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Ich versteh's nicht.

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  • #16
    AW: Ich versteh's nicht.

    Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
    Absolutes Überholverbot für alle LKW mit Bussgeldern im 4stelligen Bereich.. und das Problem löst sich von allein ;) Idealerweise gleich Kameraüberwacht...
    Da widerspreche ich mal wieder gerne und deutlich.
    Falls das eine Lösung für die Schweiz sein soll, dort kann man das ruhig mal probieren.

    Bei uns sind bereits viel zu viele, teils unsinnige Lkw-Überholverbote.
    Aber selbst dort, wo es sinnvoll ist, werde die Lkw-Überholverbote nicht ausreichend durchgesetzt. Strafe erhöhen ohne Ahndung ist einfach nur Aktionismus.

    Was meine ich mit unsinnigen Lkw-Überholverboten? Z.B. nachts um 2 Uhr auf dreispurigen Autobahnen...

    Und für den TÜV-Plaketteleser gilt in erster, zweiter und dritter Linie - kommt er nicht vorbei - hinten einordnen.

    Gruß
    Klaus

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    • #17
      AW: Ich versteh's nicht.

      ....ein absolutes Überholverbot wäre total falsch; warum soll einer mit leerem Zug an einer langen Steigung ewig hinter zb einem vollen Kippsattel bleiben, wenn er doch recht fix an ihm vorbeiziehen könnte...
      mit vollem 4-Achser bin ich schon ein paar mal auf 50-60 zurück gefallen; (ohne vorher Schwung zu holen wäre ich noch langsamer geworden) da spricht ja nichts dagegen, schnell vorbei zu ziehen.

      Die Kilometerlangen Elefantenrennen braucht keiner, da sind wir uns sicher alle einig
      Grüße
      Tom

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      • #18
        AW: Ich versteh's nicht.

        Zitat von Tom80 Beitrag anzeigen

        Die Kilometerlangen Elefantenrennen braucht keiner, da sind wir uns sicher alle einig
        Grüße
        Tom
        So meinte ich das. Fuhr meist mit dem 12 T solo - und wenn einer überholen wollte, vom Gas runter und ließ ihn vorbei ziehen.

        Übrigens: Der 12 T lief 96 Km/h.
        Zuletzt geändert von Manni-Blue; 27.05.2020, 08:30.


        Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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        • #19
          AW: Ich versteh's nicht.

          Elefantenrennen – Gefährlich langer Überholvorgang zwischen LKW

          Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. März 2020

          FAQ: Elefantenrennen

          Was ist ein Elefantenrennen?Ein Elefantenrennen findet statt, wenn ein Lkw einen anderen überholt. Aufgrund des geringen Geschwindigkeitsunterschiedes dauert dieser Vorgang relativ lang, sodass der restliche Verkehr ggf. behindert wird.

          Welche Vorgaben gibt es für ein Überholmanöver bei Lkw?Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass nur überholt werden darf, wenn ein Fahrzeug deutlich schneller ist. Der Unterschied sollte dabei mindestens 10 km/h betragen. Zudem ist die Dauer des Überholvorganges auf 45 Sekunden beschränkt.

          Zieht ein Elefantenrennen Sanktionen nach sich?Für ein ordnungswidriges Überholmanöver sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

          llll➤ Der neue Ratgeber zum Elefantenrennen, z.B. wann ein LKW in einem Elefantenrennen steckt, was dies bedeutet und welche Konsequenzen das haben kann.





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          • #20
            AW: Ich versteh's nicht.

            Zitat von Corvo Beitrag anzeigen
            Pale, der aktuelle Bußgeldkatalog widerspricht dir aber. So schnell wie jetzt ein Führerschein weg ist verdient der Staat weniger, weil etliche nicht fahren dürfen und somit nicht geblitzt werden können. ;)
            Das mit dem Führerscheinentzug soll ja schon wieder zugunsten höherer Bußgelder geändert werden!
            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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            • #21
              AW: Ich versteh's nicht.

              Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
              Mit den Bußgeldern ist das so eine Sache. Sind sie überzogen hoch geht niemand mehr das Risiko ein und der Staat geht leer aus. Ist ein Balance Akt.
              Also, an einem Überholverbot bereichert sich der Vater STaat sicherlich nicht!!
              Überholverbote kann man zumeist nur belangen, wenn man diejenigen sogleich rauszieht und zu Kasse bittet...
              Allein dabei sind die Kosten für die Einsatzkräfte höher als was an Strafe kassiert wird...


              Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
              ...
              Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass nur überholt werden darf, wenn ein Fahrzeug deutlich schneller ist.

              Soweit richtig...
              Der Unterschied sollte dabei mindestens 10 km/h betragen. Zudem ist die Dauer des Überholvorganges auf 45 Sekunden beschränkt.


              Schon ist es falsch!
              Das Problem steht in STVO §5, die betreffende Satz:
              Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
              Es ist eins der vielen verfluchten Gummiparagraphen!!
              Die von dir genannten Zahlen kommen aus Urteile, die jedoch immer Einzelfallurteile sind, da bisher es nur bis zu OLG ging, aber nie höher.
              Mal heißt mindestens 10 Km/h, mal maximal 2 Minuten, eine andere Richter meint maximal 45 Sekunden, wieder ein anderer schreibt maximal 2 km Überholstrecke etc...
              Ein gewiefter Anwalt kann tatsächlich eine Bußgeld wegen Elefantenrennen kippen, wenn er erklärt, die vorgegebene Limit entstammt aus einem Urteil, die nicht zu Mandant seiner Fall identisch ist...
              Und wieder darf dann ein Richter samt Gutachten festlegen, ob es nun ein Elefantenrennen war oder nicht...

              Zu Thema:
              Meiner läuft knapp über 90 Km/h...
              Mich nervt es auch immer wieder, wenn andere denken, mein nicht gerade kleiner "Kran" kommt bestimmt nicht den Berg hoch und müssen mich mit aller Gewalt überholen...
              Dabei zieh ich sogar an Aichelberg mit 85 Km/h mühelos hoch!

              Meine Meinung:
              Man sollte nicht das Überholen an sich verbieten und bestrafen, sondern endlich ein klares BKat ähnlich der Geschwindigkeitsverstoß oder Abstandsunterschreitung machen, und je nach Fall die Elefantenrennen mit klaren Zahlen ahnden!!
              Wenn nun klar geschrieben ist, daß man zB auf Autobahn mit mindestens 5 Km/h Überschuss überholen muss, nämlich schon beim ausscheren, dann könnte man auch stationär ähnlich der Abstands- und Geschwindigkeitsverstoß die Schleicher zu Kasse bitten...

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              • #22
                AW: Ich versteh's nicht.

                Die Rennleitung ist so oder so unterwegs und kostet Geld. Und wenn die ein Überholverbot ahnden oder Handy am Ohr oder nicht angeschnallt reduziert das die Kosten.
                Nimm das Handyverbot. 100€ kostet es jetzt und viele halten sich nicht dran.Da wird Kohle gemacht. Warum also nicht auf 200€ heraufsetzen?
                Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                • #23
                  AW: Ich versteh's nicht.

                  Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                  Die Rennleitung ist so oder so unterwegs und kostet Geld. Und wenn die ein Überholverbot ahnden oder Handy am Ohr oder nicht angeschnallt reduziert das die Kosten.
                  Nimm das Handyverbot. 100€ kostet es jetzt und viele halten sich nicht dran.Da wird Kohle gemacht. Warum also nicht auf 200€ heraufsetzen?
                  Ich gehe mal davon aus, warum bei uns die Bußgelder niedriger sind als anderswo: Dann Klingelt die Kasse besser, sprich, mehr Einnahmen. Oder warum stehen z. B. Blitzer weniger an Schulen und KiGa, sondern kurz vor dem Ortsausgang?


                  Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                  • #24
                    AW: Ich versteh's nicht.

                    Genauso tut das aussehen. Ein Kollege hat mir kürzlich ein "Beweisfoto" gezeigt. Darauf ist genau zu erkennen das er keine 10 meter nach dem 30er Schild (Baustelle) mit 36 geblitzt wurde. Was soll das?
                    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                    • #25
                      AW: Ich versteh's nicht.

                      Da war mal etwas von 150 m dahinter, muss sich wohl geändert haben? Aber wird bei einem so niedrigen Bußgeld Einspruch erheben, das ihn erwarten wird?


                      Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                      • #26
                        AW: Ich versteh's nicht.

                        In BW nicht mehr. Hier sind die Rotzgrünen an der Macht!

                        Wenn Behörden Blitzer aufstellen, Vorschriften eingehalten werden. Z. B. der Abstand zu Schildern in dem Sie den Starenkasten aufstellen. Mehr Infos hier!
                        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                        • #27
                          AW: Ich versteh's nicht.

                          Also wenn man es ganz genau nimmt gilt ab dem Schild 30. Wenn man nun 10 Meter dahinter noch 36 kmh drauf hat, ist man nunmal ab dem Schild zu schnell. Vorallem weil so ein Schild nicht einfach so auftaucht und eine Baustelle meistens gut zu erkennen ist.

                          Aber in der Realität ist es doch eher so dass man in die 30er Zone hineinrollt und man wieder beschleunigt sobald man das Aufhebungsschild sieht. Macht jeder, ist aber nicht richtig und somit ok wenn es geahndet wird. Beschweren kann man sich darüber nicht, bin ich der Meinung.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Ich versteh's nicht.

                            Richtig. Ab dem Schild gilt die Beschränkung. Die "Abstandsregel" wurde eingeführt um zu vermeiden das Fahrzeuglenker plötzlich abrupt abbremsen wenn sie das Schild wahrnehmen.
                            PS: Ich kenne die Stelle. Die Baustelle ist noch mindestens 500 Meter entfernt.
                            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Ich versteh's nicht.

                              Zitat von Corvo Beitrag anzeigen
                              Aber in der Realität ist es doch eher so dass man in die 30er Zone hineinrollt und man wieder beschleunigt sobald man das Aufhebungsschild sieht. Macht jeder, ist aber nicht richtig und somit ok wenn es geahndet wird. Beschweren kann man sich darüber nicht, bin ich der Meinung.
                              Man kann aber auch die Kirche im Dorf lassen.
                              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                              • #30
                                AW: Ich versteh's nicht.

                                Naja, man kann die Regel "ab Schild gilt 30 kmh" nicht so oder so sehen.
                                Mit "die sollen das mal nicht so eng sehen" kommt man im Straßenverkehr nicht weiter. Vorallem weil eine Baustelle nunmal eine Gefahrenzone für Leib und Leben der Bauarbeiter ist. Aber das wissen sicher alle.

                                Vielleicht bin ich aber auch zu pingelig, weil ich in einer 30er Zone wohne und hier alle Nase lang mit 60 kmh und mehr durchgeballert wird.

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