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Schuhwerk beim Fahren: Fahrer vor Gericht!

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  • #31
    Na denn viel Glück ! Unser Fahrer muß wohl um die 600 € berappen, also kannst du dir ausrechnen wie es da aussah. Alleine wenn du die Tür aufgemacht hast stank es nach altem Fisch !!!
    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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    • #32
      Boar,echt hammer.

      Ne wir haben ein Standart wie es in den Autos aussehen muss wenn die übergeben werden.
      "Fussmatte ausklopfen,evtll.spülen (Gummimatte)"

      Bei mir war da ein Gewächs mit 2 Blättern drauf. Klee ähnlich....
      Sowas kann ich nicht leiden,über den staub kann ich gerade bei uns noch drüber hinweg sehen.
      Aber der erste Blick ist bei mir immer auf die F.matte.
      Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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      • #33
        Naja jeder definiert sauber etwas anders. Ich denke mal das hängt auch davon ab wo das Fahrzeug eingesetzt wird. Ich beliefere vielleicht zweimal im Jahr ne Baustelle mit Kone Aufzüge ansonsten wird fast ausschliesslich in Hallen oder an Rampen be oder entladen.
        Da kann ich mein Auto ganz anders sauberhalten als einer der jeden Tag im Baustellenverkehr fährt. Der würde sein Auto auch nicht so einrichten wie ich meinen.
        Hab da mal ein paar Bilder gemacht.

        Foto009 - Kopie.jpgFoto010 - Kopie.jpgFoto011 - Kopie.jpg
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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        • #34
          Schöne Bilder, da wäre ich auch recht pingelig wenn meine Hütte so aussieht. Und mit dreckigen Schuhen würde da nur einmal jemand reingehen :D
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #35
            mir geht es genauso...fahre lieber mit festem Schuhwerk...interessant wäre zu wissen,wie die Berufsgenossenschaft das sieht...geht man mal vom schlimmsten Fall aus,das man einen Unfall mit eigener Todesfolge hat und man ist barfuß gefahren,zahlt sie dann an die familie oder nicht??? ist man z.B. nicht angeschnallt,dann zahlt sie nicht...bevor ich das Risiko eingehe,das meine Familie vorm finanziellen Ruin stehen könnte,fahre ich lieber mit festem Schuhwerk

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            • #36
              beachtet mal die feinheiten der Deutschen gesetzgebung.privat darf man barfuß fahren.fährst du aber gewerblich,mußt du fest umschließendes schuhwerk tragen.hat mich mal 70,-euros gekostet.
              und noch so ein tolles werk deutscher paragrafen:
              ist von 1972 und immer noch gültig.frauen die gewerblich über 3,5 to fahren müssen ein gesundheitszeugniss mitführen.
              eure alte frau

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              • #37
                Die Berufsgenossenschaft ist nun mal für den Privatbereich nicht zuständig. Da brauchst du keinen Helm, keine Sicherheitsschuhe und kannst kaputte Leitern benutzen. Privat bist du selbst für deine Sicherheit zuständig. Allerdings betrifft das nicht das Barfuß fahren im privaten Bereich. Baust du einen Unfall, kann dich das teuer zu stehen kommen.
                Wo steht das, dass Frauen ein Gesundheitszeugnis für den gewerblichen Bereich brauchen?

                Gruß

                McFly

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                • #38
                  genau... die Regelung des geschlossenen Schuhwerks ist eineArbeitsschutzregelung der BG. Da kannst du nicht Äpfel mit Birnen vergleichen... und das mit dem Gesundheitszeugnis... die Quelle würde mich auch mal interessieren...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #39
                    das mitführen eines gesundheitszeugnisses hat meiner firma und mir eine anzeige eingebracht.die herren polizisten haben ein din5 großes rotes buch(schnellhefter,sehr dick)da haben die drin rumgesucht und mir die stelle gezeigt.den genauen paragrafen weiß ich nicht mehr.aber das jahr.das waren übrigens etwas ältere polizisten.haben nichts zu beanstanden gehabt.

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                    • #40
                      Zitat von Alte Frau Beitrag anzeigen
                      das mitführen eines gesundheitszeugnisses hat meiner firma und mir eine anzeige eingebracht.die herren polizisten haben ein din5 großes rotes buch(schnellhefter,sehr dick)da haben die drin rumgesucht und mir die stelle gezeigt.den genauen paragrafen weiß ich nicht mehr.aber das jahr.das waren übrigens etwas ältere polizisten.haben nichts zu beanstanden gehabt.
                      Jetzt werd ich hier nicht schlau draus ?
                      Warum hast die Anzeige bekommen - wegen mitführens des Gesundheitszeugnisses oder wegen nicht mitführen ?
                      Kein Bier für Schröter



                      Gruß Lutz

                      Der Waldgeist

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                      • #41
                        Zitat von Alte Frau Beitrag anzeigen
                        das mitführen eines gesundheitszeugnisses hat meiner firma und mir eine anzeige eingebracht.die herren polizisten haben ein din5 großes rotes buch(schnellhefter,sehr dick)da haben die drin rumgesucht und mir die stelle gezeigt.den genauen paragrafen weiß ich nicht mehr.aber das jahr.das waren übrigens etwas ältere polizisten.haben nichts zu beanstanden gehabt.
                        Ich bin etwas ratlos, was deine Antwort betrifft. Die Polizei ist gar nicht dafür zuständig, hygienerechtliche Bestimmungen zu kontrollieren oder gar anzuzeigen. Das ist Sache der Lebensmittelaufsicht. Die Polizei kann sie eventuell begleiten. Denkbar ist auch eine Großkontrolle, bei der die Lebensmittelaufsicht mit vertreten ist. Aber die Polizei alleine? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei in HACCP und deren Umsetzung geschult ist. Mit Einführung von HACCP ist auch die Pflicht entfallen, ein Gesundheitszeugnis zu haben. An die Stelle des Gesundheitszeugnisses ist die genaue Dokumentation getreten und die selbstverantwortliche Gefahrenabwehr. Die damalige Pflicht des Gesundheitszeugnisses war auch nicht an das Geschlecht gebunden. Es betraf auch nicht generell das Gewerbe sondern bezog sich nur auf die Art der Waren, die transportiert wurden. Im Regelfall temperaturgeführte und/oder unverpackte Lebensmittel. HACCP ist übrigens seit 1998 rechtlich wirksam.
                        Ich weiß das, weil ich in meinem Leben immer nur Kühler gefahren bin, hauptsächlich unverpacktes Obst und Gemüse, sowie Molkereiprodukte.

                        Gruß

                        McFly

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                        • #42
                          Also von so einem Gesetz für Frauen hab ich auch noch nie etwas gehört...:-)

                          McFly, originär ist natürlich die Lebensmittelaufsicht zuständig. Auch begleiten wir sie und machen gemeinsame Kontrollen. Es ist auch richtig, dass die Polizei in Sachen HACCP nicht speziell geschult ist. Aber wenn ich ein Bäckereiauslieferungsfahrzeug im Hochsommer anhalte und es werden Sahnetorten ohne Kühlung gefahren, oder Abfall liegt mit Brot und Co. gemeinsam im Wagen, mach ich ein Foto und schicke es der LM-Aufsicht. Bei solch einfachen, aber elementaren "Patzern" muss man nicht besonders geschult sein.

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                          • #43
                            Ein sogenanntes Gesundheitszeugnis habe ich auch einmal erhalten. Als gelernter Koch. Damals war es so zu verstehen, dass wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Die schauen dann nach ob diese Person in einem Bereich arbeitet in der sie andere Menschen gefährden könnte. Ist das so, kontrolieren sie ob ich mich von diesem Arbeitsplatz wärend der Krankheit, fernhalte. Und dann erinnere ich mich noch an den Kernsatz, das diese Bescheinigung immer gilt. Mitführen braucht man diese Bescheinigung nicht.

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                            • #44
                              Wir sind verpflichted Arbeits-Sicherheits schuhe zu tragen

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                              • #45
                                Die Anzeige gab es wegen nicht mitführen des Gesundheitszeugnisses.
                                Das ist und war kein scherz und ich fand das auch nicht sehr lustig.
                                Ich war beim Anwalt von wegen Gleichstellung und so.Aber keine cance.Wie schon erwähnt:von 1972.!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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