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Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

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  • Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

    Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

    Am Donnerstag, 25. Juni, gegen 14 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf in der Oskar-von-Miller-Straße in Schwandorf einen rumänischen Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten nicht vorweisen konnte.


    Zur Sicherung des Bußgeldverfahren gemäß des Fahrpersonalgesetzes wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro erhoben.


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    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

    Das klingt nach einem 3,5-Tonner, dem s.g. "Polensprinter", in einigen Fachkreisen auch "Storch" genannt.

    Leider sind die fehlenden Aufzeichnungen in dieser Größenklasse bei nichtdeutschen Firmen und Fahrern genau so gang und gäbe, wie die noch öfter festzustellende Überladung dieser Fahrzeuge.
    Interessant ist auch, dass diese Fahrzeuge, wenn dann Aufzeichnungen geführt werden, durchaus Durchschnittsgeschwindigkeiten von 150 bis 170 km/h, in Einzelfällen sogar noch mehr, erreichen ;). Komisch dabei ist nur, dass man die in unserem Bereich auf der Autobahn mit max. 120 km/h antrifft.

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    • #3
      AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

      in Höhe von 145 Euro erhoben
      Eine Sicherheitsleistung stellt ja meistens die Hoehe der zu erwartenden Strafe dar....und sowas ist mehr als lachhaft!!!Dieser Bericht liest sich wie... "macht weiter so, bei diesem Betrag waere man bloed irgend etwas zu veraendern"

      Gruss Holger
      Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


      Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





      Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

      "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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      • #4
        AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

        Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
        Eine Sicherheitsleistung stellt ja meistens die Hoehe der zu erwartenden Strafe dar....und sowas ist mehr als lachhaft!!!Dieser Bericht liest sich wie... "macht weiter so, bei diesem Betrag waere man bloed irgend etwas zu veraendern"

        Gruss Holger

        Wenn dem Rumänen sein Gehalt hoch ist, verdient er ca. 400.- € Brutto/Mon. und die Strafe demnach sehr hoch für ihn.


        Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

        ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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        • #5
          AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

          Zitat von august der starke Beitrag anzeigen
          Das klingt nach einem 3,5-Tonner, dem s.g. "Polensprinter", in einigen Fachkreisen auch "Storch" genannt.

          Leider sind die fehlenden Aufzeichnungen in dieser Größenklasse bei nichtdeutschen Firmen und Fahrern genau so gang und gäbe, wie die noch öfter festzustellende Überladung dieser Fahrzeuge.
          Interessant ist auch, dass diese Fahrzeuge, wenn dann Aufzeichnungen geführt werden, durchaus Durchschnittsgeschwindigkeiten von 150 bis 170 km/h, in Einzelfällen sogar noch mehr, erreichen ;). Komisch dabei ist nur, dass man die in unserem Bereich auf der Autobahn mit max. 120 km/h antrifft.
          Wie ist "der Storch" entstanden? :hah:
          Auf was bezieht sich das?

          Die Kleintransporter fallen im Verkehrsfluß eher auf durch langsames bis sehr langsames Fahren.
          Dokumentierte Expressgeschwindigkeiten belegen dann wieder den "Namen" der Aufzeichnungen....

          Gruß
          Klaus

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          • #6
            AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

            Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
            Wie ist "der Storch" entstanden? :hah:
            Auf was bezieht sich das?

            ....

            Gruß
            Klaus
            Wo her der Name kommt, weiß keiner mehr. Die, die den Begriff kreiert haben, sind schon längst in Pension.

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            • #7
              AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

              Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
              Eine Sicherheitsleistung stellt ja meistens die Hoehe der zu erwartenden Strafe dar....und sowas ist mehr als lachhaft!...

              Gruss Holger
              Diese Einschätzung zeugt von Unwissen über das deutsche Recht und die Arbeitsweise der zuständigen Verfolgungsbehörde (hier das BAG).
              Sicherheitsleistung bedeutet tatsächlich in der Regel, dass ein Geldbetrag in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes hinterlegt wird.
              Aber das ist nur die halbe Wahrheit.
              Es kann auch ein Teilbetrag hinterlegt werden, der dazu dient dass die Verfolgungsbehörde ein Verfahren einleiten kann. Das wird in diesem Rechtsgebiet sehr oft gemacht. Die zuständige Bußgeldstelle des BAG legt dann das endgültige Bußgeld fest und treibt den Rest ein, wenn es höher sein sollte als die hinterlegte Sicherheitsleistung.
              Entgegen der landläufigen Meinung bezahlen dann auch viele Firmen/Fahrer, denn sie wissen genau, wenn sie weiter in Deutschland fahren wollen, ist das Risiko zu groß, vom Zoll erwischt zu werden und noch Altschulden beim deutschen Staat zu haben. Denn dann bleibt das Fahrzeug samt Ladung definitiv stehen, bis alles bezahlt ist.

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              • #8
                AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                Storch lese ich zum ersten Mal. Kann mir aber denken dass es von der Dachkabine herkommt, das ja schonwas vom Storchennest hat. Kann aber auch genauso gut wo anders herkommen.

                Schönes WE.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                • #9
                  AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                  Diese Einschätzung zeugt von Unwissen über das deutsche Recht und die Arbeitsweise der zuständigen Verfolgungsbehörde (hier das BAG).
                  Glaub mir, auch wenn ich im Ausland lebe, weiss ich sehr gut ueber deutsches Recht Bescheid (hab Quelle an der Front :-) ) .
                  Es geht hier darum, dass die Strafe keine Strafe ist, sodern ein Taschengeld, wie alle Bussgelder in DE (selbst wenn Gewinnabschoepfung betrieben wird).

                  Strafen sehen anders aus!

                  Gruss Holger
                  Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                  • #10
                    AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                    Wir sind eben ein humanitäres Volk/Land... müssen doch nicht alles den anderen nachmachen.


                    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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                    • #11
                      AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                      Wie sehen strafen anderst aus???

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                      • #12
                        AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                        Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
                        Wie sehen strafen anderst aus???

                        Ganz einfach, das es STRAFEN sind und nicht Kolateralschaeden!

                        Maipulationen der Aufzeichnungen, fuer den Fahrer beim ersten Vergehen, $ 10 000.- fuer den Unternehmer $ 17 000.- und 78 Stunden Stillstand, des gesamten Fahrzeuges.... bei Wiederholung gibts dann gleich mal das doppelte.
                        Sollte das "Konto" wiederholte Vergehen aufweisen und es wird ein Unfall verursacht, wird auch de Firma geschlossen.
                        Sollte ein Fahrer mit Manipulation in einen Unfall verwickelt werden, bei dem Personen verletzt, oder getoetet werden, braucht man sich fuer die naechsten Jahre keine Gedanken um seinen Aufenthaltsort machen.

                        Das ganze erspart mir irgendwelche "Ausreden" wenn ich einen Termin nicht schaffe. Da gibt es kein "Versuchs mal"

                        Bei meinem Ex AG, der die Hauptniederlassung in USA hatte, gab es ene Strafe von erst Mal 42 Mio USD, weil sie den Staat beschissen hatten.... und dazu noch mehrere Leute (Investoren, Leasing Gesellschaften u.s.w.) beschissen hatten, wurde die Firma (2000 Trucks in USA, Canada und Mexico, 10 000 trailer) 2 Wochen vor Weihnachten von enem Tag auf den Anderen geschlossen und 4000 AN verloren ihren Job.
                        Die drei Manager werden wohl die naechsten 20 Jahre oder noch mehr im Knast verbringen.

                        Gruss Holger
                        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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                        • #13
                          AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                          Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
                          Glaub mir, auch wenn ich im Ausland lebe, weiss ich sehr gut ueber deutsches Recht Bescheid (hab Quelle an der Front :-) ) .
                          Es geht hier darum, dass die Strafe keine Strafe ist, sodern ein Taschengeld, wie alle Bussgelder in DE (selbst wenn Gewinnabschoepfung betrieben wird).

                          Strafen sehen anders aus!

                          Gruss Holger

                          Ich glaube sehr wohl , Holger , das sich ein deutscher Polizeibeamter besser auskennt als du.

                          Nichts für ungut

                          Harry
                          Liebe Grüße
                          Harry


                          Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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                          • #14
                            AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                            Ich dachte Holger ist allwissend und unfehlbar?

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

                              Bringt ja nix auf die Fahrer los zu gehen. Die werden sofort gegen Neue ersetzt und das Spiel geht weiter. Es müssten die Unternehmen dran kommen. Einmal die direkt Vorgesetzten und dann auch die Auftraggeber. Wer einen Transport zu einem Preis in Auftrag gibt von dem man vorher schon wissen müsste dass das legal nicht zu machen ist sollte genau so dran kommen wie der der dann den Fahrer los schickt.

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