AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen
Hab nichts anderes behauptet. Natuerlich wird sich ein deutscher Polizeibeamter besser auskennen, als ich... sollte zumindest so sen ! Aber weil ich "nur" Fahrer bn, heisst das noch lange nicht, das ich von Unwissenheit beseelt bin.... war bevor ich geheiratet habe, 3 Jahre mit einer Anwaeltin in DE zusammen... die steht mir auch heute noch zur Verfuegung. :-)
Gruss Holger
Zitat von Harry
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Gruss Holger
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