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Gerichtsurteil Falschparker zahlen Schaden selbst

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  • Gerichtsurteil Falschparker zahlen Schaden selbst

    Ist ein Auto ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt und wird dann von einem Kind beschädigt, ist der Autofahrer grundsätzlich schuld und muss für den entstandenen Sachschaden selbst aufkommen.

    Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit wurde die Klage eines Falschparkers gegen die Eltern des Kindes abgewiesen. Er muss den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 331 C 5627/09).

    12.10.2009 http://www.focus.de/auto/ratgeber/ge...id_444064.html
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Da hätte er sich richtig hinstellen sollen.
    Jetzt gibt es sicherlich einen Falschparker weniger. :hah:
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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