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Kein NBA trotz frisch zugelassen

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  • #16
    AW: Kein NBA trotz frisch zugelassen

    Erstmal korrigieren und um 2 Buchstaben ergänzen, was meine Autokorrektur wegradiert hat :
    Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
    Kein Wunder ist es nicht in StVZO zu finden, da es seitens der EU vorgeschrieben ist, Herr Klugscheißer!
    So, in StVZO?
    Wo dann?
    Wenn wir dabei sind, und laut deiner Weisheit die StVZO alles regelt und Gültigkeit hat, wie ist dann möglich, dass ich mit meiner Bühne legal auf die Straße darf, trotz 15 Meter Länge und 33,5 to. zGG??

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    • #17
      AW: Kein NBA trotz frisch zugelassen

      Ich vermute Mal, es handelt sich weder um ein Fahrzeug der Klasse N3 oder der Klasse N3g.

      Zulassungsrechtlich dürfte wahrscheinlich einer oder mehrere der Paragraphen 19-21 der StVZO in Verbindung mit Paragraph 70 StVZO eine Rolle gespielt haben. Teilweise beziehen die sich auch auf weitere Dokumente, Vorschriften, Verordnungen und Erlasse - teilweise auch EU.
      Die Zulassungsbescheinigung dürfte hier weitere Hinweise geben. Ein weiterer Hinweis könnte evtl. ein grünes Kennzeichen sein.
      Da ich nicht genügend Fachkenntnis habe, würde ich persönlich aber den Behörden vertrauen. Wenn die Kiste zugelassen ist und die Auflagen erfüllt sind wird das schon seine Richtigkeit haben. Ansonsten kann man immer noch Fachpersonen fragen...

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      • #18
        AW: Kein NBA trotz frisch zugelassen

        Ein weiterer Hinweis könnte evtl. ein grünes Kennzeichen sein.
        Das bedeutet nur, dass fuer dieses Fahrzeug keine Steuer entrichtet werden muss... Gruende dafuer gibt es viele. :-)

        Hoher Schwerpunkt, wie behauptet wurde, ist auch kein Grund, da es ausser halb von EU sehr viel hoehere Fahrzeuge gibt, die auch mitNBAausgeruestet sind.

        Gruss Holger
        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





        Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

        "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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        • #19
          AW: Kein NBA trotz frisch zugelassen

          Parallel zum Thema fällt mir ein Telefonat ein, das ich vor ca. 1,5 Jahren mal mit Fahrtrainern bei Mercedes in Wörth hatte.
          Damals hatte ich auch Fragen rund um Notbremsassistenten.
          Sicherlich bin ich nicht in der Lage, die damalige Information ganz exakt, schon gar nicht wörlich widerzugeben.

          Aber ein Ergebnis, das mir in Erinnerung blieb war, daß Notbremsassistenten nur eine gewisse "Reife" für "normale Standard-Lkw" erreicht hätte, deshalb auch nur dort vorgeschrieben seien.
          Ich habe jetzt auch nicht gesucht, für welche Fahrzeuge ein NBA gesetzlich vorgeschrieben ist.
          Für Baustellen-Lkw war damals kein NBA vorgeschrieben, aus gutem Grund. In Baustellen-Lkw, ist da nicht sogar ABS abschaltbar? Ich glaube ja.

          Die Fahrzeughersteller sind sich der Unzulänglichkeiten der Assistenzsysteme sehr bewußt, glaube ich.

          Gruß
          Klaus

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          • #20
            AW: Kein NBA trotz frisch zugelassen

            Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
            Das bedeutet nur, dass fuer dieses Fahrzeug keine Steuer entrichtet werden muss... Gruende dafuer gibt es viele. :-)

            Gruss Holger
            Ja, allerdings vermute ich, das "selbstfahrende Arbeitsmaschine" eine Möglichkeit wäre - nach "elektrische Mobilitätshilfe" oder "einachsige Zugmaschine, die nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird" ;-)

            In Baustellen-Lkw, ist da nicht sogar ABS abschaltbar? Ich glaube ja.
            Das ABS kann abschaltbar ausgeführt werden, wie das zulassungsrechtlich geregelt ist entzieht sich aber meiner Kenntnis.
            Es gibt Fälle in denen man will, dass das Rad blockiert. Beispielsweise wenn man will, das sich dann vor dem Rad ein Wall aus Material (Erde, Schnee) auftürmt, der für eine Bremswirkung sorgen soll. Ich persönlich würde das aber als "Spezialfälle" sehen...
            Bei "Notbremsassistent" fällt mir auch ein, dass es verschiedene Bezeichnungen bzw. Funktionen gibt die gleich benannt werden. Zum Beispiel die automatische Verzögerung (Teil-/ ggf. Vollbremsung) oder die "Verstärkung" des Bremspedaldrucks ( Klassischer Fall: Bremspedal wird nur schnell zu 3/4 durchgetreten, System steuert sofort volle Bremsleistung ein).

            Teilweise leisten die Systeme aber auch mehr als gefordert. Beispiel in einem Test des ADAC
            Immer wieder kommt es zu schweren Lkw-Unfällen: Ein LKW-Notbremsassistent kann eine Lösung sein.


            Das Problem ist aber auch die Schulung des Personals, siehe z.B. auch verschiedene Flugunfälle bzw. -Zwischenfälle. Beispiel Air France Flug 447
            Zuletzt geändert von Apollo16; 04.06.2020, 16:07.

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