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StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

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  • StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

    Ab Dienstag, den 28. April 2020 gilt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO). Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte jetzt in Berlin das Inkrafttreten der bereits im Februar beschlossenen Änderungen an. Unter den Neuregelungen finden sich eine Reihe deutlich verschärfter Strafen, auch für geringfügige Übertretungen.

    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...id=mailsignout

    Zunächst die Kernpunkte im Überblick:
    • Bereits ab 16 km/h zu viel auf dem Tacho gibt es Punkte
    • Falschparken deutlich teurer – Blitzerapps werden verboten
    • Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern und Einrichtung einer Fahrradzone
    • Lkw: Rechtsabbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit

    Überschreitet der Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrades ein innerorts geltendes Tempolimit um 16 km/h, wird das künftig bereits mit einem Punkt geahndet. Ein Fahrverbot droht nun schon ab 21 km/h zu viel, hinzu kommen zwei Punkte. Auch außerorts sinkt der Grenzwert: Ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte setzt es nun bereits ab einer Übertretung um 26 km/h.
    Die mit einer Geschwindigkeitsübertretung verbundenen Bußgelder sind in der Novelle ebenfalls kräftig erhöht worden. 30 Euro sind bei Überschreitung bis 10 km/h angesetzt, ab 16 km/h sind innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro zu zahlen. Die Sätze ab 21 km/h steigen auf 80 Euro bzw. 70 Euro, ab 26 km/h werden innerorts 100 Euro und außerorts 80 Euro verlangt.

    Begründet werden die Erhöhungen mit der Hoffnung, die Autofahrer zu "mehr regelkonformem Verhalten" anzuhalten und die Zahl der Unfälle mit Verletzten und Toten zu reduzieren. Die bisher vorgenommene Differenzierung innerhalb der Sanktionen zwischen Pkw, Lkw und Motorrad wurde ersatzlos gestrichen.

    Mit der StVO-Novelle gehen auch ein restriktiveres Vorgehen gegen Falschparker und ein verbesserter Schutz für Radfahrer einher. So wird das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz um 20 Euro teurer und kostet nun 55 Euro. Dieser Satz gilt ebenso bei Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen.

    Kommt eine Verkehrsbehinderung hinzu, werden 70 Euro und ein Punkt fällig, bei Gefährdung sogar 80 Euro und ein Punkt. Die Verwendung sogenannter Blitzerapps auf Smartphones wird verboten.
    Ein vorrangiges Ziel der StVO-Änderungen ist der Schutz von Radfahrern. Fahrzeuge vor Kreuzungen müssen bei einem angelegten Radweg jetzt einen größeren Abstand beim Parken einhalten. Bei Überholvorgängen von einspurigen Fahrzeugen (Radler und E-Tretroller) ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerorts sogar von 2 Metern.

    Bei Engstellen, an denen dieser Mindestabstand mutmaßlich nicht eingehalten werden kann, kann per Schild das Überholen einspuriger Fahrzeuge untersagt werden. Kommunen dürfen jetzt auch Fahrradzonen ausschildern, in denen andere Verkehre durch Zusatzbeschilderung freigegeben werden können. Auch ist jetzt eine Grünpfeilregelung ausschließlich für Fahrradfahrer ausweisbar.
    Für Lkw ab 3,5 Tonnen ist beim Rechtsabbiegen innerorts verpflichtend Schritttempo festgeschrieben, wenn mit Rad- und Fußverkehr zu rechnen ist. Alle Kraftfahrer bleiben aufgefordert, den Abbiegevorgang immer rechtzeitig durch Blinkzeichen anzukündigen. Die Zweiradfahrer sollten sich ebenfalls vorsichtig verhalten und etwa an Ampeln keinesfalls rechts neben Lastkraftwagen anhalten.


    Zuletzt geändert von Manni-Blue; 25.04.2020, 10:49.


    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

    Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern und Einrichtung einer Fahrradzone
    Dieser Mindestabstand gilt aber nur fuer Auto und LKW Fahrer beim ueberholen, oder vorbeifahren an Radfahrern.... nicht fuer Radfahrer, welche sich weiterhin an haltenden Fahrzeugen vorbeidruecken duerfen.

    Mit manchen Bussgeldern hat man mal wieder den Taschengeldcharakter eingehalten... wie missbraeuchliches Benutzen, oder blockieren der Rettungsgasse... lachhaft diese Sanktion!!!

    Gruss Holger
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    Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

    "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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    • #3
      AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

      Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
      Dieser Mindestabstand gilt aber nur fuer Auto und LKW Fahrer beim ueberholen, oder vorbeifahren an Radfahrern.... nicht fuer Radfahrer, welche sich weiterhin an haltenden Fahrzeugen vorbeidruecken duerfen.

      Mit manchen Bussgeldern hat man mal wieder den Taschengeldcharakter eingehalten... wie missbraeuchliches Benutzen, oder blockieren der Rettungsgasse... lachhaft diese Sanktion!!!

      Gruss Holger
      Es gibt da einen gravierenden Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren.
      Wenn Radfahrer an einem stehenden Fahrzeug vorbeifahren, dann ist es kein Überholen. Und auch physisch merkt man es, wenn z.B. ein Lkw einen Radfahrer überholt. Der Sog kann einen da schon mal ziemlich zu schaffen machen. Umgekehrt aber wohl kaum. Ich glaube nicht, dass dem Lkw der Sog zu schaffen macht, den ein Radfahrer erzeugt. Und im Übrigen erlaubt die StVO ausdrücklich, dass Radfahrer an stehenden Fahrzeugen VORBEIFAHREN dürfen.

      Im Grunde ärgert es den motorisierten Verkehr nur, dass der Radfahrer auf diese Weise die Pol-Position einnimmt, die ihm eigentlich nicht gebührt. Es ist das Privileg eines jeden Autofahrers, immer vorne zu sein und die langsamen hinter sich zu wissen. Gut, dass der Gesetzgeber das nicht so sieht.

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      • #4
        AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

        Diese neuen Gesetze zugunsten der Radfahrenden waren dringend notwendig. Es ist ja nicht so das sich jetzt schon ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Fraktion aufführt wie Rotz im einer Säufernase.
        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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        • #5
          AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

          Den Radfahrern mehr Rechte einzuräumen, ist sicherlich zielführend.
          Das Miteinander im Straßenverkehr funktioniert allerdings nur dann,
          wenn auch diese sich an ihre Pflichten halten.

          Bei Regelverstößen sollten daher auch Radfahrer
          tiefer in die Tasche greifen müssen.

          Ferner werden Gesetzgeber und Kommunen bei der Gestaltung von
          Verordnungen und dem fachgerechten Aus-/Umbau von Radwegen
          an einigen Stellen gründlich nachjustieren müssen, damit es
          verkehrstechnisch nicht zum Chaos oder gar zum Stillstand kommt,
          speziell in den Bereichen außerhalb geschlossener Ortschaften
          besteht da akuter Handlungsbedarf.

          Bis vor einiger Zeit war es so, dass die Gesetze der StVO
          exakt ineinander griffen, sich ergänzten anstelle sich
          gegenseitig zu blockieren, wie es am Beispiel Radfahrer
          momentan stellenweise der Fall ist.
          Gut gewollt ist hier oft nicht automatisch auch gut gemacht.

          Diesbezüglich wurden einige Regelungen geschmiedet
          und in Kraft gesetzt, die so keineswegs funktionieren dürften.
          Es beißen sich einige bauliche Maßnahmen zur Straßeneinteilung mit den dazugehörigen Durchführungsverordnungen,
          da muss deutlich nachjustiert oder neugebaut/neugestaltet werden,
          sofern es gesetzes- und regelgemäß zugehen soll
          und niemand zu Schaden kommt.



          Gruß!
          M.P.U
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • #6
            AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

            Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
            Diese neuen Gesetze zugunsten der Radfahrenden waren dringend notwendig. Es ist ja nicht so das sich jetzt schon ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Fraktion aufführt wie Rotz im einer Säufernase.

            Kein Bier für Schröter



            Gruß Lutz

            Der Waldgeist

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            • #7
              AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

              Wenn nur noch E-Fahrzeuge betrieben werden dürfen, die meisten sich die nicht mehr leisten können, wird es eh mehr Zweiradfahrer geben. Und so ist es doch von Vorteil, wenn vorab schon mal darüber neue Gesetze gemacht werden.


              Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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              • #8
                AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                Manni schaue einmal vor die Häuser, dann kann man schon sehen,dass die Anwohner sich auch eine elektro karre leisten können

                Kommentar


                • #9
                  AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                  Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
                  Manni schaue einmal vor die Häuser, dann kann man schon sehen,dass die Anwohner sich auch eine elektro karre leisten können
                  Dennoch wird es Reduzierungen geben. Z. B. der Lehrling von nebenan, der sich von seinen Geldern heute ein Fz. leisten kann, weil es viele Gebrauchte zu günstigen Preisen gibt, wird länger darauf warten müssen. Also weniger.


                  Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                  • #10
                    AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                    Mund- und Nasenschutz am Steuer absetzen

                    Wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen.
                    Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD). Denn Augen, Mund und Nase müssen hinter dem Steuer freibleiben. So sind unter anderem auch Karnevalsmasken, Schleier, Nikab, Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal tabu.






                    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                    • #11
                      AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                      Wenn der Lehrling länger für ein Auto sparen muss freut sich ein anderer über den leeren Parkplatz in seiner strasse:rofl2[1]:

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                        Bleibt nur zu hoffen, daß es auch genügend Kontrollen gibt um die richtigen Leute zu erwischen.
                        Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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                        • #13
                          AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                          Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
                          Dennoch wird es Reduzierungen geben. Z. B. der Lehrling von nebenan, der sich von seinen Geldern heute ein Fz. leisten kann, weil es viele Gebrauchte zu günstigen Preisen gibt, wird länger darauf warten müssen. Also weniger.
                          Manni-Blue ....
                          behalte das von deinem Fensterplatz im Auge, halte uns immer auf dem aktuellen Stand

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                            Und im Übrigen erlaubt die StVO ausdrücklich, dass Radfahrer an stehenden Fahrzeugen VORBEIFAHREN dürfen
                            Du vergisst ein wichtiges Woertchn, auch hier gilt "ausreichender Seitenabstand" .... wenn ich mit dem PKW 40cm rechts neben mir Platz ghabe, ist das ganz sicher kein ausreichender Abstand.
                            Und es sind ja nicht nur LKW, welche an Fahrraedern vornbeifahren... ansonsten begibt man sich eben bei der Teilnahme am trassenverkehr in eine bestimmte Gefahr. Und soviel Sog erzeugt ein LKW auf einer Landstrasse ganz sicher nicht, wenn der einen Radfahrer mit 60, oder sogar mit 70km/h ueberholt.

                            Ich habe slbst mit 100km/h und zwei Trailern noch keinen Radfahrer auf die Strasse gezogen.

                            Gruss Holger

                            Gruss Holger
                            Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                            Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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                            • #15
                              AW: StVO: Das ändert sich ab 28. April 2020 im Verkehr

                              Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
                              Ab Dienstag, den 28. April 2020 gilt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO).
                              .....



                              Wichtige Information - danke Martin!

                              Gruß
                              Klaus

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