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Wetter-Regel Gefahrgut

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  • Wetter-Regel Gefahrgut

    Gilt eigentlich die Regel noch, dass Fahrer von Gefahrguttransporten bei bestimmten Wettersituationen den nächsten (freien) Parkplatz anfahren müssen und abwarten, bis sich die Wettersituation gebessert hat?

    Ich frage deshalb, weil ich vermehrt beobachte, dass auch Tanklastwagen mit viel zu hoher Geschwindigkeit bei Sturm und/oder Starkregen (Sichtbehinderung) wie nicht mehr gescheit durch die Gegend düsen.

    Diese Frage stelle ich hier unseren Experten, mit der Bitte um Aufschlüsselung, wann diese Verbote eigentlich gelten müssten.
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Antwort auf Frage von @JARU1969:
    Ja diese Regelung gibt es immer noch. Ich selbst habe vor ca. 3 Wochen dieses Papier erworben und kann es deßhalb mit Sicherheit betonen. Allerdings wird diese Regelung in der Praxis von den Kontrollern sehr moderat gesehen. !!! Aber Vorsicht, nur diese Regelung !!! Bei genauer Betrachtung ist aber auch viel Unverständliches dabei.
    2 Beispiele:
    Der Rennsteigtunnel, angeblich der sicherste Tunnel in ganz Europe mit millionen teurer Technik ist für Gefahrguttransporte gesperrt. Das heißt auch im Winter vor dem Tunnel runter von der Piste, über verschneite und vereiste Berg-u.Talpfade durch enge Ortschaften, vorbei an Schulen und Kindergärten, allerlei sonstiger Verkehr, und und und danach wieder auf die Piste.
    Frage: Ist dies ungefährlicher???
    Beispiel 2:
    In den Vorschriften steht:
    Fahrzeuge mit Gefahrgut haben bei schlechter Witterung die Fahrt notfalls zu unterbrechen und den nächstbesten Parkplatz aufzusuchen. Ist dies nicht möglich kann dies auch der Pannenstreifen sein.
    Frage: Eine solche Verordnung kann doch nur einem Sesselfurzer entspringen der aber wirklich keine Ahnung hat.
    Ein Gefahrguttransporter auf der Standspur bei schlechter Witterung (Sicht), aber hallo das passt doch wie die Faust aufs Auge, oder???
    Unwissenheit, Schikane, Blödheit oder was soll das sein?
    Wie denkt ihr darüber???

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    • #3
      Dieses Gebot wird noch geschult (ADR-Tank gerade 2 Wochen her).
      Somit müsste es auch noch der Gültigkeit entsprechen.

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      • #4
        Jupp - das Gebot gilt. Wird auch umgesetzt; z.B. wird in den Verkehrsnachrichten auch angesagt, wenn Gefahrguttransporte stehen zu bleiben haben (so vor wenigen Wochen in Franken geschehen). Das heisst aber nicht, das wenn es nicht angsagt wird man weiterfahren darf ;)

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        • #5
          Fahrverbot bei Schnee und Eis scharf

          Dieses Fahrverbot ist bei Schnee und Eis und geschlossener Schneedecke scharf, sollte aber freiwillig auch von allen anderen Transportsparten, die nicht zwingend fahren müssen, beherzigt werden.

          Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Schwertransporten, die
          ebenfalls mit den Witterungsverhältnissen zu kämpfen haben.

          Ich spiele hier auf die aktuelle Wetterlage in Deutschland an, wo es nachts
          Frost bis - 20 Grad Celsius in ungünstigen Lagen geben kann.
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          • #6
            Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen
            Dieses Fahrverbot ist bei Schnee und Eis und geschlossener Schneedecke scharf, sollte aber freiwillig auch von allen anderen Transportsparten, die nicht zwingend fahren müssen, beherzigt werden.

            Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Schwertransporten, die
            ebenfalls mit den Witterungsverhältnissen zu kämpfen haben.

            Ich spiele hier auf die aktuelle Wetterlage in Deutschland an, wo es nachts
            Frost bis - 20 Grad Celsius in ungünstigen Lagen geben kann
            .

            und wieso sollte auf dieser wetterlage ein fahrverbot beruhen? ich quere seit tagen diese gegenden, habe dauernd zwischen -6 und -25grad, fahren allerdings kann man absolut prima die strassen sind geräumt, die fahrbahn knochentrocken.

            eine vorraussetzung für ein irgendwie geartetes fahrverbot besteht aufgrund der oben angegebenen wetterlage sicherlich nicht.
            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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            • #7
              Jaru,ich denke,das Fahrverbot,das Du meinst,bezieht sich auf widrige Straßenverhältnisse.D.h.Schnee,Eis,Nebel udgl.Die Temperatur hat damit nichts zu tun.Sobald die Straßenverhältnisse sicher sind,kann der Gefahrguttransporter auch fahren.
              Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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              • #8
                Ich meinte natürlich die Schwertransporter.
                Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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