Bei Annäherung an einen Verkehrsstau sollte JEDER Verkehrsteilnehmer die Warnblinkanlage einschalten, solange der den rückwärtigen Verkehr warnen muss. Leider sehe ich als Nicht-Kraftfahrer auf Urlaubsfahrten oft Fahrer, die diese Regelung offenbar nicht zu kennen scheinen.
Für die Eigensicherung und auch die der Kollegen sollte einem nichts zu lästig und dieses Thema wichtig genug sein.
Für die Eigensicherung und auch die der Kollegen sollte einem nichts zu lästig und dieses Thema wichtig genug sein.
Kommentar