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Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

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  • Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

    Peter hatte im "StVO-Thema" https://www.brummionline.com/forum/s...116#post235116, Beitrag 22, ein paar Fragen formuliert:

    .....
    Von der Statistik ab, bin ich aber auch gespannt wie sich manches entwickeln wird. Beim Rechtsabbiegen mit LKW beispielsweise:
    - bei welchen Kreuzungen/Kurvenradien darf nurnoch im Schritttempo abgebogen werden?
    - von wann bis wann biegt man rechts ab?
    - wann kann man dan rechts abbiegen ohne andere unnötig zu behindern (z.B. keine Ampel, Fußgängerampel rechts,...)?
    -was macht man bei einer Kreuzung an der viele LKW rechts abbiegen müssen und sich jetzt ein Rückstau bildet weil z.B. pro Ampelschaltung nur einer abbiegen kann?
    Hat mal schon jemand seine Geschwindigkeit beobachtet beim Rechtsabbiegen mit dem Lkw?
    Ich (auch) nicht.

    Habe mal eine Rechtsabbiegung in Karlsruhe, die ich "gut kenne", als Beispiel genommen.

    2020-06-25_rechtsab.jpg

    Der gelbe Sattelzugumriss muß um die Ecke. Auf dem hellen Gehweg muß mit Fußgängern gerechnet werden. Ein dort befindlicher Radweg wurde kürzlich auf die Fahrbahn verlegt - siehe schmale, gestrichelte Spur.
    Ich habe dann mal die 5m vom Maßstab genommen und grob in die Fahrlinie übertragen.
    Abbiegen sehe ich beendet, wenn das Ende des Aufliegers die Fußgängerüberwegmarkierung freigegeben hat.
    Die Abbiegestrecke schätze ich mit 45m bis 50m ab.
    Erlaubt ist Schrittgeschwindigkeit - tja - was ist das?
    Bei einer Darstellung vom ADAC werden 7km/h bis 11km/h genannt (https://www.adac.de/verkehr/recht/ve.../stvo-novelle/).
    In einem Rechtsfall wird 5km/h genannt ( https://www.bz-berlin.de/tatort/mens...nn-kam-der-lkw).

    Das ergibt eine Spanne von 5km/h --> 1,4m/s bis 11km/h --> 3m/s. Daraus ergeben sich Abbiegezeiten für 50m von 17s bis 36s.

    36s ist natürlich schon lang. Das dürfte die Dauer der Ampelgrünphase erreichen.

    Praktisch muß man im Moment wohl empfehlen, sich beim Rechtsabbiegen eher an 5km/h als an 11km/h zu orientieren. Wie sich das anfühlt, weiß ich definitiv nicht.

    Was ich nicht überblicke:
    Fahre ich z.B. als zweiter Lkw hinter einem ersten Lkw in die Abbiegung ein, muß ich ja eigentlich damit rechnen, daß ich den Kreuzungsbereich bei grün nicht mehr räumen kann. Dann müsste ich an zweiter Stelle ja gleich stehen bleiben.
    Außerdem, beim scharfen Einlenken nach rechts wird der Auflieger vermutlich auf den nun dort befindlichen Radweg ausschwenken. Jetzt muß ich also rechts nach Fußgängern und links nach Radfahrern Ausschau halten?

    Gruß
    Klaus

  • #2
    AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

    Am Besten du hörst auf mit fahren....

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    • #3
      AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

      Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
      Am Besten du hörst auf mit fahren....
      Wie meinst Du das?
      Gruß
      Klaus

      Kommentar


      • #4
        AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

        Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
        Wie meinst Du das?
        Gruß
        Klaus
        Das du als Fahrer immer der Arsch bist. Anstatt den schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Selbstverständlich erhöhte Rücksicht genommen werden muss, immer mehr Rechte oder fast schon Narrenfreiheit einzuräumen wäre es auch angebracht Vorschriften für diese Klientel zu erlassen welche diese vor sich selber schützen.
        Anbei ein Foto einer Kreuzung in Worms. Die Lösung kann so einfach sein.

        Kreuzumg.jpg
        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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        • #5
          AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

          Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
          Das du als Fahrer immer der Arsch bist. Anstatt den schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Selbstverständlich erhöhte Rücksicht genommen werden muss, immer mehr Rechte oder fast schon Narrenfreiheit einzuräumen wäre es auch angebracht Vorschriften für diese Klientel zu erlassen welche diese vor sich selber schützen.
          Der Klientel, wie du sie nennst, ist keine Narrenfreiheit eingeräumt worden. Und die Vorschriften, die du für diese Klientel forderst, sind schon längst in Kraft. Die nennen sich StVO. Man kann jetzt natürlich hingehen und es als Rücksichtnahme bezeichnen, wenn man bremsen muss, weil ein Radfahrer nicht auf sein Vorfahrtrecht verzichtet hat, aber rechtlich und selbst moralisch gesehen hat das nichts mit Rücksichtsnahme zu tun. Eher mit Rücksichtslosigkeit von Seiten des Lkw-Fahrers, der für sich das alleinige Recht in Anspruch nimmt, aufgrund seiner Dimension auch Vorfahrt zu haben. Folglich muss nicht der Radfahrer vor sich selbst geschützt werden sondern vor dem Lkw-Fahrer.

          Natürlich gibt es genügend Radfahrer, die sich wie die wilde Sau benehmen und z.B.keine Ampeln kennen. Aber diese Klientel erwischt es nur äußerst selten, denn sie schauen sich um, bevor sie bei Rot die Fahrbahn kreuzen. Die fahren nicht einfach los. Es sind meist immer die, die eigentlich nichts falsch gemacht haben, außer dass sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Genau diese Verkehrsteilnehmer müssen geschützt werden.
          Und wenn deshalb an einer Kreuzung ein kleiner (meinetwegen auch ein großer) Rückstau entsteht, dann ist das eben so.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #6
            AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

            Gerade diese Woche habe ich im Radio einen Beitrag gehört, in dem eine Mutter zu Wort kam, deren 10 jähriger Sohn von einem LKW beim abbiegen getötet wurde. Den Bericht brauch ich hier nicht genauer zu erläutern und auch, dass meiner Ansicht nach die Mutter schuld hatte.
            Was mich aber geschockt hat, war der Kommentar der LKW Fahrers. Nach einem Blick auf das tote Kind sagte er, auf was soll noch denn noch alles achten.
            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

            Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

            "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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            • #7
              AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

              Sorry, @Ramaanda, aber das ist Bullshit. Es geht nicht um den Radfahrer welcher Vorfahrt hat oder mit dem selben Recht die gleiche Straße benutzt wie der Kraftfahrer.
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • #8
                AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                Gerade diese Woche habe ich im Radio einen Beitrag gehört, in dem eine Mutter zu Wort kam, deren 10 jähriger Sohn von einem LKW beim abbiegen getötet wurde. Den Bericht brauch ich hier nicht genauer zu erläutern und auch, dass meiner Ansicht nach die Mutter schuld hatte.
                Was mich aber geschockt hat, war der Kommentar der LKW Fahrers. Nach einem Blick auf das tote Kind sagte er, auf was soll noch denn noch alles achten.
                Gibt es bei solchen Dingen eine Schuld? Ist die Aussage des Fahrers belegt?
                Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                • #9
                  AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                  Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                  Sorry, @Ramaanda, aber das ist Bullshit. Es geht nicht um den Radfahrer welcher Vorfahrt hat oder mit dem selben Recht die gleiche Straße benutzt wie der Kraftfahrer.
                  Um welche Radfahrer geht es denn? Um die Kamikaze-Radler? Die werden nicht gerade häufig Opfer eines Verkehrsunfalles mit Lkw. Und wenn sie erwischt werden, bekommen sie auch ihre Strafe. Um was oder wen geht es dir denn?

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #10
                    AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                    Pauschalisierung der Radler ist der falsche Weg. Alte und Kinder fallen dem häufiger zum Opfer.
                    Gerade wir LKW Fahrer unterliegen der gesetzlichen Tatsache, dass wir aufgrund unserer Größe und des Gewichtes eine besondere Sorgfaltspflicht haben.
                    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                    • #11
                      AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Um welche Radfahrer geht es denn? Um die Kamikaze-Radler? Die werden nicht gerade häufig Opfer eines Verkehrsunfalles mit Lkw. Und wenn sie erwischt werden, bekommen sie auch ihre Strafe. Um was oder wen geht es dir denn?

                      Viele Grüße

                      Ramaanda
                      Genau um die geht es. Wer sagt dir das diese nicht häufig an Unfällen beteidigt sind? Die Statistik? Führt die Statistik mobile Organspender gesondert auf? Oder geht die Statistik bei Unfällen nicht erst mal wenn nicht von einer Schuld so doch von einer ungenügenden Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers aus?
                      Kampfradler sind sich ihrer im Zweifel Opferrolle durchaus bewußt. Auch das immer der Kraftfahrer, und sei ihr Handeln noch so Verkehrsgefährdend oder Provozierend zurück stecken muss! Kommt es dann doch mal zu einem Unfall..........Mangelnde Sorgfaltpflicht und nicht bewusstes herbei führen einer Gefahrensituation!
                      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                      • #12
                        AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                        Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                        Genau um die geht es. Wer sagt dir das diese nicht häufig an Unfällen beteidigt sind? Die Statistik? Führt die Statistik mobile Organspender gesondert auf? Oder geht die Statistik bei Unfällen nicht erst mal wenn nicht von einer Schuld so doch von einer ungenügenden Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers aus?
                        Kampfradler sind sich ihrer im Zweifel Opferrolle durchaus bewußt. Auch das immer der Kraftfahrer, und sei ihr Handeln noch so Verkehrsgefährdend oder Provozierend zurück stecken muss! Kommt es dann doch mal zu einem Unfall..........Mangelnde Sorgfaltpflicht und nicht bewusstes herbei führen einer Gefahrensituation!
                        Ich gebe zu, nur mein Gefühl sagt mir, dass die Kampfradler weniger an Unfällen mit Kraftfahrzeugen beteiligt sind. An Unfällen mit anderen Radfahrern schon eher. Ich beobachte sie ja auch im Verkehr. Wahrscheinlich noch intensiver, wenn sie mir als Radfahrer entgegen kommen. Die fahren nicht einfach so blind über eine Kreuzung. Man sieht, wie sie ständig den Verkehr beobachten und die möglichen Gefahren versuchen einzuschätzen.
                        Wegen dieser Kampfradler ist das Rechtsabbiegen im Schritttempo aber nicht erlassen worden. Das ist vor allem deshalb passiert, weil es immer wieder Radfahrer getroffen hat, die nichts falsch gemacht haben.
                        Und wenn Richter (nicht Polizisten oder Gesetzgeber) der Meinung sind, dass ein Berufskraftfahrer besonders vorsichtig sein muss, auch wenn andere schwächere Verkehrsteilnehmer sich daneben benehmen, so ist das eben so. Von einem Profi muss man das erwarten können. Erst recht, wenn er so schweres Gerät durch die Gegend fährt. Gefährdungshaftung nennt man das. Ich denke schon, dass Richter in der Lage sind, diese Gefährdungshaftung auch der individuellen Situation anzupassen, d.h. jeder Fall ist anders und wird anders beurteilt. Nur eben eine generelle Entlastung des Kraftfahrers wird es niemals geben.

                        Noch als Nachsatz: Diese Kampfradler sind auch unter Radfahrern nicht gerne gesehen. Sie sind diejenigen, die uns normale Radfahrer am meisten gefährden. Und zusätzlich kommen jetzt noch total überforderte Rentner mit ihren E-Bikes dazu, die mit dem erzielbaren Tempo auf Radwegen gar nicht umgehen können.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #13
                          AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                          Und schon kommen wir einander näher. Warum erläßt man nicht ein Gesetz das es Radfahrern verbietet sich an einer Ampelkreuzung rechts neben einem wartenden Lkw zu positionieren wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist? (Was den Lkw Fahrer nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet aber dem Radfahrer vielleicht die Gefahr eher bewußt macht) Und Ampelkreuzungen mit Fahrradstreifen so gestaltet wie auf dem von mir eingestelltem Bild.
                          Und was ist mit denen welche mit Kopfhörern auf den Ohren, das Handy in der Hand freihändig fahrend durch den Verkehr fliegen? Willst du sagen das die den Verkehr noch beobachten können?
                          Zuletzt geändert von Paleraider; 27.06.2020, 20:05.
                          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                            Wieviele radfahrer sind getotet worden, weil sie sich an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei geschlaengelt haben... illegal uebrigens und der LKW fahrer hat den Verkehr beobachtet, als er an die Kreuzung gefahren ist.... und nun hat sich der illegal rechts vorbeifahrende radfahrer in den toten Winkel gestellt.... sagen das die statistiken aus... eher nicht !

                            Zweifelhafte Gesetzgebung gibt dem Radfahrer das "Recht" an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren zu duerfen.... den Zusatz " .... mit GENUEGENDEM ABSTAND" ignoriert man gerne..... denn genuegender Abstand ist der, welcher der Radfahrer erwartet, wenn er von einem Fahrzeug ueberholt wird !!!! Und ich kenne keinen Autofahrer (auch keinen LKW Fahrer), der 1.5 bis 2m weg steht vom Fahrbahnrand beim rechts abbiegen!

                            Ansonsten frage ich mich, wer beim rechts abbiegen, ausser bei wenigen Ausnahmen, schneller als Schrittgeschwindigkeit faehrt.
                            Und man schreit nach verantwortungsbewussten Fahrern.... naja, Qualitaet kostet eben Geld.....

                            Gruss Holger
                            Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                            Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





                            Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

                            "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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                            • #15
                              AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                              Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                              Und schon kommen wir einander näher. Warum erläßt man nicht ein Gesetz das es Radfahrern verbietet sich an einer Ampelkreuzung rechts neben einem wartenden Lkw zu positionieren wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist? (Was den Lkw Fahrer nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet aber dem Radfahrer vielleicht die Gefahr eher bewußt macht) Und Ampelkreuzungen mit Fahrradstreifen so gestaltet wie auf dem von mir eingestelltem Bild.
                              Und was ist mit denen welche mit Kopfhörern auf den Ohren, das Handy in der Hand freihändig fahrend durch den Verkehr fliegen? Willst du sagen das die den Verkehr noch beobachten können?
                              Die StVO erlaubt es Radfahrern ausdrücklich, vor einer Ampel an einem stehendem Fahrzeuig rechts vorbei zu fahren. Das macht Sinn! Gedacht ist das in erster Linie für Pkw. Die sehen 1. die Radfahrer und 2. wird durch die Pole-Position verhindert, dass die Radfahrer auf der Kreuzung stecken bleiben. Ich habe es nämlich noch nie erlebt, dass der Verkehr aus der anderen Richtung gewartet hat, bis die Kreuzung frei ist, wie das Gesetz es vorsieht. Für Radfahrer ist es eine gefährliche Situation, noch auf der Kreuzung zu sein, wenn der Verkehr rechts und links schon zum Sprint ansetzt.
                              Dass das rechts vorbeifahren bei einem Lkw keine gute Idee ist, dürfte wohl jedem klar sein. Aber hier hat es der Lkw-Fahrer selbst in der Hand, indem er so weit rechts ran fährt, dass da niemand mehr dazwischen passt. Davon abgesehen sieht man den Radfahrer auch im Frontspiegel, sofern der sich durchgeschmuggelt hat und der Lkw-Fahrer den Spiegel auch dafür benutzt, wofür er vorgesehen ist. Die meisten Abbiegefälle passieren sowieso an Kreuzungen mit einem Radweg. Mir ist kein Fall bekannt (auch wenn es sie vielleicht geben wird), wo ein sich durchgemogelter Radfahrer verunfallt ist. Dagegen liest man ziemlich oft, dass die verunfallten Radfahrer sich auf einem Radweg befanden.

                              Städtebaulich kann man nicht immer solche Kreuzungen entzerren. Es sei denn man reißt alles ab und baut es neu auf. Was dein Bild angeht, so sehe ich darauf keinen Radweg. Ich sehe nur einen sogenannten Schutzstreifen. Diese Schutzstreifen sind brandgefährlich. Ich merke es jeden Tag immer wieder auf´s neue. Was du jetzt so toll daran findest, weiß ich nicht. Sicherer sind sie auf jeden Fall nicht. Für beide Seiten, Radfahrer und Lkw-Fahrer nicht.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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