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EU-Minister sollen US-Schnüffelbefehl folgen

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  • EU-Minister sollen US-Schnüffelbefehl folgen

    Name, Adresse, Bankverbindung, Zahlungsverkehr: Die Justiz- und Innenminister der EU wollen in Kürze entscheiden, ob US-Ermittler Daten der Unionsbürger abgreifen dürfen. Ein SPIEGEL ONLINE vorliegender Abkommensentwurf sieht genau das vor - Datenschützer sind alarmiert...

    ...Die Vertreter des EU-Ministerrats für Justiz- und Inneres haben sich offenbar abschließend auf ein Abkommen mit den USA zur Weitergabe der Swift-Bankdaten geeinigt....

    ...Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse
    Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)
    weitere persönliche Daten

    Wenn der Finanzdienstleister aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, "die Daten ausfindig zu machen, die der Anfrage entsprechen", solle er alle "potentiell relevanten Daten" an die verantwortliche Stelle in dem EU-Staat übermitteln, wo der Server steht....

    ..."US-Behörden würden Befugnisse eingeräumt, die in Deutschland den Sicherheitsbehörden von Verfassung wegen verwehrt sind"...

    ...Wichtiges Detail dabei: Die im Rahmen der US-Anfragen herausgegebenen Daten werden auch den Sicherheits- und Antiterrorbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Europol oder Eurojust weitergegeben....

    11.11.2009 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...660597,00.html


    Nein, das hat nichts mit Karnewal zutun, das ist real. Wieder ein Schritt in die viel von mit befürchtete "totale Kontrolle". Und bei sowas liest man doch auch gut raus, wer diese Kontrolle später haben wird...
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Bislang griff die CIA die Daten illegal ab, bald darf sie es mit offizieller Genehmigung: Die EU gestattet den USA tiefe Einblicke in die Geldgeschäfte ihrer Bürger. Datenschützer sind entsetzt, das Europäische Parlament protestiert - doch die EU-Innenminister wollen die Erlaubnis abnicken...

    27.11.2009 http://www.spiegel.de/politik/auslan...663645,00.html


    US-Fahnder sollen nachschlagen können, wer in der EU an wen wie viel Geld überwiesen hat. Deutschland wird dieses sogenannte Swift-Abkommen im EU-Ministerrat passieren lassen, erklärt ein FDP-Abgeordneter. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von "Geheimgesetzgebung"...

    25.11.2009 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...663414,00.html


    Erschreckend das sich von euch niemand für solch brisante Themen interessiert...
    Zuletzt geändert von Querdenker; 27.11.2009, 20:23.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      Erschreckend das sich von euch niemand für solch brisante Themen interessiert...
      Interessieren schon. Aber ändern kann man sowieso nichts an diesen Machenschaften.
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. „Unbekannt“

        Sicher ändert man da nicht so schnell etwas, aber es scheint ja nichtmal einer dazu etwas zu sagen zu haben. Das Forum wäre sehr still wenn man nur zu Dingen Stellung bezieht bei denen man "mal eben so" etwas ändern könnte.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          also mich interessiert es schon...
          werde morgen mal meinen Bruder danach befragen,ob noch irgendwas dagegen unternommen wird(ich weiß schon,warum ich diese Regierung nicht gewählt habe)

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          • #6
            Natürlich kann man es ändern oder stoppen .
            Stellt sich die Frage wie ?
            Vorschlag : Jeder wirft seinen PC auf den Müll ( Wertstoffhof )
            Dein Lohn wird in Bar ausgezahlt
            Keine Kredit Karten mehr
            etc , etc ,

            Anderer Vorschlag : Wenn uns ( Volk ) etwas nicht passt an unserer Regierung , egal was auch immer. Legen wie die Arbeit nieder und Streiken so lange bis die da Oben einlenken.
            Oder wir verlangen bei wichtigen Fragen ein Volksabstimmung.

            Jetzt zu mir : Im grunde ist es mir egal was die da oben tun , die 50 euro die ich hin und wieder überweise .
            Bei wirklich wichtigen Dingen gibt es immer wieder jemanden der das Gericht anruft , und die eine oder andere sache klären läßt.


            Peterline

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            • #7
              von Seiten des Verfassungschutzes wird da, außer es publik machen,nichts gemacht werden können...es muß halt die ganze Öffentlichkeit informiert werden...
              ob es was hilft,ist die andere Frage

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              • #8
                Deutschland, Österreich und Ungarn machten den Weg frei. Das Abkommen ist demnach auf neun Monate befristet, die USA dürften die europäischen Daten nicht an Drittstaaten weitergeben.

                Österreich wird trotz datenschutzrechtlicher Bedenken das Abkommen nicht blockieren.
                Von unsere Innenministerin Marie Fekter (ÖVP) kam folgender Satz. Lasst ihn euch auf der Zunge zergehen. "Ein verminderter Rechtsschutz ist allemal besser als gar keiner".
                Soviel zu unseren Politikern.

                Ich finde es eine Sauerei, wie mit den privaten Daten von Bürgern umgegangen wird.
                Die EU sagt "spring" und die österreichischen Politiker fragen, "wie hoch"!
                Ob sie auch so reagieren würden, wenn es um ihre Bankdaten ginge? Ich glaube nicht.
                Gruß Edith :bye:

                Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                • #9
                  Nein, die USA sagt "spring". Und alle schreien "wie hoch".
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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