Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Spesen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Spesen

    moin moin,
    habe da mal ne frage, darf ein arbeitgeber (spediteur) dem fahrer wegen zu hohen kraftstoffverbrauch die spesen kürzen?
    bin dankbar für eure antworten.
    mfg matze

    ***allzeit gute fahrt an euch alle***

  • #2
    Hallo Matze

    Da ja die Spesen fuer Deine Verpflegung gedacht sind und auch je nach Land verschieden sind, kann ich mir kaum vorstellen, das es rechtens ist die Spesen aus dem von Dir genannten Grund zu kuerzen. Ich habe mal gehoert,dass es frueher bei Willi Betz so gehandhabt wurde,aber das ist denke ich keine Messlatte.
    Gruß Holger :D:D

    Kommentar


    • #3
      Ich gehe davon aus das es nicht rechtens ist Spesen wegen dem Verbrauch zu kürzen.

      Wenn er was zum kürzen haben möchte, da soll er ne Prämie zahlen, von der kann er dann was weg knabbern.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

      Kommentar


      • #4
        Kein Arbeitgeber darf irgendwelche Gelder kürzen,es sei denn es ist eine Prämie.

        Grundsätzlich sind Prämien nach Leistung im Fahrpersonalgesetz,verboten.

        Wenn dein Chef dir was kürzen will muss er dir eine Rechnung schicken!

        So will es das Gesetz......Ich weiß in der realen Welt siehts anders aus....:HMM:
        Zuletzt geändert von driver500; 21.06.2009, 18:15. Grund: ...
        Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

        Kommentar


        • #5
          ich danke euch für die antworten.
          na denn werde ich da mal nicht anfangen, es steht noch einiges drin im vertrag was mir nicht gefällt oder was sicherlich nicht rechtens ist.

          mfg matze



          ***allzeit gute fahrt an euch alle***

          Kommentar


          • #6
            Was steht denn da noch so? Bin ja neugierig und unerfahren. Von daher interessieren mich irgendwelche Klauseln.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

            Kommentar


            • #7
              moin moin,

              der gesamte vertrag gefällt mir nicht, er hat sich für alles abgesichert und denn steht da immer wieder kürzungen kürzungen kürzungen. es war ein bruttogehalt ausgemacht was er nicht gehalten hat, er hat 200 euro davon abgezogen und will die als prämie zahlen. davon will er auch was abziehen wenn zb. was mit dem lkw ist. sind die lkw´s bei selbstverschuldeten unfällen nicht versichert? oder warum wird vom arbeitnehmer alles abgezogen? zb. jetzt plane kaputt fahren oder so. wenn zb. ein trailer nicht so ordnungsgemäß abgestellt wird wie die es wollen werden 50 euro einbehalten, ist das fahrzeug nicht sauber werden 50 euro einbehalten usw. so ging es in dem vertrag nur immer abziehen, einbehalten, kürzen, am ende des monats kann man ja froh sein wenn überhaubt noch geld auf dem konto kommt.
              habe auch schon alles gelöscht, der vertrag kam per e-mail, aber das sind einige dinge die ich jetzt noch so weiss.

              mfg matze


              ***allzeit gute fahrt an euch alle***

              Kommentar


              • #8
                Aye, so wie sich das anhört ist das wirklich ein "super" Laden. Ich denke da nicht zu fahren ist kein Nachteil.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

                Kommentar


                • #9
                  Bei uns ist das so, dass sich das Gehalt so zusammensetzt:

                  -Grundgehalt
                  -Schadensprämie (verursacht man einen Schaden, werden 150,- abgezogen)
                  -Spesen
                  -sonstige Zulagen

                  Die von Matze genannten Punkte finde ich total überzogen, bei so einer Firma würde ich das weite suchen. Geldabzug bei dreckigem Lkw.... Ich kenne das eher so, dass es einen Bonus für ein gepflegtes Fahrzeug gibt. Bei uns gab es auch mal einen Unfallprämie: 1 Jahr lang unfallfrei fahren gab eine nette Zusatzzahlung, aber das war vor meiner Zeit in der Firma. In Sachen Unfall hat unser Chef die Regeln verschärft, da eine Fahrer das Thema nicht ernst nahmen und Schäden ohne Ende verursachten
                  Mein Funk ist auch im Ausland an... :terminator:
                  Scania R420 Highline: kleine Hütte, großes "Herz"

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                    Hallo Matze

                    Da ja die Spesen fuer Deine Verpflegung gedacht sind und auch je nach Land verschieden sind...
                    Und die sind doch aucb zu zahlen, wenn ich im Ausland stehe zB Wochenruhezeit, Fahrverbot oder ähnliches. Oder sehe ich das falsch?
                    Mein Funk ist auch im Ausland an... :terminator:
                    Scania R420 Highline: kleine Hütte, großes "Herz"

                    Kommentar


                    • #11
                      Das siehst Du nicht falsch , klar müssen die auch am WE gezahlt werden .
                      Du musst dich ja auch am WE verpflegen .
                      Kein Bier für Schröter



                      Gruß Lutz

                      Der Waldgeist

                      Kommentar


                      • #12
                        Kein Arbeitgeber muss Spesen zahlen. Das ist erst mal eine freiwillige Leistung.

                        Einem Fahrer stehen zwar Spesen zu - wenn der AG nicht zahlt, kann man sich das Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich holen, allerdings nicht in vollem Umfang. Für den Fahrer ist es immer besser, wenn er die Spesen direkt von der Firma bekommt.

                        Im Zweifelsfalle sollte man immer zuerst in den Arbeitsvertrag schauen, was dort zum Thema Spesen geregelt ist.
                        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

                        Kommentar


                        • #13
                          aber wenn er die spesen nicht kürzen darf, denn soll er die ganzen spesen zahlen oder er soll es lassen. denn hat man glaube ich mehr davon wenn mann es über die lohnsteuer macht.

                          gruss matze

                          Kommentar


                          • #14
                            Wenn du vom Arbeitgeber deine Spesen bekommst, kannst du doch trotzdem die noch fehlenden Euros bei deinem Jahressteuerausgleich zurueck holen-das ist gar kein Problem,nur machen muss man es.
                            Gruß Holger :D:D

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                              Wenn du vom Arbeitgeber deine Spesen bekommst, kannst du doch trotzdem die noch fehlenden Euros bei deinem Jahressteuerausgleich zurueck holen-das ist gar kein Problem,nur machen muss man es.

                              Wenn es den netten "Pauschbetrag" nicht gäbe......

                              Da kannst du die Spesen als "außergewöhnliche Ausgaben" geltent machen

                              Musst aber jeden einzelnen Tag !!!!!!nachweisen!!!!
                              Für den du Spesen verlangst.

                              Das beste ist wirklich der Ag zahlt und gut....
                              Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              243012 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 14, Gäste: 242998.

                              Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X