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  • 500 Euro zahlen

    hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem,am Montag bin ich auversehen mit dem Lkw-Anhänger bei uns auf der Firma am Container hängengeblieben .
    Dies passierte als ich vom hof fahren wollte,nun hat mein Chef zu mir gesagt,das die Rechnung für die Reperatur so teuer gewesen sein muß ,das ich 500 Euro dazu bezahlen sollte ,ob ich mit einverstanden wäre oder nicht .Ich war so fertig ,das ich nur nickte.Er sagte noch das er mir Monatlich etwas vom Lohn abziehen würde.
    Nach diesem Gespräch was mich total fertig gemacht hatte,bin ich dann auf meine Tour gefahren und was soll ich sagen ,1 Stunde später hält mich ein Passant auf der Strasse an und meinte ich hätte ein Auto mit meiner Markierungsleute gestriffen und der Lack ist beschädigt.Dem das Auto gehörte kam 10 min später dazu und sagte zu mir geben sie mir ihre Daten von Ihnen und Ihrer Firma ,ich rief mein Chef an und erzählte ihm das,er sagte nur, dann sollte ich es machen und einen Unfall bericht schreiben und diesen dann meinem Chef zukommen lassen.Bevor ich aufgelegt habe ,sagte mein Chef noch ob ich denn noch fahren könne .Ja sagte ich am Lkw ist nichts.


    Was mach ich denn nun ,wenn er jetzt wieder Geld von mir haben will,ich habe es nicht bemerkt und auch nicht mit absicht gemacht.Ich geh ja dann nur noch für Ihm arbeiten.Kann und darf er das???[smilie=to funny.gi:
    Wäre echt nett eine Antwort von Euch zu bekommen,wie ich mich am besten verhalten soll.

    Gruß Ramona

  • #2
    Ich bin mir sicher,dass es für solche Praktiken auch nur Ansatzweise eine Rechtsgrundlage gibt.Solange du nichts mutwillig zerstört hast,kann und darf er dir dafür gar nichts berechnen.Für solche Fälle ist die Firma versichert.Da es ein Schaden am eigenen Fahrzeug des Chefs war,wird er es nicht gemeldet haben und versucht nun die Kosten auf dich abzuwälzen.Ich würde mich mit dieser Art von Kostenbeteiligung niemals einverstanden erklären.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Frag doch einfach mal bei Anwalt.de nach , die geben dir sicher eine Auskunft.
      Das Banner ist an der Seite vom Forum
      Liebe Grüße
      Harry


      Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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      • #4
        Hallo,
        danke euch beiden für die schnelle Antwort,aber was sage ich meinem Chef jetzt,wenn ich ihm sage ,dafür gibt es doch Versicherung .Dann würd er bestimmt sagen ,dass ich ja einverstanden war,weil ich genickt habe.Ich werde aber Anwald.de fragen.
        Danke Ramona

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        • #5
          Ich bin auch der Meinung, dass es dafür eine Versicherung gibt.
          Wenn ich daran denke, wie oft bei uns etwas passiert ist. Die Fahrer müssten aber nie den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

          Das du genickt hast, kann er dir nicht anlasten. Du hast nichts gesagt, nichts unterschrieben und standest anscheinend unter Schock.
          Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut ausgehen wird.

          Bitte halt uns auf dem Laufenden.
          Gruß Edith :bye:

          Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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          • #6
            Die Sache ist ganz einfach, du hast nichts zu zahlen.

            Das etwas kaputt geht gehört zum sogenannten unternehmerischen Risiko. Zudem ist der Unternehmer gegen solche Fälle versichert.

            Und zu dem "Du hast ja zugestimmt", solange du nichts schriftlich gemacht hast, würde ich es einfach abstreiten. Und Sachen die du in Affekt gesagt hast, zählen eh nicht.
            Zuletzt geändert von Querdenker; 13.11.2009, 09:49.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Der Chef müsste beweisen, dass Ramona den Schaden vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht hat.

              Bei leichter Fahrlässigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht haftbar.
              Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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              • #8
                Die Versicherung wird in solch einem Fall , was auf dem Hof passiert ist , keinen Cent zahlen . Komm im mom. nur nicht auf die Bezeichnung , wenn zB. 2 betriebseigene Fahrzeuge einen Chrasch haben .
                Kein Bier für Schröter



                Gruß Lutz

                Der Waldgeist

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                • #9
                  Wenn es Vollkasko ist, bezahlt die. Und Autos die von Angestellten gefahren werden, sollten eigentlich immer Vollkasko haben.
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                  • #10
                    Die Selbstbeteiligung hat aber der Halter des Fahrzeuges zu tragen, bzw. das Unternehmen und nicht der Fahrer.
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                    • #11
                      Zitat von A.E.Trans
                      Ja die Vollkasko bezahlt schon, aber normalerweise hat man da einen Selbstbehalt von ca 500.-- bis 1000.-- und eben diesen betrag, kann der Chef, falls vertraglich geregelt, einbehalten.
                      Diese Praktik kenne ich auch von einigen Firmen...wichtig ist da wieder der Arbeitsvertrag,den man hat,ob darin etwas über Eigenhaftung festgeschrieben ist

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                      • #12
                        Prinzipiell darf der Arbeitgeber so nicht handeln.

                        Er darf dir eine Rechnung schicken,sofern er die grobe Fahrlässigkeit bewiesen hat.
                        Sonst haftet die Ag-Versicherung-Oder dein Chef mit Privatkapital.
                        Als GmbH sogar nur mit 15.000€ pro Teilhaber.

                        Deine Bagatellen sollten aber wohl deutlich drunter liegen.

                        Wenn du die 500€ bezahlen willst,(wovon ich dir abrate)lass dir die Rechnung der Reparatur geben.
                        Damit du nachvollziehen kannst wie sich die Kostenverteilung zusammensetzt.

                        gespannte Grüsse
                        Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                        • #13
                          Warum sollte eine Gmbh mit 15000,- pro Teilhaber haften?:noclue:
                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                          • #14
                            hallo allemiteinander,

                            gestern hat mein Chef zu mir gesagt ,das er mir erstmal diesen Monat 100 Euro abzieht,und wegen dem Rest würden wir uns dann ende Dezember nochmals darüber unterhalten.Desweiteren würde er gern das ich jetzt mehr Stunden arbeite,weil ich eine zusatztour fahren könnte.Dann würde ich ja auch garnicht oder kaum merken ,das ich diese 100 Euro bezahlen würde,also unterm Strich.Und wegen dem angeblichen Unfall am Donnerstag,das war kein Unfall,man wollte mich rein legen,mein Chef hat ein Gutachten kommen lassen,es stellte sich heraus das dieser Schaden nicht von diesem Fahrzeug stammte,womit ich unterwegs war.Da ich ja kein einzigen Kratzer oder dergleichen hatte und der geschädigte hatte weiße Farbe an seinem Spiegel sowie die ganze Tür zerkratzt.Nach aussage vom Geschädigten wäre ich mit dem Begrenzungslicht an seinem Fahrzeug gekommen und hätte dabei die besagten Schäden verursacht.


                            gruß Ramona

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                            • #15
                              @Ramona:

                              Was steht in deinem Arbeitsvertrag bezgl. Haftung bei Fahrlässigket?
                              Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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