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Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkeit)

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  • Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkeit)

    Moin zusammen.

    Habe eine "technisch anspruchsvolle" Frage an die Fachleute unter Euch:

    Es geht um eine Actros-SZM, "MP4", Bj 2018.
    Diese befand sich im Erstbesitz in einer "Vermietung", bevor sie bei uns landete. (Chef hat gebraucht gekauft)

    Das Fahrzeug ist seinerzeit im "FLEET" gelaufen, und wurde dort auf die Maximalgeschwindigkeit von 85 km/h eingestellt (so die Aussage von Mercedes).
    Da das Fahrzeug nicht mehr im "Verleih-Modus" ist, hat man -laut Mercedes- angeblich keine Möglichkeit mehr, die Geschwindigkeit auf die max. "geduldeten" 90 km/h anzuheben.
    Diesen Eingriff hätte die Verleih-Bude vor der Abgabe des Fahrzeugs aus ihrem "Pool" in ihrem "Fleet-System" durchführen müssen. (??!!)


    Arbeitet jemand von Euch zufällig in einer Werkstatt und könnte mir das irgendwie bestätigen oder besser noch als "unwahr" deklarieren?

    Und: wenn das oben geschriebene "unwahr" ist, wie würde eine Werkstatt diese 85km/h wieder "rausnehmen" können?


    Vielen Dank für KONSTRUKTIVE Antworten.


    Allzeit "Gute Fahrt"



    "Mitfahrer"

  • #2
    AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

    Da wir in Canada auch gedrosselt fahren müssen wurden einige meinerTrucks gedrosselt. Dann kamen andere Fahrer die das nicht wollten als ab in die Werkstatt und wieder auf normal einstellen lassen. Keine Probleme da alles mit dem Computer eingestellt ist.

    Es waren übrigens auch Mercedes Motoren
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

      Bei Daimler kenne ich das nicht. IVECO wird mit einem Schlüssel unterhalb vom Sicherungskasten von 85 ("ECO-Modus") auf 90 geschaltet.....
      Ich kann mir aber ehrlich nicht vorstellen das man das nicht ändern kann......
      Gruß Kai
      Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

      Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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      • #4
        AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

        Mitfahrer,

        wenn die bisherige "Antwort" nicht glaubwürdig erscheint, würde ich ohne Bedenken in Wörth/Kundenzentrum oder Training anrufen und nachfragen.
        Ich glaube auch nicht, daß ein einmal auf 85 beschränktes Fahrzeug nicht mehr freigegeben werden kann - aber glauben heißt - nicht wissen.

        Gruß
        Klaus

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        • #5
          AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

          Bei jeder Tachoprüfung kann die Endgeschwindigkeit neu eingestellt werden.
          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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          • #6
            AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

            Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
            Bei jeder Tachoprüfung kann die Endgeschwindigkeit neu eingestellt werden.
            Die Endgeschwindigkeit wird im Steuergerät eingestellt und das kann man jederzeit neu einstellen.
            in search of incredible

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            • #7
              AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

              Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
              Die Endgeschwindigkeit wird im Steuergerät eingestellt und das kann man jederzeit neu einstellen.
              Richtig. Ich schrieb auch nicht das sie am Tacho eingestellt wird. Wird sie aber am Steuergerät zu hoch eingestellt und gefahren meckert der Tacho.
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • #8
                AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                Das Tachomeckern kann man auch einstellen, sowohl auf Bordcomputer (das rote Lämpchen in Tacho) als auch in Schreiber...

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                • #9
                  AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                  Und das Meckern der Rennleitung.........kann man das auch einstellen?
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                  • #10
                    AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                    Ist es nicht so, das laut StVZO nur max. +5 km/h eingestellt werden DUERFEN.... auf jeden Fall war das mal so.
                    KOENNEN ist ganz sicher nicht das Problem. Und meckern wird der Tacho wohl nicht, denn in EU gibt es ja Laender in denen auchj mehr als 80 km/h gefahren werden darf.

                    Da wir in Canada auch gedrosselt fahren müssen wurden einige meinerTrucks gedrosselt
                    Niiiicht Canada !!!! Nur bei den Rassisten in Quebec und bei den Ersatztirolern Ontario. Ansonsten ist bis 120 km/h moeglih (Britisch Columbia).... Gilt uebrigens nur fuer Fahrzeuge, welche dort zugelassen sind.... ich werd da trotzdem ueberholt (und das z.T. VIEL schneller), wenn ich 105 km/h fahre. Alle Anderen duerfen Schalter einbauen lassen, der Begrenzer ausschaltet. :-)

                    Gruss Holger
                    Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                    Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





                    Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

                    "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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                    • #11
                      AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                      Ich war heute mal durch Zufall beim "Freundlichen"... Der hat mal sein Diagnosegerät drangehängt und nachgeguckt. Laut Ausdruck des Tachographen war das Fahrzeug bereits mal NACH der Tachoprüfung auf 90 km/h eingestellt gewesen.
                      Der gute Mann kam mit seinem offiziellen Diagnosegerät aber nicht an irgendwelche Daten, die er hätte einstellen können. Er hat sich durch praktisch alle Steuergeräte und auch durch alle Menüs und Untermenüs durchgehangelt, und NICHTS dergleichen finden können. Also auch keine "abgelegte" Höchstgeschwindigkeit von (derzeit) 85km/h.

                      Er war nach seiner Suche auch der Meinung, dass das ganze wohl über "Fleetboard" eingestellt und abgelegt sein muss.

                      .... dumm sowas.... :-(

                      Falls jemand noch weiter weiss, lasst es mich bitte wissen. Mir geht das lahme Fahren etwas auf die Keimdrüsen....


                      Liebe Grüße


                      Mitfahrer

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                        Mir geht das lahme Fahren etwas auf die Keimdrüsen....
                        Sorry, aber bei einer solchen Aeusserung wuerde ich mal ernsthaft ueber die Berufswahl nachdenken. In DE ist nun mal 80 km/h Begrenzung. Wem das zu langsam ist, der hat anscheinend noch nicht genug Bussgelder bezahlt, oder ist einfach im falschen Beruf.

                        Gruss Holger
                        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                        • #13
                          AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                          Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
                          Sorry, aber bei einer solchen Aeusserung wuerde ich mal ernsthaft ueber die Berufswahl nachdenken. In DE ist nun mal 80 km/h Begrenzung. Wem das zu langsam ist, der hat anscheinend noch nicht genug Bussgelder bezahlt, oder ist einfach im falschen Beruf.

                          Gruss Holger
                          Mit 80 dahinzockeln ist ja sowas von monoton.... mein 12er lief 96. Und wann immer ich merkte - da könntest ja einschlafen.... BAB Singen > Stgt, war ja meist leer, trat ich eben schon mal auf die Tube....


                          Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                          ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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                          • #14
                            AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                            Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                            Und das Meckern der Rennleitung.........kann man das auch einstellen?
                            Nö.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Höchstgeschwindigkeit erhöhen (auf die gesetzlich max. zugelassene Geschwindigkei

                              Mit 80 dahinzockeln ist ja sowas von monoton.... mein 12er lief 96. Und wann immer ich merkte - da könntest ja einschlafen.... BAB Singen > Stgt, war ja meist leer, trat ich eben schon mal auf die Tube....

                              Allzeit Gute Fahrt

                              Meiner laeuft 120 km/h. Mit Tempomat 105 km/h. das ist auch die Geschwindigkeit, welche ich fahre, auch wenn mehr erlaubt ist (meistens). Nur mal zum ueberholen, wenns zu lange dauert, kommt der Gasfuss zum Einsatz, aber ach dem Ueberholvorgang ist dann wieder 105 angesagt.... kann aber genau so eintoenig sein .. wie 80 km/h... oder 120km/h... aber auch mit 105 kann ich manchmal meinen Tempomat nach 5 hrs fahrt das erste Mal wieder abstellen. :-)

                              Gruss Holger

                              Gruss
                              Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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