wie bei KG.
Gründungsgesellschafter: Min. 1 GmbH als Komplementär und 1 Kommanditist.
Firmierung: Siehe unten.
Mögliche Firmierungen sind: Personenname, Sachname, Fantasiename, Mischformen davon. Erforderliche Zusätze sind je nach Rechtform zu tragen (e.K., OHG, GmbH…)