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Kurzarbeit bei Daimler - Verlängerung?

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    Daimler will Kurzarbeit in Nutzfahrzeug-Werken verlängern

    Mittwoch, 26. August 2009, 16:24 Uhr


    Stuttgart (Reuters) - Der Autobauer Daimler will die Ende September auslaufende Kurzarbeit in einigen Werken verlängern.
    An den Nutzfahrzeug-Standorten Kassel und Gaggenau würden dazu Gespräche mit dem Betriebsrat geführt, sagte eine Daimler-Sprecherin am Mittwoch in Stuttgart. Neue Vereinbarungen gebe es aber noch nicht. An anderen Standorten von Daimler Trucks wie etwa Mannheim liefen die Vereinbarungen über Kurzarbeit noch einen Monat länger bis Ende Oktober. Dort würden derzeit noch keine Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern geführt. Auch bei Mercedes-Benz Pkw gebe es noch keine Verhandlungen mit dem Betriebsrat über eine Verlängerung der Kurzarbeit, die bislang am 30. September endet.

    Zuletzt arbeiteten 41.000 der rund 160.000 Daimler-Beschäftigten in den deutschen Pkw-, Lkw- sowie den Komponentenwerken kurz, da die Nachfrage nach neuen Fahrzeugen aus dem Hause Daimler weltweit verhalten ist. Kurzarbeit bedeutet eine Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens zehn Prozent. Dafür werden maximal 80 Prozent des Nettolohns gezahlt. Den übrigen Daimler-Beschäftigten, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind, hat der rote Zahlen schreibende Konzern eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit um 8,75 Prozent mit entsprechenden Lohneinbußen verordnet. Dadurch kann Daimler die Personalkosten deutlich drücken.

    (Quelle: http://de.reuters.com/article/compan...57P0E920090826)
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

  • #2
    Was aber auffällt, bestell mal einen Merceds! Auf den wartest du immer noch 6 Monate... Komisch oder?!
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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