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  • Fahren in Europa

    Habe damit vor Jahren aufgehoert weil einfach jeder Beamte schon mein Foto auf seinem Briefkopf hatte.
    Inzwischen ist aber die 48 Std Regel in Kraft,und ich bin mir nicht sicher ob man noch lange Strecken solo zurueck legen kann.
    Um als Team zu fahren braechte man groessere Kabinen,wie's in Laendern haben wo naturgemaes groessere Entfernungen zu bewaeltigen sind.
    Man sieht ab und zu Americanische LKWs in Europe.Wie tun die das mit der Laenge?Die brauchen sicher eine Genehmigung.

  • #2
    Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
    Habe damit vor Jahren aufgehoert weil einfach jeder Beamte schon mein Foto auf seinem Briefkopf hatte.
    Inzwischen ist aber die 48 Std Regel in Kraft,und ich bin mir nicht sicher ob man noch lange Strecken solo zurueck legen kann.
    Um als Team zu fahren braechte man groessere Kabinen,wie's in Laendern haben wo naturgemaes groessere Entfernungen zu bewaeltigen sind.
    Man sieht ab und zu Americanische LKWs in Europe.Wie tun die das mit der Laenge?Die brauchen sicher eine Genehmigung.
    was für eine 48 Stunden-Regel meinst du???...Wochenendruhezeit beträgt 45 Stunden,die auf 24 Stunden verkürzt werden kann...allerdings muß man dann die fehlenden 21 Stunden und eine Tagesruhezeit von 11 Stunden(gesamt also 32 Stunden) innerhalb der folgenden 3 Wochenenden nachholen
    oder meinst du die wöchentliche Lenkzeit???...die bet5rägt in der Doppelwoche 90 Stunden,also im Normalfall 45 Stunden die Woche...fährt man 6 Tage die Woche,also 2 mal 10 Stunden und 4 mal 9 Stunden macht das 56 Stunden in der Woche...somit darf man in der Folgewoche nur noch 34 Stunden fahren

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      was für eine 48 Stunden-Regel meinst du???...Wochenendruhezeit beträgt 45 Stunden,die auf 24 Stunden verkürzt werden kann...allerdings muß man dann die fehlenden 21 Stunden und eine Tagesruhezeit von 11 Stunden(gesamt also 32 Stunden) innerhalb der folgenden 3 Wochenenden nachholen
      Also diese Regel kenne ich nicht !!! Du mußt 24h innerhalb von 3 Wochen nachholen und nicht 32h !!!
      Hier nochmal zum nachlesen !!!!





      Alte Bestimmungen
      VO (EWG) 3820/85/AETR


      Bestimmungen seit 11.04.2007
      VO (EG) 561/2006


      Lenkzeitunter-

      brechungA. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit

      B. Aufteilung in Abschnitte von 15 Min. zulässigA. Wie bisher

      B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässigTägliche
      LenkzeitA. Maximal 9 Std.

      B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässigA. Wie bisher

      B. Wie bisherWöchentliche

      LenkzeitenA. Keine ausdrückliche Regelung, aber de facto höchstens 56 Std. (zwischen 2 wöchentl. Ruhezeiten)

      B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen)A. Höchstens 56 Std. pro Woche



      B. Wie bisherTägliche

      RuhezeitA. Mindestens 11 Std.

      B. Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Außerdem muss ein Abschnitt mindestens 8 Std. betragen.

      C. Reduzierte tägliche Ruhezeit von 9 Std. ist 3 mal pro Woche zulässig, aber Ausgleich bis zum Ende der folgenden Woche notwendig

      D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 8 Std. innerhalb von 30 Std.-ZeitraumA. Wie bisher

      B. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen

      C. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!


      D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std. -ZeitraumWöchentliche

      RuhezeitA. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit

      B. Verkürzung auf 36 Std. am Standort des Fahrzeugs oder Heimatort des Fahrers und auf 24 Std. an anderen Orten möglich (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)



      C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach 6 Tageslenkzeiten einzulegen (Ausnahme für grenzüberschreitenden Personenverkehr)
      A. Wie bisher

      B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
      a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
      b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)

      C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)



      Anwendbarkeit des AETR

      Es wird darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen anstelle der ab 11. April 2007 geltenden fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 weiterhin die Vorschriften des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) anwendbar sind. Dies gilt für die gesamte Fahrstrecke bei Fahrten, die streckenweise außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erfolgen, sofern das Fahrzeug in der EU , dem EWR oder einem AETR-Staat zugelassen ist ( Art. 2 Abs. 3a der VO (EG) Nr. 561/2006). Ist das Fahrzeug außerhalb dieser Staaten zugelassen, gelten die Vorschriften des AETR nur für die Streckenabschnitte, die innerhalb der EU, des EWR oder eines AETR-Staates liegen (Art. 2 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 561/2006). Die Vorschriften des AETR stimmen nahezu vollständig mit den fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen aus der VO (EWG) 3820/85 überein.

      Die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten stehen Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.
      Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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      • #4
        @Calimero...hab es grad nachgelesen...du hast recht...was ich geschrieben hatte,haben sie mir so bei meiner ADR-Nachschulung vor 2 Jahren gesagt...hab halt geglaubt,was der Ausbilder der Dekra gesagt hatte :noclue:

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          @Calimero...hab es grad nachgelesen...du hast recht...was ich geschrieben hatte,haben sie mir so bei meiner ADR-Nachschulung vor 2 Jahren gesagt...hab halt geglaubt,was der Ausbilder der Dekra gesagt hatte :noclue:
          Kann ja mal passieren, dafür ist dieses Forum ja da um sich darüber auszutauschen.

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