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  • Führerschein verlängern

    Vor drei Wochen habe ich meine Führerscheinverlängerung beantragt mit allem Zipp und Zapp. Die nette Dame sagte mir, eine Woche vorher würde auch noch reichen und mir wird das kostbare Stück mit der Post zugestellt.

    Und jetzt warte ich... und warte... und warte... Nix Führerschein.

    Dienstag läuft mein alter Führerschein ab. Und nu? Kann ich mir einen vorläufigen ausstellen lassen oder wie geht das...?
    "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

  • #2
    Bei mir hatte es 3 wochen gedauert. Man hätte mir aber auch eine Bescheinigung ausgestellt wenn es länger gedauert hätte . Kostet natüerlich extra !
    Ansonsten dauert die verlängerung ca 3-4 wochen .

    Ps. Fahren ohne Verlängerung wird geandet als hättest du keinen Fs.

    Peter

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    • #3
      Zitat von Peterline Beitrag anzeigen

      Ps. Fahren ohne Verlängerung wird geandet als hättest du keinen Fs.

      Peter
      Ich weiß... deshalb bezahle ich lieber den vorläufigen als sonst irgendwas. :D
      "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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      • #4
        Der Vorläufige Führerschein ist auch nur in D gültig.:18_1_35[1]:
        gruss Daniel
        Mfg
        Fernweh79

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        • #5
          Mir wurde gesagt das er auch in F gültig wäre. ( Ausage FS-Stelle )

          Peter

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          • #6
            das zur deutschen Bürokratie und sein tun. Hatte da meine erfahrungen zum kotzen.

            Gruß Peter

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            • #7
              Zitat von Peterline Beitrag anzeigen
              Mir wurde gesagt das er auch in F gültig wäre. ( Ausage FS-Stelle )

              Peter
              hallo Peterline,,
              Laut Strassenverkehrsamt Nienburg/weser (NDS)ist es nur erlaubt national zu fahren,im Ausland würde der Vorläufige nicht als gültigen Führerschein angesehen werden. Stand 08/07

              Gruss Daniel
              Mfg
              Fernweh79

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              • #8
                von was genau ist hier die rede? von einer vorläufigen oder einer ersatzfahrerlaubniss?

                es kann schlechterdings nicht angehen das jemand der international tätig ist und dessen papiere "weg" sind (diebstahl, verlust, waschmaschine....) länger als 3 wochen(bearbeitungszeit) ...naja was eigentlich? urlaub nehmen soll?

                und das fristgerechte einreichen und nicht pünktliche neuerteilen ist ja nunmal nicht fahrerverursacht.

                bei selbstverschuldetem zu spät beantragen gibt es meines wissens keinen ersatz...und damit auch diese fragestellung nicht wirklich.
                männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                • #9
                  Es geht um die vorläufige Fahrerlaubnis. Diese gilt eben nur in Deutschland.

                  Die Ersatzfahrerlaubnis ist ein echter Führerschein, nach Verlust oder Diebstahl.
                  ICH mach nen Haken dran!

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                  • #10
                    Sorry, das klingt jetzt vielleicht etwas oberlehrerhaft und klugscheisserisch, aber man muss unterscheiden zwischen "Führerschein" und "Fahrerlaubnis". Das ist keine Haarspalterei, sondern ein juristisch äusserst relevanter Unterschied.
                    • Die Fahrerlaubnis wird vom Strassenverkehrsamt erteilt. Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, um ein Fahrzeug zu bewegen (Prüfungen, ärztliche Atteste usw.), gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
                    • Der Führerschein ist lediglich die physikalische Umsetzung der Fahrerlaubnis (als Dokument).

                    Man kann ohne weiteres einen Führerschein haben, aber keine Fahrerlaubnis (wenn man z.B. ein Fahrverbot kassiert und den Lappen noch nicht abgegeben hat). Dann nützt einem der Führerschein gar nichts, denn er ist in diesem Moment nur ein wertloses Dokument.

                    Andererseits kann man auch ohne Führerschein eine Fahrerlaubnis haben. Wenn man z.B. seine Brieftasche samt Führerschein verliert, darf man trotzdem weiter Auto fahren, denn die Fahrerlaubnis ist ja nach wie vor erteilt - man kann sie nur nicht physikalisch, als Dokument, nachweisen.

                    Innerhalb Deutschlands ist das überhaupt kein Problem - bei einer polizeilichen Kontrolle können die Beamten per Funk problemlos innerhalb von Sekunden feststellen, ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt. Nur im Ausland wird es problematisch, denn wie soll ein Flic/Bobby/Carabinieri eine Fahrerlaubnis überprüfen?!? Trotz Schengen - die grenzübergreifende Datenbankvernetzung ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine EU-weite einheitliche Kontrollmöglichkeit vorgesehen ist.
                    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                    • #11
                      *schweißvonderstirnwisch* Das Ding ist heute mit der Post gekommen. Ein Glück. Heute wäre der alte abgelaufen :unibrow:
                      "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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                      • #12
                        Habe dieses Thema grade mal ausgegraben da es eigentlich zu meiner Frage passt.....
                        Habe jetzt endlich meine 5 Module komplett......aber mein Führerschein läuft erst Ende April 2014 ab. Kann man den Führerschein auch früher verlängern lassen ohne Zeitverlust?Damit meine ich wäre der Führerschein bei jetziger Verlängerung trotzdem bis Ende April 2019 gültig oder fangen die 5 Jahre schon ab dem Zeitpunkt der neuen Verlängerung an?Weil wenn ja würde ich ja 4 bzw. fast 5 Monate verschenken......

                        Mir kam deswegen der Gedanke weil es beim ADR Schein ja auch ohne Zeitverlust geht.Habe trotz Ablaufdatum April 2014 im Juli diesen Jahres den ADR Schein verlängert und mir wurde der Schein so verlängert das er trotzdem bis 2019 gültig ist und nicht bis Juli 2018.Geht das bei Führerschein und Fahrerkarte auch?
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          @speedy
                          Meines Wissens ja,d.h.,dein Führerschein ist ja bis 04/14 gültig und wenn du ihn früher verlängerst kannst du ja nicht dafür bestraft werden und Zeit verlieren,oder?Aber ich denke ein Anruf bei der Führerscheinstelle klärt die Frage schnell.
                          "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                          Jean Jacques Rousseau

                          Kommentar


                          • #14
                            Früher wurde der Tag des Neuantrags eingetragen. Heute wird der Tag des ablaufs + 5 Jahre genommen. Ich war auch etwas verwundert als ich neu beantragt hatte.

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                            • #15
                              Supi.Danke für die Antworten, das hilft mir absolut weiter.Passt nämlich jetzt zeitlich grade so gut solange ich eh noch Zwangspause habe, weil dauert ja eh bis der neue Führerschein und die neue Fahrerkarte da ist.....
                              Wäre nervig wenn ich bei einer neuen Firma dann erst wieder umständlich frei nehmen müsste und dann ne ganze Zeit nur innerdeutsch fahren dürfte bis die neuen Karten da sind.....
                              Dann lieber früher alles erledigen und gut is......
                              Werde dann mal Montag die lieben Behörden ein wenig vor Jahresablauf nerven gehen.....
                              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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