Ist schon etwas älter, stand aber wirklich so bei uns in der Lüneburger Zeitung.
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"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)Stichworte: -
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Ja, gab auch richtig trouble, EO.N hat sich groß entschuldigt. Obwohl die ja nichts dafür können. Die Zeitung hat sich natürlich ebenfalls entschuldigt. Aber ich glaube intern gab es dort nochmal richtig Streß."Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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