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Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenha

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  • Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenha

    Liste auf vier Seiten:



    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

  • #2
    AW: Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusamm

    Wie war das doch... RECHTSSTAAT!!!! Also man kann jetzt auch schon ohne Beweise, durch einfaches "annehmen dass" verurteilt werden.... naja, man kommt derGesetzgebung vom 3. Reich schon sehr nahe!

    Ich frage mich, wie man beweisen will, das jemand enen Anderen mit Corona angesteckt hat... durch einfaches vorbeilaufen geht das ja wohl noch nicht.... nicht mal wenn man jemanden anhustet, oder anniest muss das nicht zur Ansteckung fuehren.... wie war das nochmal.... bis zum BEWEIS der Schuld, zaehlt man nach deutscher Rechtsprechung als unschuldig.

    Also Leute merkt es euch, wer Grippe bekommt hat sich bestimmt bei jemandem angesteckt.... vielleicht beim"boesen Nachbar".

    Ja klar, der Kinderschaender, oder Vergewaltiger ist meistens ein tramatisierter Mensch und darauf muss man natuerlichbim Strafmass , uecksicht nehmen.... aber wer keinen Mundschutz traegt, das ist natuerlich ein schweres Verbrechen, dass die volle Haerte des Gesetzs bedarf !!!!!

    Ich muss mich nur wundern, dass die deutsche Regierung bei der Gefaehrlichkeit der Seuche enfach mal so 47 Kinder ins Land laesst... das ist schon ganz schoen fahrlaessig, da der Virus ja an jeder Ecke lauern kann.

    Gruss Holger
    Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


    Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





    Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

    "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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    • #3
      AW: Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusamm

      Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
      Wie war das doch... RECHTSSTAAT!!!! Also man kann jetzt auch schon ohne Beweise, durch einfaches "annehmen dass" verurteilt werden.... naja, man kommt derGesetzgebung vom 3. Reich schon sehr nahe!

      Ich frage mich, wie man beweisen will, das jemand enen Anderen mit Corona angesteckt hat... durch einfaches vorbeilaufen geht das ja wohl noch nicht.... nicht mal wenn man jemanden anhustet, oder anniest muss das nicht zur Ansteckung fuehren.... wie war das nochmal.... bis zum BEWEIS der Schuld, zaehlt man nach deutscher Rechtsprechung als unschuldig.
      Wo steht das, dass wenn einer den anderen ansteckt, sich strafbar macht??

      Und es sind einfach neue Verhaltensregeln, dessen Missachtung bestraft werden kann!
      Schließlich kann auch für Falschparker schon beim erwischt werden eine Buße fällig werden und nicht erst, wenn dadurch ein Unfall vorliegt!

      Du interpretierst manchmal Sachen, die ABSOLUT nicht der Realität entspricht!

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      • #4
        AW: Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusamm

        [QUOTE=whiteout;235018]Wie war das doch... RECHTSSTAAT!!!! Also man kann jetzt auch schon ohne Beweise, durch einfaches "annehmen dass" verurteilt werden.... naja, man kommt derGesetzgebung vom 3. Reich schon sehr nahe!


        Na ja

        Wer hat mir nur geflüstert, das ich so etwas wie " RECHTSSTAAT " und " 3. Reich " noch von dir zu Lesen bekomme .... das erklärt mir jetzt so einiges.
        Zuletzt geändert von Gast; 04.05.2020, 17:41.

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