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Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

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  • Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

    In unterhaltsamem Erzählstil wird ein Lkw-Überholproblem dargestellt, das vor Gericht landete.
    Des paßt ein bißchen zu einem aktuell diskutierten Thema: https://www.brummionline.com/forum/s...835#post236835


    Wegen eines Überholmanövers, bei dem der Überholte plötzlich beschleunigte, landet Ingo vor Gericht. Und diese Verhandlung ist besonders zäh.

    Das Gerichtsverfahren beginnt in einer Stunde. Ich sitze im Auto und rausche die Autobahn entlang. Ingo*, mit dem ich in meiner Autobahnkanzlei in Berg alles sorgfältig durchgesprochen habe, fühlt sich richtig ungerecht behandelt. Ihm wird vorgeworfen, dass er einen anderen Sattelzug überholt habe, obwohl die von ihm gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher gewesen sei als die des überholten Fahrzeugs.

    Ich grübele während der Fahrt noch einmal über alle Feinheiten des Falls nach. Um ein Haar hätte ich die Abfahrt zum Parkplatz, auf dem wir uns verabredet haben, übersehen. Als ich dort ankomme, trifft mich fast der Schlag. Widerlich, was ich hier vorfinde. In diesem Umfeld hat Ingo übernachten müssen. Kaum vorstellbar. Man kann nicht einen Meter gehen, ohne auf Abfall und Dreck zu treten. Den Lkw von Ingo kenne ich. Ich klopfe an der Fahrertür an.
    Drei Punkte sind einer zu viel

    Ingo ist gerichtsschick, und wir gehen zu meinem Wagen. Er erklärt mir, dass das hier weiß Gott keine Rarität sei. So sähen viele Parkplätze aus. Von den sanitären Anlagen will er gar nicht reden. Er meint, die seien besonders schlimm. Dagegen sei das alles hier draußen noch harmlos. Ich erspare mir, in die wahrscheinlich wie so viele Autobahntoiletten ekelig stinkende WC-Anlage zu gehen. Mir reicht, was ich draußen sehe. Verdammt! Wenn die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich anordnen, dann sollen sie auch für die entsprechende Infrastruktur sorgen. Das hier stellt auf jeden Fall alles auf den Kopf, was gerade zum Thema Hygiene diskutiert wird. Wenn mir jemand sagen würde, dass es auf diesem Parkplatz Ratten gebe, würde ich es sofort glauben.

    Nichtsdestoweniger, wir müssen losfahren. Eine halbe Stunde haben wir bis zum Gericht. Ingo hat schon zwei Punkte. Einen dritten will er sich jetzt nicht einfangen. Besonders blöd für ihn ist, dass er die ersten zwei Punkte eigentlich für nichts eingefangen hat. Einen Punkt hat er wegen Überladung bekommen. Da wurde ihm seitens seines Chefs gesagt, dass alles in Ordnung sei. Er hat darauf vertraut. Das war ihm eine Lehre. Mittlerweile arbeitet er woanders.

    Den zweiten Punkt hat er eingefangen, weil er eine Fernbedienung in der Hand hatte. Die wurde für ein elektronisches Gerät gehalten, das der Kommunikation dient. Er hat sich die Finger wund geschrieben, aber es hat alles nichts geholfen. In beiden Fällen hat er am Ende keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Ich erkläre ihm, dass das oft so sei. Gute Argumente könne man über einen Anwalt bei Gericht vortragen lassen. Gegenüber der Verwaltung, so mein Eindruck, helfe es oft gar nichts. Da verschleißen sich die besten Argumente nur. Wenn diese dann bereits in der Akte sind, wenn der Richter sie bekommt, dann sind sie eben von der Behörde bereits durchgekaut. Ich will Ingo beweisen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Er hat zweimal richtig Pech gehabt. Das muss jetzt ausgeglichen werden.
    Richter schlägt Einspruchrücknahme vor

    Als wir eine halbe Stunde später den Gerichtssaal betreten, sitzt da etwas muffig ein Richter, der nicht gerade den Eindruck macht, als sei er für unsere Argumente offen. Ein mürrisches "Guten Morgen" geht ihm noch von den Lippen. Danach erklärt er nur, er wisse schon, was jetzt komme. Den Einspruch wollten wir doch sicher zurücknehmen. Das Ganze habe ja sowieso keinen Sinn. Ich schaue ihn verdutzt an. Wie er denn darauf komme, frage ich ihn. Das hätte ich doch dann schon vor dem Termin machen können. Der Richter meint: "Ja, ja, aber dann würden Sie ja wohl keine Termingebühr verdienen." Ich halte das für ziemlich unverfroren.

    Ich schlucke meinen Ärger einfach runter und mache den Richter darauf aufmerksam, dass das so nicht richtig sei. Aber im anwaltlichen Gebührenrecht müsse er sich ja auch wirklich nicht auskennen. Ganz sicher würde ich nicht von Berg ein paar Hundert Kilometer anreisen und dann noch meinen Mandanten mitnehmen, wenn ich vorhätte, den Einspruch zurückzunehmen. In die Beweisaufnahme möchte ich stattdessen gern einsteigen und diesen Fall aufklären. Es kommt seitens des Richters noch ein mürrisches "Na, wenn Sie zu viel Zeit haben". Ich erwidere einfach nur kurz: "Wir werden sehen."

    Dann geht’s los. Die Formalien werden runtergerattert. Der Richter schaut sich das Video an. Das Ding ist bemerkenswert. Aus dem Polizeiwagen ist gefilmt worden. Der fuhr auf der rechten Spur und verfolgte das von Ingo überholte Fahrzeug. Mit "geeichtem Messgerät" wurden die Geschwindigkeiten der zwei Fahrzeuge gemessen. Ich rüge als Erstes, dass zwischen den Geschwindigkeitsmessungen nicht nur ein paar Sekunden, sondern ein ganz schönes Stück Zeit liege. Hieraus könne nicht der Rückschluss gezogen werden, dass mein Mandant langsamer gewesen sei als das überholte Fahrzeug. Dafür bräuchte es zwei zeitgleiche Messungen.

    Der Richter verzieht keine Miene. Er sitzt hinter seinem mächtigen Tisch. Seine schwarze Robe erscheint mir wie eine Mauer, die er um sich herumgebaut hat. Er wiederholt erneut, dass hier eine Einspruchsrücknahme Sinn mache. Ich frage den Polizeibeamten, der mittlerweile hereingerufen wurde, wie er denn die Distanz, die zurückgelegt wurde – genau 20 Meter, so heißt es in seinem Protokoll –, festgelegt habe. "Wann hat die begonnen und wann hat sie aufgehört? Waren da Striche auf der Straße oder was war da?!" Eine Antwort bekomme ich nicht.
    50 Euro und keinen Punkt

    Ich überschlage rechnerisch, wie lange denn wohl der Überholvorgang gedauert hat. Der Polizeibeamte beteiligt sich an dem Rechenexempel. Am Ende kommt er auf 28 Sekunden. Das sei durchaus im Rahmen des Zulässigen, erkläre ich. Außerdem bleibt die Geschwindigkeit des Polizeiwagens während der Messung gleich, während das überholte Fahrzeug sich vom Polizeifahrzeug entfernt. Dies belegt, dass der überholte Sattelzug beschleunigt hat, während er von Ingo überholt wurde. "Damit muss man rechnen", wirft der Beamte in den Raum. Ich antworte: "Ingo kennt doch den Fahrer nicht, und beim Modul ‚Hellsehen‘ hat Ingo wohl gefehlt." Ingo fuhr auf jeden Fall deutlich schneller als der andere, als er zum Überholen ansetzte. Das ergibt sich zwar nicht aus dem Video, kann aber auf jeden Fall auch nicht ausgeschlossen werden. Das Video beinhaltet schließlich nur einen kleinen Auszug des gesamten Überholmanövers. "Das beweist gar nichts", lege ich dar.

    Man merkt, dass der Richter ein wenig einlenkt. Trotzdem regt er noch einmal eine Einspruchsrücknahme an. Ich bin kurz davor, zu platzen. Nach wie vor scheint es so, als wenn alle Argumente an seiner schwarzen Robe abprallen. Ohne auch nur ein wenig Einsicht zu zeigen, wirft er dann lustlos ein Angebot in den Raum: "Also, um dem hier ein Ende zu machen, schlage ich 50 Euro vor. Dann haben Sie keinen Punkt." "Und Sie Ihre Ruhe", verkneife ich mir zu sagen. Ingo ist einverstanden. Das Urteil wird verkündet. Wir erklären Rechtsmittelverzicht. Ich habe ein wenig Bedenken, dass dieses Verfahren das Vertrauen von Ingo in den Rechtsstaat wieder stärken konnte. Immerhin ist er ohne Punkt aus der Sache raus. Das ist auch etwas wert.

    Quelle: https://www.eurotransport.de/artikel...-11157206.html

    Deutlich wird in beiden Themen, da Problem mit einem Schnellerwerden des Überholten. Es läßt sich aber nicht schwarz/weiß in jeder beliebigen Situation bestimmen, wann Beschleunigen richtig oder nicht richtig ist....

    Gruß
    Klaus

  • #2
    AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

    So selten ist das nicht das der Überholte auf einmal erschrickt und Gas gibt.
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

    Kommentar


    • #3
      AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

      Irgendwie werde ich aus dem ganzen Bericht nicht schlau
      ...
      Dann geht’s los. Die Formalien werden runtergerattert. Der Richter schaut sich das Video an. Das Ding ist bemerkenswert. Aus dem Polizeiwagen ist gefilmt worden. Der fuhr auf der rechten Spur und verfolgte das von Ingo überholte Fahrzeug. Mit "geeichtem Messgerät" wurden die Geschwindigkeiten der zwei Fahrzeuge gemessen. Ich rüge als Erstes, dass zwischen den Geschwindigkeitsmessungen nicht nur ein paar Sekunden, sondern ein ganz schönes Stück Zeit liege. Hieraus könne nicht der Rückschluss gezogen werden, dass mein Mandant langsamer gewesen sei als das überholte Fahrzeug. Dafür bräuchte es zwei zeitgleiche Messungen.
      ...
      Wie wurde gemessen? Auf die klassische Methode der Weg-Zeit-Berechnung?

      ... Ich frage den Polizeibeamten, der mittlerweile hereingerufen wurde, wie er denn die Distanz, die zurückgelegt wurde – genau 20 Meter, so heißt es in seinem Protokoll –, festgelegt habe. "Wann hat die begonnen und wann hat sie aufgehört? Waren da Striche auf der Straße oder was war da?!" Eine Antwort bekomme ich nicht.
      ...
      Bei 80km/h legt man in der Sekunde rund 22,22m zurück bzw in 0,9s 20m. Meines Wissens sind zwischen Linien auf der Autobahn 12m während die Linie selbst 6m lang ist - eventuell sinnvoller sowas zur Streckenmessung zu nehmen?

      ...
      Ich überschlage rechnerisch, wie lange denn wohl der Überholvorgang gedauert hat. Der Polizeibeamte beteiligt sich an dem Rechenexempel. Am Ende kommt er auf 28 Sekunden. Das sei durchaus im Rahmen des Zulässigen, erkläre ich. Außerdem bleibt die Geschwindigkeit des Polizeiwagens während der Messung gleich, während das überholte Fahrzeug sich vom Polizeifahrzeug entfernt. Dies belegt, dass der überholte Sattelzug beschleunigt hat, während er von Ingo überholt wurde. "Damit muss man rechnen", wirft der Beamte in den Raum. Ich antworte: "Ingo kennt doch den Fahrer nicht, und beim Modul ‚Hellsehen‘ hat Ingo wohl gefehlt." Ingo fuhr auf jeden Fall deutlich schneller als der andere, als er zum Überholen ansetzte. Das ergibt sich zwar nicht aus dem Video, kann aber auf jeden Fall auch nicht ausgeschlossen werden. Das Video beinhaltet schließlich nur einen kleinen Auszug des gesamten Überholmanövers. "Das beweist gar nichts", lege ich dar.
      ...
      Es wurde also nur irgendwie 2x die Geschwindigkeit 'gemessen' und nicht gemessen wie lange der Überholvorgang gedauert hat? Genauso verstehe ich den'Beleg' für das beschleunigen nicht - eine Abstandsänderung ergibt sich immer wenn die Geschwindigkeit unterschiedlich ist.

      Und dann gibt es auch noch §5 Abs.6 StVO

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      • #4
        AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

        Zitat von Kunstbanause Beitrag anzeigen

        Und dann gibt es auch noch §5 Abs.6 StVO
        Auch so ne Sache...
        Wenn man es ganz streng nimmt, dann dürfe man an vielen Beschleunigungsspur ja nicht mehr Gas geben!

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        • #5
          AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

          Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
          Auch so ne Sache...
          Wenn man es ganz streng nimmt, dann dürfe man an vielen Beschleunigungsspur ja nicht mehr Gas geben!
          Weshalb?

          Kommentar


          • #6
            AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

            Beispiel:
            Du brauchst 1 km, um dein Lastzug, auf 85 km/h zu beschleunigen.
            Beschleunigungsspur hört aber schon nach 200 Metern auf. Da hast du gerade ca. 60 km/h drauf und musst schon auf die rechte Spur reinziehen.
            Was machen die Kollegen hinter dir?
            Die ziehen allesamt zum überholen raus, du dürftest somit streng genommen nicht mehr beschleunigen...

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            • #7
              AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

              Hier gilt es die Balance zu finden zwischen Beschleunigen und dem Kollegen das zügige Überholen zu ermöglichen. Ich höre in solchen fällen bei ca 75 auf und warte bis alles durch ist. Im übrigen gilt dieser Vorgang nicht als Überholen sondern als das ermöglichen des Auffahrens und ist auch im Überholverbot erlaubt.
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • #8
                AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                Im übrigen gilt dieser Vorgang nicht als Überholen sondern als das ermöglichen des Auffahrens...
                Schön wärs...
                Wenn du bei Wendlinger Kreuz Platz machst, damit andere reinkommen, wird es geduldet, darfst aber den, der vor dir schon auf der Bahn ist, NICHT überholen...
                Paar Km weiter, wenn du bei Aichelberg Platz machst, zieht die Rennleitung dich bei Gruibingen raus!

                Es liegt nach wie vor in Ermessen der Polizei (bzw. Polizeirevier), auch hier fehlt eine klare Gesetz bzw. klärende Spruch von BGH

                Ich höre in solchen fällen bei ca 75 auf und warte bis alles durch ist.
                Da würdest du an manche stark befahrene Abschnitte lange, lange 75 Km/h fahren müssen!!

                Kommentar


                • #9
                  AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                  Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

                  Da würdest du an manche stark befahrene Abschnitte lange, lange 75 Km/h fahren müssen!!
                  Bernie, mein Freund. Du darfst dir versichert sein das ich schon seit vielen Jahren schwere Lastwägen führe und von daher sicher nicht zu den Anfängern gehöre die man darüber aufklären muss was so los ist auf den Straßen.
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                  • #10
                    AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                    Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                    Da würdest du an manche stark befahrene Abschnitte lange, lange 75 Km/h fahren müssen!!
                    Dafür kannst aber schön konstant fahren, regst dich nedd auf und bist immer an 1. Stelle der Kolonne :D Würd ich eiskalt so machen... Mach ich jetzt schon auf Abschnitten wo ich weiss das es ständig schneller/langsamer wird. Tempomat bei 80 oder 79 und dann drauf gesch... wer das Spiel gern spielt kann ja jederzeit überholen.

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                    • #11
                      AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                      Ich habe nicht das Problem aus nur 200 km Tour ne Tagestour machen zu müssen, oder von einer Raststätte zur nächsten zu cruisen, wie in der Schweiz üblich. Wenn nicht gerade überholverbot ist wird überholt. Nervig wird es wie in d wenn man mal 80 oder 100 km überholverbot voraus hat.
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                      • #12
                        AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                        Zitat von Tim Beitrag anzeigen
                        Ich habe nicht das Problem aus nur 200 km Tour ne Tagestour machen zu müssen, oder von einer Raststätte zur nächsten zu cruisen, wie in der Schweiz üblich.
                        Wäre schön wenn es so wäre. Aber scheinbar hast du nicht all zu viel Ahnung wie die Tagesabläufe hier so sind... Letzten Freitag hab ich 652km gemacht. Und das ohne ein einziges Mal jemanden zu überholen ;) Zumal.. was bringt es denn wirklich mit 1km/h mehr an wem vorbei zu kriechen. Vor allem in Zeiten mit Dashcams etc. wo man öfter und öfter dann angezeigt wird und ausser Ärger gar nichts hat.
                        Wir haben hier bei uns auch ne 20km lange Strecke auf der Überholverbot ist. Da steht dann auch gern mal Polizei und nimmt alle mit die offen zugeben dass sie viel zu viel Zeit haben und es daher auch etwas gemütlicher angehen lassen wollen.
                        Überholen an sich ist ja okay, aber da haste dann mindestens 15 mehr drauf als der andere und nach 45 Sekunden is fertig. Wenn das nicht geht, dann geht es halt einfach nicht. Das muss auch mal in die Köpfe derer rein die das alles planen. Von selber schaffen die das nicht, da müssen halt die Fahrer dann mal aufstehen und es denen beibringen. Sonst wird es schlimmer und schlimmer..

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                        • #13
                          AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                          Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
                          Zumal.. was bringt es denn wirklich mit 1km/h mehr an wem vorbei zu kriechen.
                          Auf kurze Strecken bzw. "ums Kirchturm rum" richtig...

                          Diese Diskusion hatte ein ehemaliger Kollege mit seiner aktuellen Chef...
                          Er fährt richtig Europaweit, d.h. Spanien, Griechenland, Polen, Finnland, alles möglich!
                          Früher war 90 Km/h angesagt, dann wurde die Lastzüge allesamt auf 85 gedrosselt, und ZACK!!
                          Jede einzelne Lastzug schafft mit zuvor übliche Rundläufe nur noch mit Ach und Krach Freitags wieder heim!!
                          Eine kurze Check ergab, daß so pro Tag in Schnitt 40 Km verloren ging.
                          Folge:
                          Es wurde wieder aufgemacht auf 90, die Touren sind wieder alle bequem erreichbar, die Stamm-Autohöfe können wieder zumeist mit knapp gefüllte Lenkzeiten angefahren werden...

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                            Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
                            Wäre schön wenn es so wäre. Aber scheinbar hast du nicht all zu viel Ahnung wie die Tagesabläufe hier so sind... Letzten Freitag hab ich 652km gemacht. Und das ohne ein einziges Mal jemanden zu überholen ;) Zumal.. was bringt es denn wirklich mit 1km/h mehr an wem vorbei zu kriechen. Vor allem in Zeiten mit Dashcams etc. wo man öfter und öfter dann angezeigt wird und ausser Ärger gar nichts hat.
                            Wir haben hier bei uns auch ne 20km lange Strecke auf der Überholverbot ist. Da steht dann auch gern mal Polizei und nimmt alle mit die offen zugeben dass sie viel zu viel Zeit haben und es daher auch etwas gemütlicher angehen lassen wollen.
                            Überholen an sich ist ja okay, aber da haste dann mindestens 15 mehr drauf als der andere und nach 45 Sekunden is fertig. Wenn das nicht geht, dann geht es halt einfach nicht. Das muss auch mal in die Köpfe derer rein die das alles planen. Von selber schaffen die das nicht, da müssen halt die Fahrer dann mal aufstehen und es denen beibringen. Sonst wird es schlimmer und schlimmer..
                            Kenne die Abläufe nur zu gut - arbeite seit 10 Jahren in der Schweiz. Fahr mal morgens um 5 los und dann wird überholt als gäne es kein Morgen mehr um dann auf die nächste Raststätte abzubiegen. Das ist natürlich Quatsch. Wenn Du aber erstmal 600 km fährst um überhaupt mal beim Kunden anzukommen sieht das ganze schon anders aus. Entscheidend ist wie schnell man vorbei kommt um sagen zu können ob's was bringt. Je mehr Überholverbote dest weniger bringt's was. Ergo ist es in Frankreich und Spanien am besten zu fahren, da fast gar keine Regulierungen bestehen. Je mehr Überholverbote bestehen desto fragwürdiger wird das Ganze.

                            Ausser man ignoriert alles und überholt - wird aber kostspielig.
                            Gruss Tim

                            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Problem beim Überholvorgang - Verhandlung

                              Eine kurze Check ergab, daß so pro Tag in Schnitt 40 Km verloren ging
                              In welcher Schule hast du rechnen gelernt???? Wenn meine Geschwindikeit um 5 km/h gedrosselt wird, haette ich bei 10 hrs Fahrzeit 50 km weniger... aber da muesstest du dann schon 10 hrs jeden Tag mind. 90 km/h fahren koennen.

                              Und den moechte ich sehen, der von einer Griechenlandtour "Freitags vom Rundlauf " wieder heim kommt.... genauso wie Spanien.... naja, wenn er nach Barcelona faehrt vielleicht, wenn er suedlich von Frankfurt und westlich von Augsburg wegfaehrt.

                              Zum Thema. Es ist fuer manche "Kollegen" einfach ein Problem Entfernungen abzuschaetzen und mit Geschwindigkeit zu kombinieren.
                              Mein Truck ist offen bis 120km/h ,was ich ja z.T. auch fahren duerfte (aber nicht tue). Also koennte ich bei fast jeder Einfahrt den Kollegen der durchfaehrt "auflaufen zu lassen". Warum sollte ich das tun? Kostet mich Nerven und unnoetig Sprit.
                              Also schaetze ich die Geschwindigkeit ab, die der Kollege faehrt, ob es mir Reicht, wenn ich voll beschleunige, noch weit genug vor dem Kollegen auf die Fahrspur zu kommen, oder ich fahre eben langsamer weiter und lasse den, oder die Kollegen vorbei... bin ich schneller, oder will schneller weiter fahren, dann kann ich ja spaeter ueberholen.
                              Viele Fahrer bringen sich taeglich selbst in Stress, der unnoetig ist.

                              Gruss Holger
                              Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                              Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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