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Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

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  • Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

    Nabend zusammen,

    wir haben in unserer Firma einen neuen Sattelzug bekommen, mit dem wir auch Überbreite bis 3mtr unter Plane fahren können. Nun hätte ich folgende Fragen dazu:

    1. Wie weit müssen die Warntafel seitlich herausgezogen werden, bis auf eine Linie mit der Ladung oder grundsätzlich vollständig?
    2. Wenn ihr nachts auf dem Parkplatz steht und die Tafeln ausgefahren sind, muss dazu grundsätzlich das Standlicht und somit das an den Tafeln befindende Licht eingeschaltet werden?

    Vielen Dank, Jörresch

  • #2
    AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

    Ich kann nicht für D sprechen, aber hier steht das bis ins kleinste Detail in der Bewilligung drinnen was wie gross etc. wann markiert werden muss. Hast du da nix dazu? Wir haben bei uns für alle Autos ne 3m Bewilligung fürs ganze Jahr, und da is echt alles drin aufgelistet.

    Beleuchtet bei Dunkelheit. Hier kann ich zumindest für CH sprechen.. je nach Kanton kann ein Tunnel bereits als Dunkelheit gewertet werden. Wenn du dann nicht beleuchtet hast, stehen musst aus irgend einem Grund und einer fährt dir in die Kiste wirds teuer...

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    • #3
      AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

      Ich glaube, das du die Tafeln nur bis zur Ladungsbreite ausziehen darfst, ich habe es früher jedenfalls so gehalten, ziehst du sie ganz raus, hast du ja Überbreite ohne Genehmigung! Und das Standlicht sollte bei Überbreite, auch bei 3 m, an sein, ist ja auch zu deiner eigenen Sicherheit!

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      • #4
        AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

        Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
        Ich kann nicht für D sprechen, aber hier steht das bis ins kleinste Detail in der Bewilligung drinnen was wie gross etc. wann markiert werden muss. Hast du da nix dazu? Wir haben bei uns für alle Autos ne 3m Bewilligung fürs ganze Jahr, und da is echt alles drin aufgelistet.

        Beleuchtet bei Dunkelheit. Hier kann ich zumindest für CH sprechen.. je nach Kanton kann ein Tunnel bereits als Dunkelheit gewertet werden. Wenn du dann nicht beleuchtet hast, stehen musst aus irgend einem Grund und einer fährt dir in die Kiste wirds teuer...
        Wir fangen gerade erst mit diesem Thema an, das Fahrzeug ist noch jungfräulich und die Touren stehen noch an, von daher haben wir noch keine Info über die Vorschriften.

        Zitat von Actros2554 Beitrag anzeigen
        Ich glaube, das du die Tafeln nur bis zur Ladungsbreite ausziehen darfst, ich habe es früher jedenfalls so gehalten, ziehst du sie ganz raus, hast du ja Überbreite ohne Genehmigung! Und das Standlicht sollte bei Überbreite, auch bei 3 m, an sein, ist ja auch zu deiner eigenen Sicherheit!
        Woher bekommt man denn Info über die Vorschriften bei Überbreite, da wo man sich die Genehmigung einholt?

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        • #5
          AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

          Alles wesentliche sollte in der Genehmigung drin stehen, alles andere sollte dir die Fahrschule beibringen bei deinem 95er Kurs! Aber ich meine, deine beiden Fragen sind eigentlich selbsterklärend, nach dem gesunden Menschenverstand!:lmao[1]:

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          • #6
            AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

            Zwischen dem gesunden "Menschverstand" und dem was der Gesetzgeber sagt, gibt es allerdings doch noch oft genug Unterschiede. Bei dem 95er Kurs wurde meine Frage zudem noch nie thematisiert. Meine Frage sucht nach Fakten und nicht nach dem, was jeder persönlich für richtig hält :36_1_37[1]:

            Dennoch vielen Dank

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            • #7
              AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

              Bei dem 95er Kurs wurde meine Frage zudem noch nie thematisiert.

              Eimfach mal fragen!

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              • #8
                AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

                Schade, das bisher niemand mit Fachwissen geantwortet hat, so werde ich das mal übernehmen:

                zu 1.: die Warntafeln müssen (und dürfen) nur bis zur Außenkante der überstehenden Ladung ausgezogen werden. Guggst du hier: https://www.lra-ffb.de/fileadmin/use...anger_Fzge.pdf

                zu 2.: Das richtet sich nach der StVO. Ist es nach StVO erforderlich, das Parklicht einzuschalten (also z.B. beim Parken an einer unbeleuchteten Straße) dann müssen auch die Lämpchen an der Tafel leuchten. Ist das Fahrzeug an einer beleuchteten Stelle abgestellt, ist das Parklicht nicht notwendig.
                Allerdings kann eine weitere Absicherung erforderlich werden, wenn das Fahrzeug in eine Fahrbahn hineinragt und die überstehende Ladung schlecht erkennbar ist.

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                • #9
                  AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

                  Zitat von august der starke Beitrag anzeigen
                  Schade, das bisher niemand mit Fachwissen geantwortet hat, so werde ich das mal übernehmen:

                  zu 1.: die Warntafeln müssen (und dürfen) nur bis zur Außenkante der überstehenden Ladung ausgezogen werden. Guggst du hier: https://www.lra-ffb.de/fileadmin/use...anger_Fzge.pdf

                  zu 2.: Das richtet sich nach der StVO. Ist es nach StVO erforderlich, das Parklicht einzuschalten (also z.B. beim Parken an einer unbeleuchteten Straße) dann müssen auch die Lämpchen an der Tafel leuchten. Ist das Fahrzeug an einer beleuchteten Stelle abgestellt, ist das Parklicht nicht notwendig.
                  Allerdings kann eine weitere Absicherung erforderlich werden, wenn das Fahrzeug in eine Fahrbahn hineinragt und die überstehende Ladung schlecht erkennbar ist.

                  Gute Antwort! Ich für meinen Teil habe nie irgendetwas nachgelesen, ich habe es intuitiv und nach besten menschlichen Ermessen gemacht, fertig! Hab in den ca. 20 Jahren im Schwertransport diesbezüglich nie Ärger gehabt, also war bei mir alles in Ordnung! Nochmals Dank an @august der starke.

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                  • #10
                    AW: Licht an Warntafel bei überbreite Ladung nachts an?

                    Zitat von august der starke Beitrag anzeigen
                    Schade, das bisher niemand mit Fachwissen geantwortet hat, so werde ich das mal übernehmen:

                    zu 1.: die Warntafeln müssen (und dürfen) nur bis zur Außenkante der überstehenden Ladung ausgezogen werden. Guggst du hier: https://www.lra-ffb.de/fileadmin/use...anger_Fzge.pdf

                    zu 2.: Das richtet sich nach der StVO. Ist es nach StVO erforderlich, das Parklicht einzuschalten (also z.B. beim Parken an einer unbeleuchteten Straße) dann müssen auch die Lämpchen an der Tafel leuchten. Ist das Fahrzeug an einer beleuchteten Stelle abgestellt, ist das Parklicht nicht notwendig.
                    Allerdings kann eine weitere Absicherung erforderlich werden, wenn das Fahrzeug in eine Fahrbahn hineinragt und die überstehende Ladung schlecht erkennbar ist.
                    Na das ist doch mal eine sehr informative Aussage, unterstrichen von deinem Anhang, das ist genau die Info...super.


                    Vielen Dank für die Info

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