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  • #16
    AW: Jobangebot

    Eigentlich sollte meine CE Prüfung schon März sein, dann kam Corona.

    Mein eigentlicher neuer AG, der mich zum 01.04.2020 einstellen wollte, musste in Kurzarbeit. So zog er die Einstellungszusage zurück.

    Jetzt bin ich also seit dem 22.12.19 auf ALG1 und will endlich wieder was tun.

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    • #17
      AW: Jobangebot

      Dann würde Ich sagen mach das, schaue aber wie glücklich Du damit bist.

      Meine Meinung.

      Gute Jobs bekommt man nur durch andere Tätigkeit, ohne Erfahrung selbst in der heutigen Zeit noch schwierig.

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      • #18
        AW: Jobangebot

        Lange Rede kurzer Sinn...

        Ich fasse mich kurz:
        Nimm den Job, startet damit dein neuer Beruf, dann hast du schon mal ein guter Standbein für weitere Bewerbung!!
        Denn einer, der aus einem ungekündigten Job heraus bewirbt, hat bei Bewerbung weit mehr Pluspunkte als wenn einer sich aus der Arbeitslosezeit bewirbt!!

        Und mit dem Doppelbesatzung & Nachtschicht...
        Es gibt immer noch reichlich Chefs, die Fahrer ins Begegnungsverkehr schicken, obwohl die Tour zu lange ist...
        Hier ist dem Chef schon mal lobenswert anzurechnen, daß er ein Doppelbesatzung los schickt...
        Ausserdem, Nachtschicht hat die Vorteil, daß man jederzeit Tagsüber anderes erledigen kann, wofür man bei regulären Arbeitszeiten ansonsten Urlaub nehmen angesagt ist, sei es Arztbesuche, Amtsbesuche, Handwerker ins Haus bestellen etc...

        Hat alles Vor- und Nachteile...

        Und über eine gute Verdienst stehen 2 andere Sachen:
        Eine gesunde Familie und ein Job, den man gerne macht!!
        Was bringt es, wenn man ein Job hat, die einem nur auf den Sack geht, und diese Unzufriedenheit mit nach Hause nimmt??

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        • #19
          AW: Jobangebot

          Im Internet etliche Gesetzes-Vorlagen über Nachtzuschläge zu finden, z. B. von 2015:

          Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, können einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns verlangen – soweit keine anderweitigen tarifvertraglichen Regeln im Unternehmen gelten. Ein Anspruch auf diese Vergütung ergebe sich direkt aus dem Gesetz, entschied nun das BAG.

          Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) "hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren".
          Nachtschichtzuschlag von 25 Prozent angemessenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Wendung nun konkretisiert – sofern keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen: Für die Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sei regelmäßig ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende Anzahl freier Tage angemessen. Bei der besonderen Belastung durch Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch in der Regel auf 30 Prozent.



          Im konkreten Fall hatte ein Lastwagenfahrer im Paketlinientransportdienst in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen geklagt. Sein Arbeitgeber hatte ihm zunächst lediglich einen Zuschlag von elf Prozent, zuletzt einen von 20 Prozent für die regelmäßige Nachtarbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zukommen lassen.

          Das war dem LKW-Fahrer zu wenig und er verlangte einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent des Stundenlohns oder zwei Arbeitstagen Freizeitausgleich für 90 geleistete Nachtarbeitsstunden.


          Dauernachtarbeit: Nachtzuschläge erhöhen sich auf 30 Prozent

          Die obersten Bundesrichter gaben ihm nun Recht. Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage.
          Regelmäßig angemessen sei dabei ein Zuschlag 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage für die geleisteten Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, urteilten die Richter. Allerdings: Besondere Belastungen, die zum Beispiel nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bei Dauernachtarbeit vorliege, könnten zu einem höheren Ausgleichsanspruch führen, argumentierte das BAG. Dann – wie auch im konkreten Fall des LKW-Fahrers – erhöhe sich der Anspruch regelmäßig auf einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent oder eine entsprechende Anzahl freier Tage.
          Stundenlohn für Nachtzuschlag nicht relevant

          Das Argument des Arbeitgebers, etwa dass der für die Zeit zwischen 21 Uhr und 23 Uhr gezahlte Zuschlag anrechenbar sei, überzeugte die Richter dagegen nicht. Ebenso wenig sei die Höhe des Stundenlohns relevant.
          Ein reduzierter Ausgleich für die Nachtarbeit sei dagegen denkbar, wenn eine spürbar geringere Arbeitsbelastung bestehe, urteilte das BAG. Dies kommt beispielsweise bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit in Betracht.
          Hinweis: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. 10 AZR 423/14; Vorinstanz: LAG Hamburg, Urteil vom 9. April 2014, Az. 6 Sa 106/13
          PM BAG








          Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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          • #20
            AW: Jobangebot

            Man kann natürlich auch zum Bewerbungsgespräch mit einer aktuellen Ausgabe des ArbZG Fahren und erstmal den potentiellen AG darüber aufklären was er alles falsch macht.
            Später dann nicht vergessen alle anderen dafür verantwortlich zu machen für seine eigene Situation.

            Aber was man natürlich machen kann ist von Anfang an alles Dokumentieren und vor allem den Tachograph korrekt bedienen, so hat man im Fall der Fälle alles Schwarz auf Weiß.

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            • #21
              AW: Jobangebot

              Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
              Man kann natürlich auch zum Bewerbungsgespräch mit einer aktuellen Ausgabe des ArbZG Fahren und erstmal den potentiellen AG darüber aufklären was er alles falsch macht.
              Später dann nicht vergessen alle anderen dafür verantwortlich zu machen für seine eigene Situation.

              Aber was man natürlich machen kann ist von Anfang an alles Dokumentieren und vor allem den Tachograph korrekt bedienen, so hat man im Fall der Fälle alles Schwarz auf Weiß.
              Das habe ich früher schon einmal gemacht, wo es noch die guten runden Tachoscheiben gab.
              Das war meine Rettung vor dem Arbeitsgericht und vor einer Sperre beim Arbeitsamt.
              Waren damals so knapp 3 dicke Ordner voll.

              Das Gewerbeaufsichtsamt hat sich auf einmal sehr für das Unternehmen interessiert.

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              • #22
                AW: Jobangebot

                Hast also schon reichlich Erfahrungen sammeln können. Musst selbst entscheiden, ob du dir das abermals antun willst - oder weiter Stress befreiter suchen.


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                • #23
                  AW: Jobangebot

                  Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
                  Hast also schon reichlich Erfahrungen sammeln können. Musst selbst entscheiden, ob du dir das abermals antun willst - oder weiter Stress befreiter suchen.
                  Ich denke, ich schaue mir erstmal den Arbeitsvertrag nach dem 2 Nächten Probe an und dann entscheide ich.

                  Wie bereits geschrieben wurde, ist es leichter sich aus einer ungekündigten Stelle heraus zu bewerben.
                  In der Probezeit hat man ja nur 14 Tage KÜ-Frist.
                  Und ich habe schon, wenn auch nur ein bisschen, Erfahrung sammeln können.]
                  Zuletzt geändert von tradorus; 24.05.2020, 10:30.

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                  • #24
                    AW: Jobangebot

                    Gemäß deinen Angaben zu Bezahlung und Zuschläge, täte ich dort nicht anfangen, wäre mir die Zeit zu schade. Nur meine Meinung.


                    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                    • #25
                      AW: Jobangebot

                      Hier eine Auswahl der 10 besten Spedis deiner Umgebung

                      Gute Speditionen in Lübeck - 1.067 Bewertungen aus 52 Bewertungsportalen für insgesamt 94 Speditionen. TOP Speditionen auf: wer kennt den BESTEN


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                      • #26
                        AW: Jobangebot

                        Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
                        Hier eine Auswahl der 10 besten Spedis deiner Umgebung

                        https://www.werkenntdenbesten.de/spedition/luebeck
                        ]

                        Habe ich mir mal angeschaut, also über Jens Frank brauchen wir schon mal gar nicht reden, weil der sucht fast jede Woche neue Fahrer.

                        Morgen werde ich nochmal einen Obst- und Gemüsegroßhändler anfragen, der sucht derzeit auch BKF auf Sattelzug.

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                        • #27
                          AW: Jobangebot

                          Gut Glück.


                          Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                          • #28
                            AW: Jobangebot

                            Ich kenne die Lübecker Verhältnisse nicht, aber 2400 auf Nachtlinie wird dir in Bremen keiner bieten. Da liegst Du bei 1800-2000. Brutto natürlich.
                            Nachtzulage zahlt keiner.
                            Ich habe einige Zeit Bremen Kirchheim Begegnung gefahren, das passt mit den Fahrzeiten noch. Ein Kollege fuhr jede Nacht zum Hub nach Niederaula oder Schlitz oder Fulda. Da kommst Du mit 9 Stunden Fahrzeit nicht aus.
                            Alles für 1800 + Spesen. So gesehen ist das gar nicht schlecht. Besser als nichts vermutlich sowieso....
                            Gruß Kai
                            Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

                            Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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                            • #29
                              AW: Jobangebot

                              Zitat von Kai Beitrag anzeigen
                              Ich kenne die Lübecker Verhältnisse nicht, aber 2400 auf Nachtlinie wird dir in Bremen keiner bieten. Da liegst Du bei 1800-2000. Brutto natürlich.
                              Nachtzulage zahlt keiner.
                              Ich habe einige Zeit Bremen Kirchheim Begegnung gefahren, das passt mit den Fahrzeiten noch. Ein Kollege fuhr jede Nacht zum Hub nach Niederaula oder Schlitz oder Fulda. Da kommst Du mit 9 Stunden Fahrzeit nicht aus.
                              Alles für 1800 + Spesen. So gesehen ist das gar nicht schlecht. Besser als nichts vermutlich sowieso....
                              Wie ich bereits schrieb, der AG der mich zum 01.04. eingestellt hätte, der musste durch Corona in Kurzarbeit und hat die Einstellungszusage zurückgezogen.
                              Der hätte für FV 2800€ Brutto + ges. Spesen bezahlt.
                              Das sind Netto bei Stkl. 1 ca 200€ Unterschied.
                              Klingt viel, dafür bin ich aber jeden Tag zuhause.

                              Und sollte es doch nicht passen, kann ich mir ja immer noch was anderes suchen.

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                              • #30
                                AW: Jobangebot

                                Zitat von Kai Beitrag anzeigen
                                Ich kenne die Lübecker Verhältnisse nicht, aber 2400 auf Nachtlinie wird dir in Bremen keiner bieten. Da liegst Du bei 1800-2000. Brutto natürlich.
                                Nachtzulage zahlt keiner.
                                Ich habe einige Zeit Bremen Kirchheim Begegnung gefahren, das passt mit den Fahrzeiten noch. Ein Kollege fuhr jede Nacht zum Hub nach Niederaula oder Schlitz oder Fulda. Da kommst Du mit 9 Stunden Fahrzeit nicht aus.
                                Alles für 1800 + Spesen. So gesehen ist das gar nicht schlecht. Besser als nichts vermutlich sowieso....
                                Das wusste ich jetzt nicht, dass Norden-Zahlungen so schlecht dastehen. Dann habt ihr auch niedrige Mieten und Lebenshaltungskosten allgemein?


                                Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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