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Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet

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    Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet




    Die Regeln für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt ändern sich zum 1. Juli. Wer sich nicht daran hält muss mit Strafen rechnen.
    Nach Informationen der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) gelten für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt ab dem 1. Juli die gleichen Vorgaben wie für den Gebrauch anderer elektronischer Geräte: Die Benutzung erfordert eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. Damit endet die bisher in der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschriebene Übergangsfrist.


    Wer ein Fahrzeug führt, darf demnach nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird muss und entweder


    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder


    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“


    Dies erfordert in der Regel eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset, so die BG Verkehr.


    Zur Quelle dieses Artikels
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet

    Kurz vor "Torschluß":

    BMVI für verlängerte Übergangsfrist bei Nutzung von Funkgeräten

    Ab 1. Juli soll für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt gelten, dass die Benutzung eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset erfordert. Das BMVI hat sich nun an die Länder gewandt und um eine Verlängerung der Frist gebeten.



    Hannover. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in einem Schreiben vom 19. Juni 2020 die Länder darum gebeten, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots abzusehen. Das hat die VerkehrsRundschau auf Nachfrage beim Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) erfahren. Der Verband hatte sich in einem Schreiben an das BMVI gewandt, in dem er um die Aussetzung des Vollzugs des Verbots der Straßenverkehrs-Ordnung für CB-Funkgeräte bis zum 1. Juli 2021 bat. Aktuell liegt laut BMVI die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung bei den Ländern, da diese die Aufgabe nach dem Grundgesetz als „eigene Angelegenheiten“ wahrnehmen.

    Geplant ist, dass ab 1. Juli 2020 für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die gleichen Regeln wie für alle elektronischen Geräte gelten sollen. Die Benutzung erfordert dann eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. Dies sei laut BMVI derzeitige aufgrund der Corona-Krise schwierig, da die Herstellung solcher Geräte verzögert sei.

    Mehrere große Transportverbände, darunter der BGL, haben sich bereits in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist in einem ersten Schritt zu verlängern. In dem gemeinsamen Schreiben werden zudem Lösungsvorschläge genannt.

    Was würde Inkrafttreten der Änderung für CB-Funkgeräte bedeuten?

    Wer ein Fahrzeug führt, darf künftig „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird muss und entweder

    nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

    Dies erfordert in der Regel eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. (ja)

    Quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nac...n-2634725.html
    24.06.2020 (ja)

    Außerdem gibt es eine Petition, die zum Ziel hat das "Mikrophon-Halteverbot" aufzuheben.
    Die Petition hab' ich gezeichnet.

    Gruß
    Klaus

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    • #3
      AW: Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet

      Wann kommt das Verbot, waehrend der Fahrt zu essen, zu trinken, das Radio zu bedienen, ueberhaupt die Hand vom Lelkrad zu nehmen.

      Wann kommt denn das Verbot, das der Fahrer zur Be- oder Entladung eines Fahrzeuges herangezogen werdn darf.... waere wichtiger, denn das hat auch etwas mit Sicherheit zu tun.
      Wie kann es sein, dass ein Fahrer bei einer Aussentemperatur von +20 (oder mehr) in einem Kuehlhaus uber 30 Paletten von , oder auf seinen LKW laden muss (bei z.T. -10 oder kaelter) und dann noch stundenlang fahren darf.
      BAG sollte viel mehr in den Lagern kontrollieren und sollte der Tacho auf Pause stehen, den AG mit einer 5 stelligen Strafe belegen....waere vielleicht mal ein WICHTIGES Projekt fuer den BGL !

      Gruss Holger
      Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


      Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





      Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

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      • #4
        AW: Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet

        Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
        Wann kommt das Verbot, waehrend der Fahrt zu essen, zu trinken, das Radio zu bedienen, ueberhaupt die Hand vom Lelkrad zu nehmen.
        Da gibt es schon längst. Nennt sich hier "Verrichten einer Tätigkeit" und kann angezeigt werden. 4 - 500 CHF Busse, Bewährungsstrafe 2 Jahre beim ersten Vergehen, ab dann 1 bis 3 Monate Fahrverbot. Da reicht es wenn du einen Zettel in der Hand hälts, ein Brötchen, was zu trinken oder ne Zigarette. Ein kleiner Schlenker auf der AB und das wars.
        Die Hände vom Lenkrad zu nehmen ist schon nen Weile im Grunde untersagt. Wenn man es genau nimmst sogar das rum drehen am Radio etc..

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        • #5
          AW: Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung: Übergangsfrist endet

          "Verrichten einer Tätigkeit"
          Naja, dann gibt es bestimmt auch die Vorschrift, das ALLE Fahrzeuge mit Automatic ausgeruestet sein muessen... oder zumindest mit betaetigung des Schalthebels am Lenkrad, mit Schaltwippen.

          Man kann es auch uebertreiben. Ich denke, es gibt wichtigere Dinge in dieser Branche um die man sich kuemmern sollte... nur traut sich da keiner dran!

          Gruss Holger
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