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Frage zur CMR

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  • Frage zur CMR

    mal eine frage zum frachtbrief

    einige unserer kunden sagen mir immer wieder, ich hätte die cmr selber zu schreiben. evtl. erklären sie sich noch bereit, mir das dingen abzustempeln.

    ist das nicht deren pflicht, dem fahrer einen frachtbrief auszuhändigen, den er dann nur noch ergänzen muss?
    Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!




  • #2
    Ich habe das schon von vielen gehört dass die selber schreiben müssen.
    Sie bekommen einen Lieferschen und müssen den CMR selber schreiben.

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    • #3
      Ich schreibe meine Frachtbriefe sehr oft selbst... gerade bei Abholungen.

      Sollte ich mal einen CMR brauchen, dann mach ich das entsprechende Kreuzchen und lass mir vom Kunde einen STempel drauf machen, sonst fahr ich nicht los.
      ICH mach nen Haken dran!

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      • #4
        ich frage mich halt nur, wer belangt werden kann, wenn sich der fahrer wirklich mal bei der menge oder dem gewicht verrechnet.
        Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!



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        • #5
          Zitat von Streetworker Beitrag anzeigen
          ich frage mich halt nur, wer belangt werden kann, wenn sich der fahrer wirklich mal bei der menge oder dem gewicht verrechnet.
          Gute frage.
          Ich würde dann auf einen Lieferschein bestehen aus welchen hervorgeht was und wieviel geladen wurde.
          Und wenn der CMR unterschrieben und gestempelt wurde biste doch auf der sicheren seite denn der Verlader hat ihn ja somit anerkannt und bestätigt.

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          • #6
            Nagut....damit musste ich mich nochnicht auseinander setzen.... Aber gibt es nicht in der Regel ine Ladeliste, aus denen alles hervorgeht?? So ist es zumindest bei uns
            ICH mach nen Haken dran!

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            • #7
              der fahrer verrechnet sich nicht... aber mal von anfang an... der versender gibt dir natürlich frachtpapiere mit, lieferscheine, rechnungen gefahrguthinweise, ne route die einzuhalten ist, zolldokumente ...blablabla...was es als so gibt.

              der, oder das cmr dient aber ja nur dir. es übersetzt in verschiedenste gebräuchliche sprachen...wie inselaffisch oder gallisch was du da im grunde in germanisch einträgst. den ordnungshütenden uniformspazierenführer interessiert deswegen meisst der andere schriftkram -mangels verständnisses- nur wenig.

              für deine komunikation mit der staatsgewalt ist einzig, zumindest im grenzüberschreitenden verkehr, das cmr verbindlich.

              und da das nur für die phase während des transportes von nöten ist haben damit im grunde auch weder empfänger noch sender was am kopfbedecker.


              zu den eintragungen:

              früher schrieb man da lax den sender den empfänger rein und eventuelll noch was man da fährt, aber da viele fahrer immer gesetzestreuer werden nehmen die hütenden mittlerweilen auch da cmr genauer unter die lupe.

              also die genehmigungsnummer vergessen...oder das zulässige zuladungsgewicht zur entsprechenende zulasslassungsnummer verschwiegen das geht dann , je nach staat, mal gleich ins kleingeld.

              deswegen sind auch immer die ladungsdaten ...und hier kommen wir zum verrechnen... aus den lieferpapieren 1:1 zu übertragen.

              notfalls sind diese zu hinterfragen! aber nicht selbst zu ermitteln!!!

              und wenn ich gewichtsprobleme ahne dann schriftdeutscht IMMER der absender die gesamtgewichtungsanalyse.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #8
                hatte am freitag erst den fall

                bekomme ladelisten noch und nöcher
                2 ausladestellen, 2 adressen

                ich habe alles zusammengefasst und zur abstempelei und unterschrift vorgelegt. (ohne gewicht, da ich heute noch rechnen würde)

                stempel und unterschrift kamen ohne verzögerung!


                zum glück gabs dann noch an einer anderen stelle (nämlich dem zoll) genauere angaben, sprich zusammengefasste!


                mir ist es einfach ein rätsel, warum wir fahrer so dumm stehen gelassen werden, wenn die daten 1:1 vorhanden sind nur niemand sich verpflichtet fühlt, den schein richtig auszufüllen!
                Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!



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                • #9
                  du hast anspruch auf schriftliche bestätigung des bruttogesamtgwichtes der zuladung.

                  das ist nunmal so.

                  wer besteht aber schon darauf....
                  männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                  Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                  • #10
                    Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                    wer besteht aber schon darauf....

                    vllt. der schweizer zöllner, dem ich morgen in der früh begegne
                    Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!



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                    • #11
                      na, der auf jeden fall...

                      nein, ich meine welcher fahrer besteht schon ernsthaft auf seinen rechten?

                      sicher, der ein oder andere begehrt mal auf an der abfertigungsscheibe...dann kriegt er nen spruch reingewürgt und das wars aber auch...

                      und nur weils so viele mit sich machen lassen reissen solcherlei zustände ein, ich kann mir gut vorstellen das es grad junge disponenten/sachbearbeiter gibt auf der anderen seite des fensters...die kennen ihre pflichten nichtmal im gesamtumfang.
                      männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                      Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                      • #12
                        Wir schreiben die Frachtbriefe für unsere Fahrer im Export anhand der Lieferscheine oder der Aufträge die wir vom Kunden bekommen. Wenn wir es mal nicht aus den Unterlagen entnehmen können, rufen wir endweder den Kunden an, oder der Fahrer schreibt sie sich selbst nachdem er geladen hat. Vom Absender muss er immer einen Lieferschein, Ladeliste oder Sonstiges bekommen. Beim Import ist es nicht so einfach für uns Büroleute, das genaue Gewicht oder genaue Daten zu erhalten, deswegen werden die Import Frachtbriefe vom Fahrer selbst geschrieben.

                        Wie mein Vorgänger schon erwähnt, ist es Sache des Fahrer, den Frachtbrief zu schreiben. Einige Firmen sind so nett und schreiben einen CMR, aber müssen tun sie es nicht, da es ein Transportdokument ist, und somit nur den Transport betrifft. Wichtig ist aber, alle Punkte genau auszufüllen und auch Kennzeichen der Zugmaschine und des Aufliegers anzugeben. Und niemals mit einem Frachtbrief einer anderen Spedition unterwegs sein. Das könnte für ein fehlersuchenden Polizisten ein gefundenes Fressen werden. Wenn, dann unter "Nachfolgender Frachtführer" Name und Anschrift seiner Firma eintragen. :36_21_6[1]:
                        Gruß Edith :bye:

                        Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                        • #13
                          CMR-Frachtbrief

                          Der CMR-Frachtbrief ist in den Mitgliedsstaaten Pflicht:

                          Albanien, Armenien, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien-Montenegro, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland, Zypern. (Stand 28. März 2008 Quelle: Wikipedia)

                          http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Vereinbarung_über_Beförderungsvertr äge_auf_Straßen

                          siehe auch hier
                          Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                          Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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                          • #14
                            Das CMR ist genau wie der KVO-Frachtbrief das Dokument, das für den Frachtführer das wichtigste ist. Alle Lieferscheine, Ladelisten, Wiegescheine oder was auch immer zählen gemäss HGB (in Deutschland) NICHT für die "Frachtabrechung". Um einen gesetzlichen Anspruch auf die Frachtzahlung zu haben, muss also je nach Transportart ein entsprechendes Dokument vorliegen - KVO-, CMR-Frachtbrief oder ein Schein, der den Werkverkehr ausweist.
                            Der Versender ist nicht verpflichtet, dieses Dokument zu stellen - also ist es kein Wunder, wenn es mal bei den Papieren nicht dabei ist.
                            Und es ist auch nicht zwingend Pflicht, dass ein Stempel des Versenders im Frachtbrief ist..... wichtiger fand ich es immer, dass beim Emfpang der Ware auch wirklich ersichtlich ist, bei WEM die Ware angenommen wurde.

                            Ich muss allerdings zufügen, dass es schon vor 20 Jahren kaum ein Fahrer wirklich wusste, WIE ein Frachtbrief auszufüllen ist, der auch vor Gericht besteht. Eigentlich gehören gemäss HGB Auftraggeber, Spediteur und Frachtführer eingetragen - aber welcher Fahrer weiss das schon so genau?
                            headbanging
                            Carola :)

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