Wenn ein Fahrzeug Stücke von Bremsscheiben verliert, möchte ich mal gerne wissen ob und wie der Fahrer das beim Bremsen merkt und wie sich das anfühlt. Wenn die Bremszange schließt und Bremsbeläge an zerbrochenen Bremsschieben einhaken, kann ich mir eigentlich nur noch Gewaltschäden und event. blockierende Räder vorstellen.
In älteren Themen wurden Gerichtsurteile aufgezeigt, wonach der Fahrer bei der Abfahrtskontrolle keine (Sicht-) Prüfung der Bremsscheiben durchführen muß (allerdings Urteile deutscher Gerichte, obiger Vorfall passierte in Österreich).
Siehe:
Ich hoffe, die Urteile können noch als "gültige Vergleichsurteile" angesehen werden.
Ob das auch für den Fall in obigem Artikel anwendbar wäre?
Dann habe ich ein bißchen "herum gestochert" und bin auf zwei Texte gestoßen.
Fahrer vor Gericht - defekte Bremsscheibe, Peter Möller von 2012
Das lag noch vor dem Urteil, das alterelch damals eingestellt hat (von 2014) und paßt in die Schiene - Abfahrtskontrolle muß keine Bremsscheibenprüfung enthalten.
Dann bin ich noch auf einen etwas neueren Bericht gestoßen:
Richtlinien für zulässige Bremsscheibenrisse?
Kennt die jemand?
Dazu habe ich nicht viel gefunden, außer einem Bild auf dieser Seite:
http://mängel-an-nutzfahrzeugen.de/bremsenmaengel.htm
Gruß
Klaus
Gefährliche Fahrt mit desolatem Lkw
Weil bei einem vorausfahrenden Sattelauflieger Teile der Bremsscheiben wegflogen und der Lkw-Fahrer trotz Lichthupe nicht anhielt, hat ein Autofahrer Montagabend in Kleinreifling (Bezirk Steyr-Land) die Polizei gerufen. Die Bremsscheiben des slowenischen Anhängers wiesen schwere Mängel auf.
Der 38-jährige, bosnische Lkw-Lenker war mit seinem Sattelauflieger auf der Eisenstraße (B115) in Richtung Altenmarkt (Steiermark) unterwegs. Bei Kleinreifling bemerkte ein nachfahrender Autolenker, dass von dem Schwerfahrzeug Teile davonflogen und sich offenbar die Bremsscheiben des Lkw auflösten.
Schwere Mängel an allen Bremsscheiben
Der Autofahrer betätigte mehrfach die Lichthupe, um den Lkw-Lenker aufmerksam zu machen und alarmierte die Polizei. Als eine Streife nach dem Lkw Ausschau hielt, hatte ihn der Lenker bereits auf einem Schotterstreifen neben der Fahrbahn abgestellt. Die Polizisten überprüften das Fahrzeug und stellten fest, dass alle sechs Bremsscheiben des Sattelanhängers schwere Mängel aufwiesen. Zwei waren überhaupt schon zerbröselt und nicht mehr vorhanden, die vier anderen wiesen Risse auf.
Weiterfahrt untersagt
Der Lenker gab an, sein Chef habe den Sattelauflieger erst vor zwei Monaten gekauft und ihm aufgetragen, ihn auszuprobieren. Bei dieser Tour hatte er vorgehabt, weiter über den Präbichl (Bezirk Leoben, Steiermark) in Richtung Süden zu fahren, was mit den kaputten Bremsen ein äußerst gefährliches Unterfangen geworden wäre. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und nahmen die Kennzeichentafeln ab. Der Lenker musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen und er sowie auch der Zulassungsbesitzer wurden angezeigt.
Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3058893/
22. Juli 2020, 6.19 Uhr
Weil bei einem vorausfahrenden Sattelauflieger Teile der Bremsscheiben wegflogen und der Lkw-Fahrer trotz Lichthupe nicht anhielt, hat ein Autofahrer Montagabend in Kleinreifling (Bezirk Steyr-Land) die Polizei gerufen. Die Bremsscheiben des slowenischen Anhängers wiesen schwere Mängel auf.
Der 38-jährige, bosnische Lkw-Lenker war mit seinem Sattelauflieger auf der Eisenstraße (B115) in Richtung Altenmarkt (Steiermark) unterwegs. Bei Kleinreifling bemerkte ein nachfahrender Autolenker, dass von dem Schwerfahrzeug Teile davonflogen und sich offenbar die Bremsscheiben des Lkw auflösten.
Schwere Mängel an allen Bremsscheiben
Der Autofahrer betätigte mehrfach die Lichthupe, um den Lkw-Lenker aufmerksam zu machen und alarmierte die Polizei. Als eine Streife nach dem Lkw Ausschau hielt, hatte ihn der Lenker bereits auf einem Schotterstreifen neben der Fahrbahn abgestellt. Die Polizisten überprüften das Fahrzeug und stellten fest, dass alle sechs Bremsscheiben des Sattelanhängers schwere Mängel aufwiesen. Zwei waren überhaupt schon zerbröselt und nicht mehr vorhanden, die vier anderen wiesen Risse auf.
Weiterfahrt untersagt
Der Lenker gab an, sein Chef habe den Sattelauflieger erst vor zwei Monaten gekauft und ihm aufgetragen, ihn auszuprobieren. Bei dieser Tour hatte er vorgehabt, weiter über den Präbichl (Bezirk Leoben, Steiermark) in Richtung Süden zu fahren, was mit den kaputten Bremsen ein äußerst gefährliches Unterfangen geworden wäre. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und nahmen die Kennzeichentafeln ab. Der Lenker musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen und er sowie auch der Zulassungsbesitzer wurden angezeigt.
Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3058893/
22. Juli 2020, 6.19 Uhr
In älteren Themen wurden Gerichtsurteile aufgezeigt, wonach der Fahrer bei der Abfahrtskontrolle keine (Sicht-) Prüfung der Bremsscheiben durchführen muß (allerdings Urteile deutscher Gerichte, obiger Vorfall passierte in Österreich).
Siehe:
Ich hoffe, die Urteile können noch als "gültige Vergleichsurteile" angesehen werden.
Ob das auch für den Fall in obigem Artikel anwendbar wäre?
Dann habe ich ein bißchen "herum gestochert" und bin auf zwei Texte gestoßen.
Fahrer vor Gericht - defekte Bremsscheibe, Peter Möller von 2012
Das lag noch vor dem Urteil, das alterelch damals eingestellt hat (von 2014) und paßt in die Schiene - Abfahrtskontrolle muß keine Bremsscheibenprüfung enthalten.
Dann bin ich noch auf einen etwas neueren Bericht gestoßen:
Urteil: Risse in der Bremsscheibe machen Lkw nicht verkehrsuntüchtig
Risse in der Bremsscheibe, die mit bloßem Auge erkennbar sind, bedeuten nicht gleich, dass der Lkw verkehrsuntüchtig ist. Wenn die Polizei dies bemängelt, muss sie messen und Nachweise für eine Gefährdung des Verkehrs bringen.
Landstuhl. Risse in der Bremsscheibe, die mit bloßem Auge erkennbar sind, bedeuten nicht gleich, dass der Lkw verkehrsuntüchtig ist. Das entschied das Amtsgericht Landstuhl. Der Lkw-Fahrer war in diesem Fall wegen einer fehlenden Warnleuchte von der Polizei angehalten worden. Gleichzeitig wurden Risse in der Bremsscheibe festgestellt, weshalb er auch eine Anzeige mit dem Vorwurf bekam, er sei mit einem verkehrsuntüchtigen Lkw unterwegs. Dieser Vorwurf konnte nicht aufrecht erhalten bleiben.
Vielmehr konnte der Betroffene einen Werkstattbesuch einige Tage zuvor nachweisen, bei dem dies bemängelt, aber nicht als verkehrsunsicher eingestuft worden war. Zudem hatte er die Bescheinigung eines Prüfingenieurs, der diese Einschätzung bestätigte. Entscheidend ist nämlich, wie lang, breit und tief die Risse sind. Dafür gibt es Richtlinien. Die Polizeibeamten hatten die Risse nicht gemessen und auch keine Überprüfung anhand der Richtlinien vorgenommen, so dass lediglich von einer potentiellen Gefährdungslage, aber nicht von Verkehrsunsicherheit auszugehen war. (ctw/ag)
Urteil vom 31.05.2017
Aktenzeichen: 2 OWi 4286 Js 1481/17
Quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nac...g-2212225.html
13.09.2018 (ag)
Risse in der Bremsscheibe, die mit bloßem Auge erkennbar sind, bedeuten nicht gleich, dass der Lkw verkehrsuntüchtig ist. Wenn die Polizei dies bemängelt, muss sie messen und Nachweise für eine Gefährdung des Verkehrs bringen.
Landstuhl. Risse in der Bremsscheibe, die mit bloßem Auge erkennbar sind, bedeuten nicht gleich, dass der Lkw verkehrsuntüchtig ist. Das entschied das Amtsgericht Landstuhl. Der Lkw-Fahrer war in diesem Fall wegen einer fehlenden Warnleuchte von der Polizei angehalten worden. Gleichzeitig wurden Risse in der Bremsscheibe festgestellt, weshalb er auch eine Anzeige mit dem Vorwurf bekam, er sei mit einem verkehrsuntüchtigen Lkw unterwegs. Dieser Vorwurf konnte nicht aufrecht erhalten bleiben.
Vielmehr konnte der Betroffene einen Werkstattbesuch einige Tage zuvor nachweisen, bei dem dies bemängelt, aber nicht als verkehrsunsicher eingestuft worden war. Zudem hatte er die Bescheinigung eines Prüfingenieurs, der diese Einschätzung bestätigte. Entscheidend ist nämlich, wie lang, breit und tief die Risse sind. Dafür gibt es Richtlinien. Die Polizeibeamten hatten die Risse nicht gemessen und auch keine Überprüfung anhand der Richtlinien vorgenommen, so dass lediglich von einer potentiellen Gefährdungslage, aber nicht von Verkehrsunsicherheit auszugehen war. (ctw/ag)
Urteil vom 31.05.2017
Aktenzeichen: 2 OWi 4286 Js 1481/17
Quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nac...g-2212225.html
13.09.2018 (ag)
Kennt die jemand?
Dazu habe ich nicht viel gefunden, außer einem Bild auf dieser Seite:
http://mängel-an-nutzfahrzeugen.de/bremsenmaengel.htm
Gruß
Klaus
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