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Parken in Industriegebieten

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  • Parken in Industriegebieten

    wem ging es nicht auch schon mal so...du fährst so 4 Stunden und fängst dann an,einen Parkplatz zu suchen...findest aber in ner halben Stunde keinen,also fährst du über die Zeit...ne Woche später kommst du dann in eine Polizeikontrolle und wenn du der Politei dann erklärst,das du keinen Parkplatz gefunden hast,kriegst du zur Antwort:"Da hätten Sie eher mit dem Suchen anfangen müssen"(klar,da hät ich ja erst garnicht losfahren brauchen) oder "warum sind sie nicht die nächste Abfahrt ins Industriegebiet gefahren"...meine Antwort:"woher soll ich wissen,wo hier ein Industriegebiet ist,wo ich auch Parken kann...meistens sind Industriegebiete nicht von der Autobahn ausgeschildert und auf blauen Dunst mit nem 40Tonner irgendwo abfahren,kann böse ins Auge gehen...außerdem gibt es Industriegebiete mit Lkw-Parkverbot und auch solche,wo keine Parkmöglichkeiten sind"
    Antwort des Polizisten:"das ist ihr Problem"
    da ich absolut sehr,sehr wenig Ahnung von Computern habe und schon froh bin,das ich es hier schaffe,was zu schreiben,wäre es schön hier eine Rubrik wie "Einkaufmöglichkeiten mit dem Lkw" drauß zu machen...ich glaube,das jeder mal in die Lage kommt,sich einen Parkplatz zu suchen,wo er vorher noch nicht war...:)

  • #2
    gute Idee und das Thema hast ja hier schon eröffnet.Also kann hier jeder seine Tipps rein schreiben.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Wie einige vielleicht wissen mache ich zur Zeit eine Umschulung zum BKF. Zufällig war das angesprochene Problem der Lenkzeitüberschreitung auch bei uns heute Thema.

      Thematik war die sogenannte "Notstandsklausel" (Verordnung (EG) Nr. 561/2006; Artikel 12), welche die Verlängerung der Lenkzeit rechtfertigt, wenn kein geeigneter Parkplatz rechtzeitig gefunden wird.

      -----------------
      • Notstandsklausel nach Artikel 12
      • Wenn es mit der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar ist,
      kann der Fahrer, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen,
      von dieser Verordnung abweichen, soweit dies erforderlich ist,
      um die Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrzeuges oder seiner
      Ladung zu gewährleisten.
      • Der Fahrer hat Art und Grund der Abweichung auf dem
      Schaublatt des Kontrollgerätes oder in seinem Arbeitszeitplan
      zu vermerken.
      -----------------

      Vielleicht hilft dies ja dem ein oder anderen, wenn er mal wieder in diese Lage kommt.
      V8 - Aus Freude am Tanken....

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      • #4
        Zitat
        • Der Fahrer hat Art und Grund der Abweichung auf dem
        Schaublatt des Kontrollgerätes oder in seinem Arbeitszeitplan
        zu vermerken.
        -----------------

        das hilft in Deutschland...in Frankreich zahlst du trotzdem

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        • #5
          Hallo,Großer,haargenau diesen Sachverhalt incl.Dialog mit der Polizei hatte ich auch vor Jahren .In irgendeinem Thread hier im BO schrieb ich das schon mal.Was haben denn die für Vorstellungen?Die mit ihren kleinen Stoppelhopsern können schnell mal wenden ,wenn es nicht paßt.
          Ich kann Dir da auch keinen Rat geben.Man kann ja nicht schon anfangen mit suchen,wenn man eben losgefahren ist.Bevor solche Gesetze (LuR-Zeiten) erlassen werden,sollte der Gesetzgeber erst mal die Bedingungen dafür schaffen.Also ausreichend Parkplätze zB.In I-Gebieten dürfte das Parken für LKW nicht verboten sein.Andererseits ,wenn man sich dann am Morgen die Stellplätze anschaut,oweia...Da wundert es mich nicht,wenn die Grundstückseigentümer Parkverbote verhängen.
          Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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          • #6
            Zitat von wega05 Beitrag anzeigen
            Hallo,Großer,haargenau diesen Sachverhalt incl.Dialog mit der Polizei hatte ich auch vor Jahren .In irgendeinem Thread hier im BO schrieb ich das schon mal.Was haben denn die für Vorstellungen?Die mit ihren kleinen Stoppelhopsern können schnell mal wenden ,wenn es nicht paßt.
            Ich kann Dir da auch keinen Rat geben.Man kann ja nicht schon anfangen mit suchen,wenn man eben losgefahren ist.Bevor solche Gesetze (LuR-Zeiten) erlassen werden,sollte der Gesetzgeber erst mal die Bedingungen dafür schaffen.Also ausreichend Parkplätze zB.In I-Gebieten dürfte das Parken für LKW nicht verboten sein.Andererseits ,wenn man sich dann am Morgen die Stellplätze anschaut,oweia...Da wundert es mich nicht,wenn die Grundstückseigentümer Parkverbote verhängen.
            tja,die Müllentsorgung" einfach irgendwo hinschmeißen " ist oft ein Grund für Parkverbote...Wir fahren oft nach Frankreich und bis Ende letzten Jahres auch Spanien...und immer über Luxemburg...durch die Superbaustelle auf der A1 ab Köln-Niehl kommen wir meist nur bis zum Anfang der B51 bei Blankenheim...zu später Stunde...dort ist links eine Tankstelle mit Parkplätzen(immer voll) und die Straße rechts runter sind ein paar Parkbuchten bei Rewe und Aldi... fahrt man ein bißchen weiter kommt noch ein Edeka...ein Kollege hatte mit dem Filialleiter ausgemacht,das wir da nachts Parken dürfen,wenn wir keinen Müll hinterlassen und morgens ne Kleinigkeit einkaufen gehen...andere Fahrer haben mitbekommen,das wir da parken und sich auch da hingestellt,,aber einfach ihren Müll dort entsorgt...danach war das Parken da für einige Kollegen vorbei...Gott sei Dank nicht für alle

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            • #7
              Es würde mir im Traum nicht einfallen,meinen Müll einfach rauszuwerfen.Das macht man ja zuhause auch nicht.Es gibt schon richtige Schweine unter den Fahrern.Die verderben es für die Anständigen.
              Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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              • #8
                Montag ,1815 Uhr...A2 Richtung Dortmund...da hab ich gedacht, ich bekomme auf der Raststätte Rhynern noch nen Parkplatz...tja,Pustekuchen,hab Mühe gehabt,von der Raststätte wieder runterzukommen...also Abfahrt Hamm runter,links rum und ins Industriegebiet Rhynern gefahren...und siehe da,in den abgehenden Querstraßen waren Parkmöglichkeiten...und auch schön ruhig :)

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                • #9
                  A5,Karlsruhe-Basel...zwischen den Autohofabfahrten Ettenheim und Herbolzheim(weil da ja abends manchmal kein Platz mehr ist)die Abfahrt Rust rausfahren,Richtung Ringsheim..hinterm Kreisel kommt rechts ne Tankstelle mit Lkw-Parkplätzen(7,-Euro Parkgebüren)und ein Industriegebiet mit Parkstreifen

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                  • #10
                    Werde mal versuchen die Notstandsklausel bei meinem Anwalt zu zerpflücken und klären. Was das heist. Wann er anfangen muß zun suchen und wo er aufhören muß. Es muß irgendwo geschrieben stehen. Wie wollen sonst die Richter jemand verurteilen. Und wo setzen die ihre Richtlinie an?

                    • Notstandsklausel nach Artikel 12
                    • Wenn es mit der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar ist,
                    kann der Fahrer, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen,
                    von dieser Verordnung abweichen, soweit dies erforderlich ist,
                    um die Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrzeuges oder seiner
                    Ladung zu gewährleisten.
                    • Der Fahrer hat Art und Grund der Abweichung auf dem
                    Schaublatt des Kontrollgerätes oder in seinem Arbeitszeitplan
                    zu vermerken.

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                    • #11
                      Nach 19:00 kriegt man ja sowieso kaum noch einen "normalen" Parkplatz auf einem Rasthof/ Parkplat/ Autohof etc... ist fast immer eine Qual.

                      Habe das ein paar Mal so gehalten, dass ich "auf gut Glück"n irgendwo abbiege, wo es nach Industriegebiet aussieht, da ich meistens so bis 1 Uhr nachts unterwegs bin.

                      In Wolfsburg und Braunschweig kann man das auch super machen! Da gibt es viele Parkmöglichkeiten, in anderen Städten ging das oft nicht und man hat anstatt was zu finden noch mehr Fahrzeit verschwendet.

                      Und Polizisten sind lustig "früher planen", wie denn, soll man um 18:00 Feierabend machen, wenn man eventuell noch einen "normalen" Platz kriegt??
                      FEEL FREE - as only a Trucker can be !!!

                      Kommentar


                      • #12
                        Saarland, an der A 8 , abfahrt Merzig, dann am Kaufland vorbei im Kreisverkehr die erste raus, der Straße folgen bis zum nächsten Kreisverkehr, dort die zweite raus, und da kann man dan stehen bleiben. Da gibts Lidl, Aldi, kaufland, BürgerKing, Getränkeshop etc. Nur keine sanitären einrichtungen, ausser die Toiletten im kaufland und BürgerKing. der hat aber bis 2 uhr nachts auf. achso, von der bahn sind´s 4 minuten bis dahin, ist auch Villeroy & boch im Gewerbegebiet Rieffstrasse.

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                        • #13
                          Raum München wenn nichts mehr geht kann man die A8 von Augsburg kommend weiter fahren also richtung M- Zentrum.
                          Am ende kommt ein Kreisverkehr und davor ein riesen großer Parkplatz.
                          Da sollte man eigentlich immer ein Plätzchen finden.
                          Vom Kreuz M- West sind's 5 Km.

                          Gruß

                          Heiko

                          Kommentar


                          • #14
                            Raum Offenburg:

                            A5,Abfahrt Appenweier,I-Gebiet Appenweier,ca.4km von der BAB entfernt.Da gibt es immer eine Möglichkeit.Ein Edeka ,ein Asia-Imbiß,ein kleines "Rasthaus" mit moderaten Preisen.Leider weiß ich die Öffnungszeiten nicht,weil ich selber nie reingehe.
                            Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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                            • #15
                              Parkplatz - Tipp

                              BAB 5 Südrichtung nach Flughafen.Abfahrt Mörfelden-Walldorf; ganz rechts ab Richtung Mörfelden abfahren. Achtung kurze Ausfahrt. Nach ca. 500m an der Aral rechts ab ins Industriegebiet meist genug Standmöglichkeiten in den umliegenden Straßen. Dort gibts einen Chinesen und tagsüber einen Imbiss. Vorne ist noch ein Novotel. Dort ist gegenüber ein Campingplatz mit gutem Restaurant und Biergarten sowie einen Italiener. Nur zu Fuß oder mit PKW erreichbar.
                              :bye:

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