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EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

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  • EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

    Das Europaparlament hat umfassende neue Regeln für Fernfahrer beschlossen.

    Dabei geht es um geregeltere Ruhezeiten, mehr Zeit zu Hause und eine fairere Bezahlung. Die Europaabgeordneten stimmten einem Reformpaket zu, auf das sich die zuständigen EU-Minister nach jahrelangen Verhandlungen im April verständigt hatten. Nach Angaben des Europaparlaments können rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer von den Reformen profitieren. Sie dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit – in der Regel sind das zwei freie Tage – nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen. Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause zu fahren. Unternehmen müssen ihre Fahrpläne dementsprechend organisieren. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen. Zudem sollen die Gehälter von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden.


  • #2
    AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

    Sie dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit – in der Regel sind das zwei freie Tage – nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen.
    Und das ist ja was ganz neues... funktionert ja auch zu 100% .... naja nicht immer :rofl2[1]:

    [QUOTE][Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause zu fahren/QUOTE]

    Wird dann ganz bestimmt auch kontrolliert, so mit Bescheinung von Frau unterschrieben, oder mit Pfotenabdruck vom Haushund, oder Katze:rofl2[1]:

    Unternehmen müssen ihre Fahrpläne dementsprechend organisieren.
    Klar doch, das werden sie natuerlich hinbekommen, deswegen haben europaeische Fahrer weder Stress noch Zeitdruck, alles kein Problem... bekommt man ganz sicher hin.:rofl2[1]:

    Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen.
    Das tun se doch schon Jahrelang..... siew Kaufen Hotel Mercedes, Hotel DAF, Hotel Scania... da hat der Fahrer noch nie dafuer bezahlen muessen,.:rofl2[1]:

    Zudem sollen die Gehälter von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden.
    Auch kein Problem, gibt ja gerade genug arbeitslose Fahrer und welche , die in Kurzarbeit sind, da werden die Loehne nochmal vorher nach unten regulert, wie man das schon seit Jahrzehnten praktiziert und das sogar mit grossem Erfolg.... da gibts dann eben noch eine Lampe mehr aufs Dach und man passt noch mal die PS Zahl mit 50 nach oben an und alles ist gut.

    Und fuer diesen Quatch jaben die Jahre gebraucht... naja, fuer die Pyramiden hat man ja auch Jahre gebraucht... Nen, ganz sicher der Spruch "Gut Ding will Weile haben" trifft her ganz sicher nicht zu.

    Gruss Holger
    Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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    • #3
      AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

      Und woher kommt das alles, dass sich Regierungen in den Berufsabläufen einmischen dürfen? Genau! Die Unternehmer/Spediteure sind sich uneinig darin, wie sie ihre Mitarbeiter schützen können, stattdessen beuteten sie sie zu Gewinnabschöpfungen in der Vergangenheit (wie ich das aus Foren erfahren) bis zum "Geht nicht mehr" aus.


      Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

      ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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      • #4
        AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

        [Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause zu fahren/QUOTE]

        Wird dann ganz bestimmt auch kontrolliert, so mit Bescheinung von Frau unterschrieben, oder mit Pfotenabdruck vom Haushund, oder Katze:rofl2[1]:


        Wahrscheinlich kennt man die Unterschiede zwischen Recht und Pflicht nicht, wenn man am Arsch der Welt wohnt. Ich rufe das deshalb einfach mal in deine Erinnerung.
        Die Pflicht, nach Hause zu fahren, würde bedeuten, der Fahrer muss zwingend nach 3 Wochen in Richtung Heimat fahren. Wenn es diese Pflicht gäbe, dann würde das einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen bedeuten. Gerade in Europa wird aber das Grundrecht der Freizügigkeit besonders geschützt. Es ist also gar nicht möglich, eine Pflicht zur Heimkehr nach Hause zu beschließen. Folglich würde es auch ins Leere laufen, bei einer Kontrolle eine Bescheinigung zu verlangen, nur um der Bescheinigung willen.

        Vielmehr wurde das Recht (nochmal in Großbuchstaben: R E C H T ) beschlossen, dass der Fahrer nach 3 Wochen nach Hause darf. Das bedeutet, er kann sanktionslos darauf bestehen und würde von jedem Gericht Recht bekommen. Er kann also selber entscheiden, ob er dieses Recht nutzen will oder nicht, auch ohne Pfotenabdruck seines Hundes.

        Du brauchst mir jetzt nicht zu danken, dass ich dir den Unterschied zwischen Recht und Pflicht etwas nähergebracht habe. Auf deinen übrigen geschriebenen Mist gehe ich nicht ein, da er sich von deinen anderen Beiträgen nicht unterscheidet. Im Grunde brauchst du eigentlich nur schreiben "Alles Scheiße bei euch und nur unfähige Idioten" Das passt auf jeden deiner Beiträge.

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        • #5
          AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

          Das bedeutet, er kann sanktionslos darauf bestehen und würde von jedem Gericht Recht bekommen. Er kann also selber entscheiden, ob er dieses Recht nutzen will oder nicht, auch ohne Pfotenabdruck seines Hundes.
          Dummes Gewaesch von Theoretikern, die in einer Traumwelt leben!

          Ueberlege einfach mal welchen Mist du schreibst. Der Mensch hat EIN RECHT auf die Benutzung einer Toilette und danach das RECHT sich die Haende zu waschen... das konnten die Fahrer inb den Dixiklos ganz bestimmt.

          DEr LKW Fahrer hat ein Recht auf einen Parkplatz das er seine gesetzlich vorgeschriebene Pause machen kann...funktioniert ja in DE seit Jahrzehnten hervorragend.

          Und jetzt werden bestimmt alle Osteuropaeischen Spediteure dafuer sogen, dass ihre Fahrer alle drei Wochen heimkommen... sie muessen nur darauf bestehen... Gerwerkschaftsblindheit, einfach nur zum kotzen diese Selbstgerechtigkeit.

          Dann erzaehl doch mal du SUPERSCHLAER, in wie weit sich das Gesetz durchgesetzt hat, das Fahrer ihre grosse Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen duerfen.... das gibts ja nicht erst seit gestern.
          Die schlafen bestimmt alle jetzt in Hotels... frage mich nur, wer dann die ganzen Industrie gebiete verscheisst... aber das ist bestimmt nur Propaganda der LKW Gegner... oder die kommen extra zu LKW gelaufen wenn sie sch... muessen.

          Geh mal von deinem Schreibtisch weg auf die Strasse, dann siehst du was in der Praxis laeuft.... und das ist ganz sicher nicht besser geworden, als bevor ich von DE weg ging.

          Ich bezweifewl, das du jemals in einem LKW gesessen bist, oder bist du nur blind durch die Gegend um den Kirchturm gefahren.

          Gruss Holger
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          • #6
            AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

            Die Reform, oder besser das Reförmchen, auch Mobilitätspaket genannt, ist heute veröffentlicht worden: https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...9:FULL&from=DE

            Somit treten zumindest die Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten in 20 Tagen in Kraft.

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            • #7
              AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

              Danke "august der starke"!

              Muß gestehen, das ist viel zu lesen und ... geht mir nicht leicht von der Hand...
              Wahrscheinlich versteh' ich einiges nicht richtig.... und erkenne noch mehr nicht...

              Gruß
              Klaus

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              • #8
                AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

                Hier ist es etwas verständlicher beschrieben: https://www.stuttgart.ihk24.de/branc...lossen-4841812

                Allerdings stimmen manche Angaben zum Termin des Inkrafttretens nicht ganz, da die Veröffentlichung etwas früher als dort erwartet erfolgte. Aber die Termine kann man zur Not im EUR-LEX-Link nachlesen.

                Gruß

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                • #9
                  AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

                  , dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine Dokumentationspflicht und somit Kontrollierbarkeit besteht weiterhin nicht.
                  Flickwerk.... was nicht kontrollierbar ist, braucht auch nicht eingehalten werden... und es wird sich da auch nix bei den Firmen aendern.

                  nur in einer vom Arbeitgeber „bezahlten“ Unterkunft verbracht werden, die geeignet und geschlechtergerecht und mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen
                  ausgestattet sein muss.
                  Das kann auch ein Container auf dem Betriebsgelaende sein... ich vermisse die Definition "angemessene Schlafgelegenheit".... d.h. das der Fahrer nur ein Recht hat, waehrend seiner Wochenruhezeit einen Anspruch auf eine "angemessene Schlafgelegenheit" hat... heisst, das ein Bett in einem LKW Keine angemessene Schlafgelegenheit ist.... sanitaere Einrichtung kann auch ein Dixiklo sein... war ja bei Corona auch ausreichend.
                  Dusche... naja, duschen kann man auch in einem Autohof, vor der Pause und danach.

                  dass dieser mindestens ein Mal an seinen Wohnort ODER an den Unternehmensstandort zurückkehren kann, dem er normalerweise zugeordnet ist,
                  Wie ist "Unternehmensstandort" dem man zugeordnet ist" definiert... ist das an die Zulassung des Fahrzeuges gebunden... oder reicht es wenn der Fahrer aus Warschau mit polnischer Zulassung, der Niederlassung Mannheim zugeordnet ist? Und damit eigentlich wie auch jetzt nicht heim komt, sondern , diese Zeit in der Niedelassung im Container verbringt...

                  Ich verstehe nicht, warum man hier wachsweiche Bestimmungen, die jeder schlechte Rechtsverdreher in Minutenschnelle aushebelt, ausarbeitet und dafuer auch noch Jahre dazu braucht.
                  Es ist wohl nicht mehr moeglich, klare Gesetze zu machen, an die man sich ohne wenn und aber halten muss... gerade wenn es ja um das Wohl der AN handelt.

                  Gruss Holger
                  Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                  • #10
                    AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

                    Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
                    Flickwerk.... was nicht kontrollierbar ist, braucht auch nicht eingehalten werden... und es wird sich da auch nix bei den Firmen aendern.

                    Es ist wohl nicht mehr moeglich, klare Gesetze zu machen, an die man sich ohne wenn und aber halten muss... gerade wenn es ja um das Wohl der AN handelt.

                    Gruss Holger
                    Solange sich die Unternehmer darin nicht einig sind, wie sie ihre AN schützen können, ihre AN´s als reine Befehlsempfänger betrachten, worin sich früher schon Kaiser und Kirche einig waren, Vorschläge an die Gesetzesvertreter einig vorbringen, solange mischen die sich ein, was dabei rauskommt, sieht man ja.


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                    • #11
                      AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

                      ihre AN´s als reine Befehlsempfänger betrachten,
                      So ist das leider im Gehaltssystem... da fordert der Unternehmer gerne 100%.... und wenn dann die Strafen Taschengeldcharakter haben und als Kolateralschaden vorher schon zehnfach verdient wurde, passt alles zusammen.

                      Nicht nur Akkordzahlung hat Nachteile... dann kommt natuerlich noch dazu. dass ja kaum kontrolliert wird.

                      Gruss Holger
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                      • #12
                        AW: EU Reform: Ruhezeit, Recht auf Rückkehr, Lohn, Übernachtung für LKW Fahrer

                        Zitat von august der starke Beitrag anzeigen
                        Die Reform, oder besser das Reförmchen, auch Mobilitätspaket genannt, ist heute veröffentlicht worden: https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...9:FULL&from=DE

                        Somit treten zumindest die Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten in 20 Tagen in Kraft.

                        Wie august der starke bereits schrieb, sind Neuregelungen in Kraft getreten:

                        Neue Übersicht des BMVI zu Änderungen bei Lenk- und Ruhezeiten

                        Am 20. August sind Teile des ersten EU-Mobilitätspakets in Kraft getreten. Eine Auslegungshilfe des Bundesverkehrsministeriums gibt jetzt Erklärungen zu den Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeitvorschriften.

                        Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) erläutert aktuell in einem Überblick die Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften, die sich durch das erste EU-Mobilitätspakets ergeben. Die Neuregelungen im Bereich der Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer sind zu einem großen Teil zum 20. August in Kraft getreten.

                        Die Auslegungshilfe gibt Erklärungen zu folgenden Themen:

                        • Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
                        • Möglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
                        • Verkürzung der Wochenruhezeiten
                        • Sichere Parkflächen
                        • Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
                        • Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
                        • Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Version


                        Die Auslegungshilfe des BMVI finden Sie hier. Eine ausführliche Liste mit allen Änderungen, die mit dem Ersten Mobilitätspaket kommen, finden Sie außerdem hier auf dem Profiportal VR Plus.

                        Quelle mit Verknüpfungen: https://www.trucker.de/nachrichten/t...zeiten-2655960

                        Die Auslegungshilfe des BMVI findet man hier: https://bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...hrerinnen.html


                        Gruß
                        Klaus
                        Zuletzt geändert von hobbylenker; 26.08.2020, 09:58.

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                        • #13
                          Was bringt das Mobilitätspaket?

                          In dieser hochkarätig besetzten Expertenrunde ging es um die Frage, warum es auch fast zwei Jahre nach der Verkündung des Mobilitätspakets in Deutschland noch keine Tatbestände gibt, um die Gesetzestexte aus den Verordnungen mit einem Bußgeld zu belegen.

                          Fast zwei Jahre, nachdem am 9. Juli 2020 das Mobilitätspaket 1 in Brüssel als ein großer politischer Erfolg vor allem auch gegen das Sozialdumping der Lkw-Fahrer gefeiert wurde, kehrt langsam Ernüchterung ein, weil es in den meisten Mitgliedstaaten noch nicht gelungen ist, die Sanktionstatbestände für die Vorgaben aus den Gesetzestexten der Verordnungen und Richtlinien umzusetzen. Oder verkürzt: das Mobilitätspaket ist nur so gut wie seine Kontrolle – für die aber ausschließlich die jeweiligen Behörden der 27 Mitgliedstaaten verantwortlich sind. Es wird immer deutlicher, dass zur konsequenten Durchsetzung der Maßnahmen eine übergeordnete und unabhängige EU-eigene Kontrollbehörde fehlt.

                          Darüber diskutierten der Stuttgarter Experte für das Mobilitätspaket, Götz Bopp, Dirk Saile, seit 20 Jahren Repräsentant des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in Brüssel, der langjährige niederländische Lkw-Fahrer mit Jurastudium, Edwin Atema, der sich seit vierzehn Jahre bei der niederländischen Gewerkschaft FNV und dessen Brüsseler Dachorganisation ETF konsequent für die Rechte der Lkw-Fahrer einsetzt, der Kölner Rechtsanawalt Philippe Rabenschlag, der unter anderem 17 Jahre im Bereich des Straßenkontrolldienstes des Bundesamtes für Güterverkehr, BAG, tätig war, sowie der Berufskraftfahrer Burghard Taggart, Verdi-Mitglied und vor elf Jahren Mitbegründer des Kraftfahrerkreises Aschaffenburg-Miltenberg.
                          Große Enttäuschung bei der Rückkehrpflicht

                          Es wird ein langer Weg werden, bis alle Maßnahmen des Mobilitätspaktes 1 bis Mitte 2026 wirklich greifen. Und so reichte das Fazit der 83. Sendung von FERNFAHRER LIVE von den meisten Teilnehmer von „die Hoffnung stirbt zuletzt“ bis „es gibt noch Hoffnung“. Eine erste Bewertung der Experten, nachdem im August 2020 zunächst die Änderungen der Sozialvorschriften und im Februar 2022 die Entsenderichtlinie, die Rückkehrpflicht der Lkw und die um die viertägige Abkühlphase erweiterte Kabotageregelung in Kraft getreten sind, fällt daher zwiespältig aus. So dreht sich die Sendung vor allem um drei große aktuelle Themen: die Rückkehrpflicht der Lkw nach spätestens acht Wochen an eine Betriebsstätte des Niederlassungsstaates, die Kontrolle des Verbots, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen und die Auswirkungen der Entsenderichtline mit der Frage, warum es in Deutschland so schwierig ist, endlich einen Allgemeingültigen Tarifvertrag einzuführen. Denn anders als in den Niederlanden, wo entsendete Fahrer aus Osteuropa im nationalen Transport beschäftigt sind oder dort Kabotagetransporte durchführen, steht ihnen der dortige Tariflohn zu – in Deutschland eben nur der Mindestlohn.

                          Vor allem die Enttäuschung des BGL, dass die große Hoffnung des Verbandes und seiner Mitglieder, die Rückkehrpflicht der Lkw derzeit nicht greift, weil sie nur im Bereich der Marktzugangsverordnung angesiedelt wurde, ist spürbar, Sie zeigt sich in der Frage von Dirk Saile, ob eine Kontrollbehörde des Mitgliedstaats, der aktuell vor dem EuGH gegen die Rückkehrpflicht klagt, einer Nachfrage etwa des BAG zu einem in Deutschland festgestellten Verstoß eines gebietsfremden Unternehmens, wirklich mit der ganzen Energie zu diesem Unternehmen hingeht, um diesem am Ende die Lizenz zu entziehen. Beim EuGH ist auch die letzte Entscheidung über etwaige unterschiedliche nationale Auslegungen der Gesetzestexte angesiedelt. Das Bestreben der EU-Kommission, durch Klarstellungen in Fragen- und Antworten-Katalogen ohne Rechtswirksamkeit tatsächlich Klarheit in die bestendenden Gesetzestexte zu bringen, darf als unbefriedigend angesehen werden.

                          Das Mobilitätspaket kam ja nicht vom Himmel

                          Vor allem der Anwalt Phillipe Rabenschlag geht in den drei Themenblöcken in die hoch spannende juristische Tiefe. Er erläutert etwa den Unterschied zwischen dem, hier belgischen Strafrecht, bei dem allein der Unternehmer belangt wird und meist sehr schnell ein hohes Bußgeld auch akzeptiert, womit das Verfahren abgeschlossen ist, und dem deutschen Ordnungswidrigkeitsrecht, das auch dem BAG bei der Kontrolle in Verbindung mit einer Sicherheitsleistung auf das zu erwartende Bußgeld mit der Möglichkeit eines Einspruchs und einem anschließenden Verfahren weniger Spielraum lässt. Bei den neuen Verordnungen sind dem BAG noch die Hände gebunden.

                          „Die Politik und das Ministerium müssen einfach ihre Hausaufgaben machen und endlich die entsprechenden Bußgeldtatbestände im deutschen Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalrecht schaffen. Das Mobilitätspaket kam ja nicht vom Himmel, sondern wurde bereits im Juli 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.“
                          Bürokratie in Reinkultur!
                          Da haben die Lobbyisten wieder ganze Arbeit geleistet.
                          Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

                          Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

                          In der internationalen Politik geht es
                          nie um Demokratie oder Menschenrechte.
                          Es geht um die Interessen von Staaten.
                          Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
                          Geschichtsunterricht erzählt.
                          Egon Bahr

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