AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr
Das haben wir aber auch nicht. Solang du ausserhalb der Anzeige bist ist das Bussgeld fest gesetzt. Erst bei ner Anzeige die über die Staatsanwaltschaft und das Strassenverkehrsamt (richtig, du bekommst 2 Verfahren und mit Glück 2 Strafen oder nur eine.. :D ) geht und die dann etwas höher ist geht es nach Einkommen. Bis dahin kommen einfach noch ein paar Gebühren hinzu. Für 100CHF Strafe kann die Gebühr gern mal 100CHF sein.
Meine letzte Anzeige war als mir vorgeworfen wurde ich hätte mein Handy in der Hand gehalten. War zwar die Fernbedienung um den Auflieger wieder grade zu stellen, hat den Polizisten aber nicht ineressiert. Also hab ich von der Staatsanwaltschaft ne Anzeige bekommen wegen "Verrichten einer Tätigkeit" in der Höhe von 100CHF plus Bearbeitungsgebühren von 100CHF. Und von der MFK (Strassenverkehrsamt) wurde ebenfalls ein Administativverfahren eingeleitet. Kosten dafür 350CHF plus 140 CHF Bearbeitungsgebühr. Dazu 2 Jahre Probezeit da mittelschweres Vergehen, habe ich sowas nochmal in 2 Jahren sind bei mir im Kanton 3 Monate Ausweis weg. Andere Kantone können das aber ganz anders handhaben. Man könnte jetzt noch Rechtsmittel einlegen (die Staatsanwaltschaft hat gesagt, so wie die Anzeige geschrieben ist ginge die wohl sogar durch), die MFK hingegen sagte keine Chance, wenn 2 Polizisten das so behaupten ist das für sie Beweis genug... Da wurde noch nichts Lohnabhängig gemacht. Waren alles in allem dann umgerechnet gut 670€....
Und wie gesagt, je nach Wohnort können die Administrativmassnahmen komplett unterschiedlich ausfallen. In einem Kanton gibt's 2 Jahre Bewährung während man im anderen Kanton gar nix bekommt. Und wenn man an der Kantonsgrenze wohnt kann das sein dass du den Schein abgeben musst, dein Nachbar mit 100CHF Busse davon kommt, weil er halt in nem anderen Kanton wohnt... ;)
Aber ja, generell is es hier einfach sauteuer wenn man erwischt wird.... 1 km/h zu viel auf der AB sind schon 20€ :D
Zitat von Original Bernie
Beitrag anzeigen
Meine letzte Anzeige war als mir vorgeworfen wurde ich hätte mein Handy in der Hand gehalten. War zwar die Fernbedienung um den Auflieger wieder grade zu stellen, hat den Polizisten aber nicht ineressiert. Also hab ich von der Staatsanwaltschaft ne Anzeige bekommen wegen "Verrichten einer Tätigkeit" in der Höhe von 100CHF plus Bearbeitungsgebühren von 100CHF. Und von der MFK (Strassenverkehrsamt) wurde ebenfalls ein Administativverfahren eingeleitet. Kosten dafür 350CHF plus 140 CHF Bearbeitungsgebühr. Dazu 2 Jahre Probezeit da mittelschweres Vergehen, habe ich sowas nochmal in 2 Jahren sind bei mir im Kanton 3 Monate Ausweis weg. Andere Kantone können das aber ganz anders handhaben. Man könnte jetzt noch Rechtsmittel einlegen (die Staatsanwaltschaft hat gesagt, so wie die Anzeige geschrieben ist ginge die wohl sogar durch), die MFK hingegen sagte keine Chance, wenn 2 Polizisten das so behaupten ist das für sie Beweis genug... Da wurde noch nichts Lohnabhängig gemacht. Waren alles in allem dann umgerechnet gut 670€....
Und wie gesagt, je nach Wohnort können die Administrativmassnahmen komplett unterschiedlich ausfallen. In einem Kanton gibt's 2 Jahre Bewährung während man im anderen Kanton gar nix bekommt. Und wenn man an der Kantonsgrenze wohnt kann das sein dass du den Schein abgeben musst, dein Nachbar mit 100CHF Busse davon kommt, weil er halt in nem anderen Kanton wohnt... ;)
Aber ja, generell is es hier einfach sauteuer wenn man erwischt wird.... 1 km/h zu viel auf der AB sind schon 20€ :D
Kommentar