Im Saarland und in Thüringen könnte die CDU ihre Regierung an eine Rot-Rot-Grüne Koalition verlieren. Was meint ihr, geht die SPD mit den Linken zusammen um endlich wieder in diesen beiden Ländern regieren zu können?
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Keine Ankündigung bisher.
Saarland und Thüringen
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Es ist schon möglich das die SPD mit den Linken gemeinsame Sache macht. Die Saarländer und Thüringer werden aber keinen Unterschied feststellen gegenüber der vorherigen Regierung, ausgetauscht werden nur die Köpfe, die Politik bleibt die gleiche wie unter der CDU Herrschaft.
In Berlin gibt es schon einige Jahre einen Doppel roten Senat, die Linken haben in Berlin auf Landesebene nur den Platz der CDU eingenommen, verändert hat sich nichts.
Deshalb kann in Thüringen und im Saarland jeder mit jeden eine Koalition bilden, es geht nur um Macht, Posten und Geld.
In 4 oder 5 Jahren wird dort wieder gewählt, einige Untertanen wählen dann wieder CDU, weil sie von SPD und den Linken enttäuscht wurden.
Das ist das Problem mit dem Kurzzeit Gedächtnis.
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Wenn die SPD nicht ganz den Boden unter den Füßen verlieren will,muß sie irgendwann die Linken ins Boot holen.Es sei denn ,die Linken holen bundesweit so auf,daß sie gnädigerweise die SPD mitnehmen.Ich hoffe nicht,daß es soweit kommt.Aber daß es die Linken genauso wenig bringen wie die jetzigen,ist klar.Sie hatten genug Zeit,es zu beweisen und haben versagt.Sie werden auch jetzt versagen.Was uns nicht umbringt,macht uns hart
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In einem demokratisch gewählten Parlament sollte jede Partei mit jeder anderen Partei (zumindest theoretisch) koalieren können. Bis vor ein paar Jahren war die Konstellation Grüne/CDU undenkbar - heute wird immerhin schon miteinander geredet...
Ok, das christlich-bürgerliche Lager will mit der Oskar/Gregor-Truppe nichts zu tun haben (und umgekehrt), aber alles, was dazwischen liegt, ist denkbar.
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Ja Rainer, theoretisch. Theoretisch aber auch wieder nicht. Wenn A als Hauptziel den Atomaustieg hat, und B den Erhalt der Atomenergie, wird es schon sehr knifflig gemeinsame Arbeit zu leisten :D"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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