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  • #16
    AW: Out ff Scope Wochende?

    Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
    Stimmt, in den Gesetzen steht auch nicht das Hans es verboten ist bei Peter einzubrechen.
    Also darf er es.
    Dachte ich mir schon, dass es so endet.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #17
      AW: Out ff Scope Wochende?

      Sag ja du wirst es nicht akzeptieren.

      Dabei steht es klar und deutlich drinne.

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      • #18
        AW: Out ff Scope Wochende?

        Dann kopiere es doch bitte mit Quellenangabe hier rein.
        Aus was beziehst du deine Sicherheit? Aus der Pflicht den Tachographen zu bedienen?
        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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        • #19
          AW: Out ff Scope Wochende?

          Nun, habe den genannten Artikel auch heraus gesucht und gelesen.
          Auch ich kann darin nichts zum Sachverhalt erkennen.
          Kann es sich bei der Angabe des Artikels um ein Versehen handeln?
          Gruß
          Klaus

          PS: https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...4R0165&from=DE
          Zuletzt geändert von hobbylenker; 04.06.2020, 22:05.

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          • #20
            AW: Out ff Scope Wochende?

            Die Nutzung des OUT-Betriebs ist weder verpflichtend (die Einstellung kann freiwillig vorgenommen werden), noch gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Einstellung.
            Darf man auf einem Betriebsgelände (Privatgrundstück/verschlossenes Gelände) das Fahrzeug auf Out abstellen, so dass das Lagerpersonal sich das Fahrzeug später zum Beladen holen kann?
            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

            Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

            "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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            • #21
              AW: Out ff Scope Wochende?



              Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes die Karte zu stecken und manuell die Tätigkeit auf seine Fahrerkarte zu buchen, die er in der Zwischenzeit abgeleistet hat. Nur im Rahmen eines Dauereinsatzes von Fahrzeugen auf abgeschlossenen Betriebsgeländen ist eine "OUT - Buchung" zulässig.
              Out-off-scope ist zu nutzen, wenn die Fahrt/Betrieb nicht unter die VO561/2006 fällt. Irgendwo anders steht dann, dass der Tachograph bzw Fahrtenschreiber korrekt bedient werden muss.

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              • #22
                AW: Out ff Scope Wochende?

                Sagen wir es doch einfach mal so:

                die OUT Stellung besagt ja nur, dass jemand den LKW auf privatem Gelände bewegt hat und dies nicht über 100 KM und 4 Stunden lang. Da ist es schon mal sinnvoll die OUT Funktion zu nutzen. Deinem Chef gebe ich da recht. Das Einschalten der Funktion verursacht keine Schmerzen und verkürzt die Pause auch nicht um Stunden.

                Fahren ohne Karte und ohne OUT bedeutet unter anderem auch, dass ich meine Karte vergessen habe und entsprechend einen Ausdruck machen und entsprechend den Vorgaben ausfüllen und aufbewahren muss.

                Jetzt zur Kontrolle: auch wenn es §§ gibt, letztlich musst Du als Fahrer Rede und Antwort stehen und verlierst ein Stück weit Nerven und natürlich auch Zeit. Du musst ja nichts dafür können.....Du bist aber der erste Ansprechpartner an der Kontrollstelle.

                Die OUT Funktion macht schon Sinn...einfach machen. Und am Montag (oder wann auch immer Du startest) nochmal den KM checken und sehen ob gefahren worden ist. Denn eines steht im Gesetz: bei Fahrzeugen über 7,49to zulässigem GGW gibt es keine Privatfahrten. Somit sollten dann keine stundenlangen Fahrten auf dem Tacho gespeichert sein. Das kannst Du auch durch einen Ausdruck der Fahrzeugdaten (nicht Fahrer) prüfen und mal nachfragen warum das Fahrzeug bewegt wurde. Macht sich auch gut wenn die Rennleitung eine Antwort erhält die schlüssig ist.....
                Nicht mehr aktiv

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                • #23
                  AW: Out ff Scope Wochende?

                  Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen

                  Die OUT Funktion macht schon Sinn...einfach machen. Und am Montag (oder wann auch immer Du startest) nochmal den KM checken und sehen ob gefahren worden ist. Denn eines steht im Gesetz: bei Fahrzeugen über 7,49to zulässigem GGW gibt es keine Privatfahrten. Somit sollten dann keine stundenlangen Fahrten auf dem Tacho gespeichert sein. Das kannst Du auch durch einen Ausdruck der Fahrzeugdaten (nicht Fahrer) prüfen und mal nachfragen warum das Fahrzeug bewegt wurde. Macht sich auch gut wenn die Rennleitung eine Antwort erhält die schlüssig ist.....
                  Wozu sollte ich eine Antwort darauf haben müssen, die schlüssig ist? Ist doch nicht mein LKW und der Unternehmer hat doch wahllos Verfügungsrecht über seine Fahrzeuge.

                  Wenn ich Feierabend hatte, Karte gezogen und weg. Was danach passierte, stand nicht mehr in meinem Rahmen.


                  Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                  ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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                  • #24
                    AW: Out ff Scope Wochende?

                    Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen
                    Sagen wir es doch einfach mal so:

                    die OUT Stellung besagt ja nur, dass jemand den LKW auf privatem Gelände bewegt hat und dies nicht über 100 KM und 4 Stunden lang. Da ist es schon mal sinnvoll die OUT Funktion zu nutzen. Deinem Chef gebe ich da recht. Das Einschalten der Funktion verursacht keine Schmerzen und verkürzt die Pause auch nicht um Stunden.
                    Die Out-Funktion besagt, dass der Lkw außerhalb des Geltungsbereiches der EU VO 561/2006 bewegt wurde. Das bedeutet, die Verordnung gilt für ihn in dem Augenblick nicht. Ob der Lkw nun auf privatem oder öffentlichen Gelände bewegt wurde, sagt die Funktion nicht. Sie sagt auch nichts darüber, ob das Fahren ohne Fahrerkarte nun berechtigt war oder nicht.

                    Du hast aber recht damit, dass das Benutzen der Out-Funktion nicht weh tut. Letztendlich geht es aber darum, ob man es nun verpflichtend benutzen muss oder nicht.

                    Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen

                    Fahren ohne Karte und ohne OUT bedeutet unter anderem auch, dass ich meine Karte vergessen habe und entsprechend einen Ausdruck machen und entsprechend den Vorgaben ausfüllen und aufbewahren muss.
                    Fahren ohne Fahrerkarte, weil sie vergessen wurde, ist strafbewehrt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tacho nun auf out steht und mit wachsender Begeisterung Ausdrucke erstellt wurden. Die Ausdrucke sind was für die Tonne. Wenn die Fahrerkarte vergessen wurde, dann darfst du nicht fahren. Das wird nicht durch Out oder Ausdrucke legalisiert.

                    Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen

                    Jetzt zur Kontrolle: auch wenn es §§ gibt, letztlich musst Du als Fahrer Rede und Antwort stehen und verlierst ein Stück weit Nerven und natürlich auch Zeit. Du musst ja nichts dafür können.....Du bist aber der erste Ansprechpartner an der Kontrollstelle.
                    Du bist nur für das verantwortlich, was auf deiner Fahrerkarte steht. Alles andere geht dich nichts an. Und wenn du montags den Check machst und recherchierst, wo die Kilometerdifferenz herkommt, macht dich das zu einem verantwortungsvollen Fahrer, dem nicht alles am Arsch vorbeigeht. Es ist also lobenswert. Aber nötig ist das nicht unbedingt.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #25
                      AW: Out ff Scope Wochende?

                      OUT ist dann zu nutzen, wenn die Fahrten L&R-Befreit ist...
                      Das kann auch Werkstattfahrten, Probefahrt, abschleppen, Überführung bei Verkauf, Fahrt mit rote Kennzeichen, Sonderfahrt für zB Katastropheneinsatz etc... sein.

                      Und ja, es macht Sinn, den Tacho nach dem Fahrerkarte entfernen auf OUT zu stellen...
                      Denn AUCH der Chef bzw. der dazu bestellte Fuhrparkleiter ist verpflichtet, lückenlos die L&R seiner Fahrzeuge nachzuweisen.

                      Eigentlich SOLLTE es die Aufgabe von zB Werkstatt sein, die Schreiber vor dem Fahrt auf OUT zu setzen, aber es ist nicht unüblich, daß manche Werkstattmonteure nicht die Besitz einer LKW-Schein haben und somit auch keine Ahnung haben, wie man die Schreiber bedient.

                      Ausserdem, es erspart dem Fahrer unbequeme Fragen bei einer Kontrolle, weshalb zB halbe Stunde nach Entnahme der Fahrerkarte der LKW noch mehrfach ohne Fahrerkarte und ohne OUT bewegt wurde.

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                      • #26
                        AW: Out ff Scope Wochende?

                        Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                        OUT ist dann zu nutzen, wenn die Fahrten L&R-Befreit ist...
                        Das kann auch Werkstattfahrten, Probefahrt, abschleppen, Überführung bei Verkauf, Fahrt mit rote Kennzeichen, Sonderfahrt für zB Katastropheneinsatz etc... sein.

                        Und ja, es macht Sinn, den Tacho nach dem Fahrerkarte entfernen auf OUT zu stellen...
                        Denn AUCH der Chef bzw. der dazu bestellte Fuhrparkleiter ist verpflichtet, lückenlos die L&R seiner Fahrzeuge nachzuweisen.

                        Eigentlich SOLLTE es die Aufgabe von zB Werkstatt sein, die Schreiber vor dem Fahrt auf OUT zu setzen, aber es ist nicht unüblich, daß manche Werkstattmonteure nicht die Besitz einer LKW-Schein haben und somit auch keine Ahnung haben, wie man die Schreiber bedient.

                        Ausserdem, es erspart dem Fahrer unbequeme Fragen bei einer Kontrolle, weshalb zB halbe Stunde nach Entnahme der Fahrerkarte der LKW noch mehrfach ohne Fahrerkarte und ohne OUT bewegt wurde.
                        Danke für deine Meinung! Mehr als eine Meinung ist es nämlich nicht. Es fehlt leider der einschlägige Beweis in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung. Von dir hätte ich da mehr erwartet.
                        Du als Experte solltest mir deshalb folgende Fragen beantworten können:

                        1. Wo steht, dass man den Tacho verpflichtend auf out stellen muss, wenn man ohne Fahrerkarte fährt? Dir ist sicher bekannt, dass nur das unter Strafe steht, was auch durch ein Gesetz ausdrücklich als strafbewehrt benannt wurde, oder?

                        2. Wo steht, dass der Unternehmer verpflichtet ist, lückenlos die Lenk- und Ruhezeiten seiner Fahrzeuge nachzuweisen? Ich kenne da nur die 561/2006, die allerdings nicht für Fahrzeuge gilt sondern für Fahrer.

                        3. Wenn man von den Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten befreit ist, warum muss man dann für diese Zeiten Nachweise führen? Ist man nun befreit oder nicht? Wenn ich Nachweise nach einem Gesetz führen muss, dann bin ich auch nicht davon befreit.

                        Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar. Bisher haben sich die Befürworter der Out-Fraktion nicht in der Lage gesehen, mir ihre Wissensquellen zu nennen. Du bist da ganz anders gestrickt, oder?

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #27
                          AW: Out ff Scope Wochende?

                          How dare you?
                          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                          • #28
                            AW: Out ff Scope Wochende?

                            Ramaanda hat euch an den Hammelbeinen :)

                            1. Wo steht, dass man den Tacho verpflichtend auf out stellen muss, wenn man ohne Fahrerkarte fährt? Dir ist sicher bekannt, dass nur das unter Strafe steht, was auch durch ein Gesetz ausdrücklich als strafbewehrt benannt wurde, oder?
                            Das steht................nirgends. Dennoch würde ich auf Out stellen, denn sonst blinkt dir das Display dir die Augen voll.

                            2. Wo steht, dass der Unternehmer verpflichtet ist, lückenlos die Lenk- und Ruhezeiten seiner Fahrzeuge nachzuweisen? Ich kenne da nur die 561/2006, die allerdings nicht für Fahrzeuge gilt sondern für Fahrer.
                            Volle Zustimmung.

                            3. Wenn man von den Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten befreit ist, warum muss man dann für diese Zeiten Nachweise führen? Ist man nun befreit oder nicht? Wenn ich Nachweise nach einem Gesetz führen muss, dann bin ich auch nicht davon befreit.
                            auch hier..............völlig richtig.

                            Aber was soll ich sagen..............mein Fuhrparkleiter verlangt das auch.
                            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                            Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                            "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                            • #29
                              AW: Out ff Scope Wochende?

                              Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                              Ramaanda hat euch an den Hammelbeinen :)
                              Sehe ich etwas anders.

                              Das Gesetz zur verpfichtenden Freundlichkeit unter Menschen gibt es noch nicht. Leider....

                              Kontrolleur: "sagen Sie mal bitte....wo kommt denn das OUT her? Können Sie mir da helfen?"
                              Fahrer: "schaun se mal in der EU VO schlagmihctot nach. ICH muss ihnen gar nichts helfen"

                              Eines ist sicher...der findet was und legt deine Kiste still....

                              Diese rumgereite auf §§ hat bis jetzt nur vor Gericht geholfen. Nicht jedoch in einer zwischenmenschlichen Verständigunsphase.

                              Und der Unternehmer MUSS den Lücken nachgehen. Such das Gesetz selbst, kannst Du besser als ich....
                              Nicht mehr aktiv

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                              • #30
                                AW: Out ff Scope Wochende?

                                Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                                Ramaanda hat euch an den Hammelbeinen :)


                                Das steht................nirgends. Dennoch würde ich auf Out stellen, denn sonst blinkt dir das Display dir die Augen voll.


                                Volle Zustimmung.


                                auch hier..............völlig richtig.

                                Aber was soll ich sagen..............mein Fuhrparkleiter verlangt das auch.
                                Erstmal Danke an Alle!
                                Fazit für mich, stellt man es, wie gestern, auf OUT, Montag Nachtrag, ALLE(incl.BAG) sind zufrieden.

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