Fahrer dürfen nicht im Lkw schlafen
Das EU-Parlament hat am Mittwoch (8.7.2020) trotz massiven Widerstands aus Osteuropa härter Regeln für Lkw-Fahrer durchgesetzt. Damit will man die Situation der Fahrer verbessern und Lohndumping unterbinden.
Das Gesetzespaket, das nun in Brüssel angenommen wurde, besagt unter anderem, dass Lkw-Fahrer ihre gesetzlichen wöchentlichen Pausen nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen, heißt es im Gesetzestext.
Heim-Fahrt für ausländische Fahrer
Des Weiteren muss der Dienstplan eines ausländischen Lkw-Fahrers nach drei bis vier Wochen Arbeit eine Heimatfahrt vorzusehen. Diese Regelung gilt auch für Fahrer von Fernbussen. Unternehmen müssen nach Inkrafttreten die Fahrpläne entsprechend anpassen.
Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit elektronischen Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage (gewerblicher Güterverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, von einem Unternehmen, das dort keinen Sitz oder Niederlassung hat) nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.
Fahrtenschreiber auch für 2,5-Tonnen-Lkw
Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Außerdem schafft das neue Gesetz einen Rechtsrahmen für eine gleiche Bezahlung der Fahrer. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Güterverkehr. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind jedoch davon ausgenommen.
Quelle:
Das EU-Parlament hat am Mittwoch (8.7.2020) trotz massiven Widerstands aus Osteuropa härter Regeln für Lkw-Fahrer durchgesetzt. Damit will man die Situation der Fahrer verbessern und Lohndumping unterbinden.
Das Gesetzespaket, das nun in Brüssel angenommen wurde, besagt unter anderem, dass Lkw-Fahrer ihre gesetzlichen wöchentlichen Pausen nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen, heißt es im Gesetzestext.
Heim-Fahrt für ausländische Fahrer
Des Weiteren muss der Dienstplan eines ausländischen Lkw-Fahrers nach drei bis vier Wochen Arbeit eine Heimatfahrt vorzusehen. Diese Regelung gilt auch für Fahrer von Fernbussen. Unternehmen müssen nach Inkrafttreten die Fahrpläne entsprechend anpassen.
Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit elektronischen Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage (gewerblicher Güterverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, von einem Unternehmen, das dort keinen Sitz oder Niederlassung hat) nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.
Fahrtenschreiber auch für 2,5-Tonnen-Lkw
Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Außerdem schafft das neue Gesetz einen Rechtsrahmen für eine gleiche Bezahlung der Fahrer. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Güterverkehr. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind jedoch davon ausgenommen.
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