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Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

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  • Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

    Hallöle,

    bis dato wusste ich noch nicht mal, dass es eine Regelung gibt, die besagt, dass ich bei Nachtarbeit nicht mehr als zehn Arbeitsstunden haben darf. Ich habe früher oft in der Nacht meine Arbeit begonnen und nie so ein Vergehen gehabt. Dann lag ich wohl immer unter den erlaubten zehn Stunden.
    Heißt also im Klartext, dass wenn man vor 6:00 Uhr anfängt, man nicht über zehn Arbeitsstunden kommen darf, oder wie seht ihr das?

    Gruß, Jörresch

    Tacho.jpg

  • #2
    AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

    Ob Tag oder Nacht, zehn Arbeitsstunden ist das Maximum was du in der Regel an Arbeitszeit leisten darfst.
    Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

    Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

    In der internationalen Politik geht es
    nie um Demokratie oder Menschenrechte.
    Es geht um die Interessen von Staaten.
    Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
    Geschichtsunterricht erzählt.
    Egon Bahr

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    • #3
      AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

      Was hat es dann mit der Nachtarbeit zu tun?

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      • #4
        AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

        Ich würde ebenfalls sagen, das hat gar nix mit Nachtarbeit zu tun. Du bist einfach über die maximal zulässigen 10 Arbeitsstunden gekommen.

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        • #5
          AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

          Zitat von Jörresch Beitrag anzeigen
          Was hat es dann mit der Nachtarbeit zu tun?
          Es hat insofern etwas mit der Nachtarbeit zu tun, weil hier der Bezugszeitraum 1 Monat beträgt und nicht 4 Monate. Das bedeutet, du darfst weder am Tag noch in der Nacht mehr als 10 Stunden arbeiten. Als Nachtarbeiter darfst du aber innerhalb von 4 Wochen oder einem Monat gearbeitete 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Ein Tagarbeiter darf 48 Wochenstunden nicht innerhalb von 16 Wochen überschreiten. Das sind die eigentlichen Unterschiede.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #6
            AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

            Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
            Es hat insofern etwas mit der Nachtarbeit zu tun, weil hier der Bezugszeitraum 1 Monat beträgt und nicht 4 Monate. Das bedeutet, du darfst weder am Tag noch in der Nacht mehr als 10 Stunden arbeiten. Als Nachtarbeiter darfst du aber innerhalb von 4 Wochen oder einem Monat gearbeitete 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Ein Tagarbeiter darf 48 Wochenstunden nicht innerhalb von 16 Wochen überschreiten. Das sind die eigentlichen Unterschiede.

            Viele Grüße

            Ramaanda
            Mal von dem Bezugzeitraum abgesehen, wenn ich vor 6:00 meine Arbeit beginne darf ich an diesem Tag nicht über zehn Arbeitsstunden kommen, richtig? Zumal das eher einmalige Zeiten sind, denn ich fange in der Regel morgens um 6:00 an zu arbeiten

            Zitat von spike78 Beitrag anzeigen
            Ich würde ebenfalls sagen, das hat gar nix mit Nachtarbeit zu tun. Du bist einfach über die maximal zulässigen 10 Arbeitsstunden gekommen.
            Was ist denn an den Tagen wo man seine Schichtzeiten verlängern kann? Diese beinhalten doch in der Regel auch mehr als zehn Arbeitstunden?

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            • #7
              AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

              In einer Schichtzeit von 13 Stunden bis maximal 15 Stunden, darfst du aufgeteilt wie auch immer, maximal 10 Stunden arbeiten.
              Zuletzt geändert von Asphaltflüsterer; 05.07.2020, 20:36.
              Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

              Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

              In der internationalen Politik geht es
              nie um Demokratie oder Menschenrechte.
              Es geht um die Interessen von Staaten.
              Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
              Geschichtsunterricht erzählt.
              Egon Bahr

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              • #8
                AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                Zitat von Jörresch Beitrag anzeigen
                Mal von dem Bezugzeitraum abgesehen, wenn ich vor 6:00 meine Arbeit beginne darf ich an diesem Tag nicht über zehn Arbeitsstunden kommen, richtig? Zumal das eher einmalige Zeiten sind, denn ich fange in der Regel morgens um 6:00 an zu arbeiten
                Es ist völlig egal, um welche Uhrzeit du deine Schicht beginnst. Mehr wie 10 Stunden darfst du nicht arbeiten.

                Zitat von Jörresch Beitrag anzeigen

                Was ist denn an den Tagen wo man seine Schichtzeiten verlängern kann? Diese beinhalten doch in der Regel auch mehr als zehn Arbeitstunden?
                Eine Schichtzeit kann man durch Pausen und/oder Bereitschaften verlängern. Aber nicht durch Arbeit. Du musst dir diese Regel merken. Mehr wie 10 Stunden Arbeit sind nicht möglich. Egal, welches Konstrukt du oder jemand anderes zusammenbastelt. Über die 10. Stunde hinaus geht nichts mehr. Jedenfalls nicht ungestraft!

                Viele Grüße

                Ramaanda
                Zuletzt geändert von Ramaanda; 05.07.2020, 20:43.

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                • #9
                  AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                  Wobei bei überzogener Arbeitzeit allein der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen wird?
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                  • #10
                    AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                    Vielen Dank für die Info, werde ich gleich mal unserem meister vorlegen

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                    • #11
                      AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Es hat insofern etwas mit der Nachtarbeit zu tun, weil hier der Bezugszeitraum 1 Monat beträgt und nicht 4 Monate. Das bedeutet, du darfst weder am Tag noch in der Nacht mehr als 10 Stunden arbeiten. Als Nachtarbeiter darfst du aber innerhalb von 4 Wochen oder einem Monat gearbeitete 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Ein Tagarbeiter darf 48 Wochenstunden nicht innerhalb von 16 Wochen überschreiten. Das sind die eigentlichen Unterschiede.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda
                      Ramaanda, wie sieht das dann für einen Fahrer in Wechselschicht aus? Wenn z.B. eine Woche Tag-, eine Woche Nachtschicht gefahren wird? Hat dann der einmonatige Bezugszeitraum durch Nachtschicht "vorrang"?

                      Gruß
                      Klaus

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                      • #12
                        AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                        Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
                        Ramaanda, wie sieht das dann für einen Fahrer in Wechselschicht aus? Wenn z.B. eine Woche Tag-, eine Woche Nachtschicht gefahren wird? Hat dann der einmonatige Bezugszeitraum durch Nachtschicht "vorrang"?

                        Gruß
                        Klaus
                        Bei der Beantwortung dieser Frage stoße ich an meine Grenzen. Ich weiß es nicht!
                        In der Praxis spielt diese Frage auch kaum eine Rolle, da man von der aktuellen Woche immer zurückrechnen muss und keineswegs nach vorne. Da man sowieso nur maximal 10 Stunden arbeiten darf und aufgrund des Bezugszeitraumes auch bei einer 5-Tage-Woche 9,6 Stunden arbeiten darf, reden wir hier von ca. 20 Minuten täglich, um die es geht. Da man als Kraftfahrer eigentlich nur selten auf den Punkt genau Feierabend machen kann, weder in Bezug auf die Lenkzeit noch auf die Arbeitszeit, und dazu noch unter diesen 10 Stunden bleiben muss, müssen die verbleibenden 20 Minuten noch niedriger angesetzt werden. Es hieße also ein totes Pferd reiten, wenn man das weiter ausführen wollte.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #13
                          AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                          10 Stunden Arbeitszeit max / Tag sind bekannt.
                          Vorsicht: die ersten 5 Minuten mindestens solltest Du vor Fahrtbeginn als Arbeitszeit auf der Fahrerkarte haben ( Abfahrtkontrolle) . Besser sind da 10-20 Minuten, wenn man dieses Fahrzeug nicht täglich/alleine fährt.

                          Aber ich hätte da nun auch mal 'ne Frage:
                          Lt. meinem Chef werden Pausen unter 15 Minuten der Arbeitszeit zugerechnet. Wenn ich also kurz zum pinkeln anhalte, dann zählt diese Zeit zur Arbeitszeit. Daher war ich lt. seiner Auswertung schon ein paar mal über den 10 Stunden. Weiß da jemand was genaues?

                          Viele Grüße
                          Stefan

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                            [QUOTE=sf169;238838

                            Aber ich hätte da nun auch mal 'ne Frage:
                            Lt. meinem Chef werden Pausen unter 15 Minuten der Arbeitszeit zugerechnet. Wenn ich also kurz zum pinkeln anhalte, dann zählt diese Zeit zur Arbeitszeit. Daher war ich lt. seiner Auswertung schon ein paar mal über den 10 Stunden. Weiß da jemand was genaues?

                            Viele Grüße
                            Stefan[/QUOTE]

                            Wenn du mal kurz pinkeln gehst und den Zeitgruppenschalter dabei auf Pause stellst, dann wird diese Zeit auch in der Auswertung als Pause zu den anderen Pausenzeiten dazu gerechnet. Das gilt aber nur für die nackte Auflistung der einzelnen Zeitgruppen. Neben der Darstellung und Auflistung der Zeiten erfolgt ja auch noch eine Auswertung nach der gültigen Gesetzgebung. Weil eine gültige Pause mindestens 15 Minuten dauern muss um als solche gewertet zu werden, wird die Pinkelpause auch nicht als gültige Pause gewertet. Das bedeutet aber nicht, dass diese Zeit nun als Arbeitszeit umgedeutet wird. Es bleibt auch weiterhin rechnerisch eine Pause und wird nicht zur Gesamtarbeitszeit dazu addiert.

                            Wenn die Auswertung also ergeben hat, dass du über 10 Stunden gearbeitet hast, dann hat das nichts mit der Pinkelpause zu tun.

                            Viele Grüße

                            Ramaanda

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Bei Nachtarbeit nur 10 Stunden Arbeitszeit?

                              Ramaanda, wie sieht das dann für einen Fahrer in Wechselschicht aus? Wenn z.B. eine Woche Tag-, eine Woche Nachtschicht gefahren wird? Hat dann der einmonatige Bezugszeitraum durch Nachtschicht "vorrang"?

                              Gruß
                              Klaus



                              Arbeitszeitgesetz Paragraph 6
                              (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
                              Paragraph 2 Absatz 5 Nummer 2 lautet
                              Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
                              Und dann noch
                              § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
                              Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
                              Von daher würde ich es folgendermaßen interpretieren:
                              • Nachtarbeitnehmer ist nur, wer an mindestens 48 Tagen Nachtarbeit (mehr als 2h Arbeitszeit zwischen 23&6 bzw. 22&5Uhr) leistet
                              • Die Werkstägliche Arbeitszeit darf auf maximal 10h verlängert werden, beim Nachtarbeitnehmer sind die Ausgleichszeiträume aber kürzer
                              • Wenn sich "Tag-" und "Nachtschicht" abwechseln gelten die jeweiligen Ausgleichszeiträume.


                              Im Endeffekt dürfte der kürzere Ausgleichszeitraum der Nachtarbeit eher beschränkend wirken.

                              Wenn man jetzt ein "klassisches" Nachtfahrer-Modell nimmt mit abwechseln 5- und 6- Schicht-Wochen und jeweils genau 10h pro Schicht kommt man auf: 60h + 50h + 60h = 170h in 3 Wochen. Somit müssen in der 4. Woche 26h (177 - 3x48) ausgeglichen werden. Ergo darf die 4. Woche nur 22 Arbeitsstunden haben.

                              Interessant finde ich auch den Ausgleichszeitraum von "einem Kalendermonat oder vier Wochen", damit könnte man auch noch interessante Modelle anstellen insbesondere wenn man auch noch zwischen den Zeiträumen wechseln darf.


                              Aber ich hätte da nun auch mal 'ne Frage:
                              Lt. meinem Chef werden Pausen unter 15 Minuten der Arbeitszeit zugerechnet. Wenn ich also kurz zum pinkeln anhalte, dann zählt diese Zeit zur Arbeitszeit. Daher war ich lt. seiner Auswertung schon ein paar mal über den 10 Stunden. Weiß da jemand was genaues?
                              Laut Arbeitszeitgesetz muss die Ruhepause in einem Zeitabschnitt von mindestens 15 Minuten genommen werden (Paragraph 4 Arbeitszeitgesetz). Also ist eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten keine Ruhepause.
                              Da die Arbeitszeit von Beginn bis zum Ende minus der Pausen zählt kann man so über die 10 Stunden kommen, da eine 10-Minuten-Pause als Arbeitszeit zählt.
                              Gleiches Prinzip wie die Lenkzeitunterbrechungen...

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