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Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

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  • #31
    AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

    Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

    Warum sollten Lenkzeiten verlaengert werden, die Laeden haben kuerzere Oeffnungszeiten.
    Und vorallen, der groesste Witz. Vorher war ein Fahrer total uebermuedet, weil er mal 1 hrs ueber seine Zeit gefahren war....das istjetzt auf einmal nicht mehr so...ich konnte dabei aber nirgends lesen, dass Fahrer, welche das tun, auch entsprechend dafuer bezahlt werden muessen....haben das die sooo fuersorglichen Politiker einfach vergessen... oder ist man inzwischen in EU soweit mutiert, das Mehrarbeit selbstverstaendlich auch hoeher entlohnt werden muss.... oder der Fahrer kann ja nach der "Krise" wieder ausruhen, wenn er wegen Auftragsmangel seinen Job verliert.

    Gruss Holger

    Vielleicht
    Die Lenkzeiten werden gar nicht verlängert. Jedenfalls nicht in der Summe und nicht in Deutschland. Das bedeutet, in der Summe muss auch niemand mehr arbeiten als sonst auch. Neben den Lenk- und Ruhezeiten gibt es ja noch das Arbeitszeitgesetz und das bleibt unverändert. Niemand hat auch vorher bestimmt, dass ein Fahrer total übermüdet ist, wenn er mehr als 9 Stunden fährt. Es ist lediglich eine Grenze, die ja irgendwie und irgendwo gezogen werden muss. Müdigkeit ist ein Zustand, der unendlich viele Ursachen haben kann. Das Lenken kann eine der Ursachen sein, muss es aber nicht unbedingt. Wird ein Fahrer bestraft, weil er die Lenkzeit überschritten hat, so wird er wegen eines Regelverstoßes bestraft und nicht wegen totaler Übermüdung. Dieser Begriff "totale Übermüdung" ist nur eine rhetorische Hilfskrücke, um überzeugend zu wirken und hat mit der Realität nicht viel zu tun. Im Übrigen wird es jedem freigestellt, diese eine Stunde täglich mehr zu fahren. Die Entscheidung liegt beim Fahrer.

    Wenn ein Fahrer mehr Stunden arbeitet als normal, so hat er natürlich ein Anrecht auf Bezahlung/Ausgleich der Überstunden. Allerdings kann er nicht erwarten, dass die Politik dieses Anrecht für ihn durchsetzt. Die Politik kann sowas in Gesetze packen. Durchsetzen muss es der Fahrer aber selber. Die Initiative dazu muss also von ihm kommen. Die Politik ist seiner Verpflichtung nachgekommen, durch das ArbZG, durch entsprechende Gesetze im BGB und durch Urteile der einschlägigen Gerichte.
    Die Höhe der Vergütung obliegt ebenfalls nicht der Politik, weder der nationalen noch der der EU. Die Tarifautonomie ist alleine Sache der Tarifpartner. Die Politik darf sich gar nicht einmischen. Sie darf es nur in genau definierten Fällen. Lohnerhöhungen und Bezahlung von Überstunden gehören nicht dazu.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #32
      AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

      Die Politik darf sich hier durchaus einmischen!
      Indem die zB eine verschärfte Gesetz und vor allem härtere Strafen in die Wege leitet, auf daß solche Ausbeuter viel öfters und vor allem viel härter bestraft werden, auf daß erstens die Arbeitszeitgesetze eingehalten wird und zweitens "Gehalt incl. aller Überstunden und Zuschläge" zukünftig absolut illegal ist und Mehrarbeiten vergütet werden MUSS!!

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      • #33
        AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

        Die Politik darf sich hier durchaus einmischen!
        Indem die zB eine verschärfte Gesetz und vor allem härtere Strafen in die Wege leitet, auf daß solche Ausbeuter viel öfters und vor allem viel härter bestraft werden, auf daß erstens die Arbeitszeitgesetze eingehalten wird und zweitens "Gehalt incl. aller Überstunden und Zuschläge" zukünftig absolut illegal ist und Mehrarbeiten vergütet werden MUSS!!
        Bernie, du liegst knapp daneben. :-)
        Das waere eigentlich Aufgabe der Gewerkschaften. Aber die liegen im Tiefschlaf, da kannst du nix verlangen. Schau dir dieletzten Lonabschlusse an... was daals Erfolg gefeiert wird, kann nur jemand nachvollziehen, der nicht rechnen kann... also, nicht zuviel erwarten.

        Mir wird da gerade erklaert, das ich nicht rechnen kann.... wenn ich meine Fahrzeit drei Mal pro Woche ausdehnen kann, ist das ja nicht mehr arbeitszeit.... dasist doch ganz normaaaaaaaaal !

        Gruss Holger
        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





        Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

        "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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        • #34
          AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten



          Ab sofort gelten wieder in Frankreich die normalen Regelungen zur LuRZ. Die Krise ist zumindest auf dem Sektor beendet. (Betraf mich eh nie......).
          Gruss Tim

          Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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          • #35
            AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
            Die Politik darf sich hier durchaus einmischen!
            Indem die zB eine verschärfte Gesetz und vor allem härtere Strafen in die Wege leitet, auf daß solche Ausbeuter viel öfters und vor allem viel härter bestraft werden, auf daß erstens die Arbeitszeitgesetze eingehalten wird und zweitens "Gehalt incl. aller Überstunden und Zuschläge" zukünftig absolut illegal ist und Mehrarbeiten vergütet werden MUSS!!
            Die Gesetze in Bezug auf harte Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind schon da und völlig ausreichend. Das eigentliche Problem ist, dass diese Strafen zu selten ausgeschöpft werden. Auch die Vergütung von Mehrarbeit ist bereits per Gesetz geregelt. Das Manko hier ist, dass es Teil des Individualrechts ist, d.h. es wird nicht automatisch bei Bekanntwerden vom Gesetzgeber verfolgt. Das muss jeder selber in die Wege leiten. Wer es nicht macht, sollte die Schuld deswegen nicht beim Staat suchen. Der Grund dafür, dass der Staat sich hier nicht einmischen darf, ist im BGB zu finden, genauer im Vertragsrecht. Es bleibt jedem selbst überlassen, welche Vereinbarungen er mit dem Arbeitgeber abschließt. Das betrifft auch die Überstunden. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass z.B. im Monatsgehalt 20 Überstunden enthalten sind, dann gilt das auch. Das ist der Preis für das selbstbestimmte Leben, den jeder in einem freiheitlich rechtlichen Land bezahlen muss.

            Zitat von whiteout
            Bernie, du liegst knapp daneben. :-)
            Das waere eigentlich Aufgabe der Gewerkschaften. Aber die liegen im Tiefschlaf, da kannst du nix verlangen. Schau dir dieletzten Lonabschlusse an... was daals Erfolg gefeiert wird, kann nur jemand nachvollziehen, der nicht rechnen kann... also, nicht zuviel erwarten.
            Wie ich für Bernie schon schrieb, sind die Gesetze schon da. Und was die Überstunden betrifft, so kann diese nur jeder für sich selbst einfordern. Du kannst dich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, aber deshalb kann die Gewerkschaft sich trotzdem nicht darum kümmern. Eventuell könnte sie den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht vertreten. Aber dazu müssen mindestens zwei Bedingungen vorliegen.
            1. Der Arbeitnehmer ist Mitglied dieser Gewerkschaft.
            2. Der Arbeitnehmer erteilt der Gewerkschaft ein Mandat, seine Interessen zu vertreten.
            Ist eine von den beiden Bedingungen nicht gegeben, kann die Gewerkschaft nichts machen. Und auch wenn die Gewerkschaft den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht vertritt, so handelt sie nicht eigenmächtig sondern nur als Bevollmächtigter.
            Weil das so ist verstehe ich nicht, warum du ständig auf der Gewerkschaft herumreitest. Ich schimpfe ja auch nicht auf den Reiterverein in meiner Nachbarschaft, weil die sich weigern, meine Steuererklärung zu machen. Ich weiß, dass der Vergleich hinkt, aber er kommt deiner Kritik sehr nahe.

            Betrachtet man die Lohnabschlüsse der Gewerkschaft, liegt die Zufriedenheit darüber im Auge des Betrachters. Diese Zufriedenheit mag vielleicht unter den Mitgliedern gemischte Gefühle hervorbringen. Aber man sollte einfach mal darüber nachdenken, wie viele unorganisierte Kraftfahrer im letzten Jahr überhaupt eine Lohnerhöhung bekommen haben. So viele werden es nicht sein. Stellt man also eine Relation her zwischen denen, die nichts bekommen haben und denen, die etwas bekommen haben, gehört nicht viel Grips dazu, den Wert einer Gewerkschaft zu erkennen. Diese Jobs in unserer Branche, die sich auf dem Level des Mindestlohnes bewegen gibt es zuhauf. Wenn die Arbeitnehmer dort organisiert wären, bräuchten sie nicht an dieser Marke kleben bleiben.

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            • #36
              AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

              Gesetze sind zwar da, aber eine abschreckende Wirkung hat es nicht.
              Ich selbst habe nach meiner Abgang von meiner Ex-Bude versucht, an verschiedenen Stellen eine Anzeige einzureichen, sei es BAG auf der Strecke, Amt für Arbeitsschutz, Zoll etc...
              Einer davon erklärte mir persönlich, das, was ich versuche, nämlich mein ehemaliger Chef wegen systematisch massiver Verstoß gegen die Arbeitszeitgesetz zu belangen, bringt genauso viel:
              GARNIX!!!
              Er selbst hätte ihn persönlich abgemahnt, wenn er so weiter mache, dann werde neben hohe Strafen u.a. die Gütertransportlizenz entzogen, weil er dann "nicht Geschäftswürdig" (o.ä.) ist. Er hätte ihn schallend ausgelacht, das solle er doch machen!!
              Dann wird in kürzeste Zeit die Firma umgelabelt, bei Bedarf auch mehrfach, der neue Inhaber sei dann nach und nach sein Frau, sein Schwager, sein Halbbruder die Geschäftsführer und bis dahin sind auch seine Kinder Geschäftsreif!
              Es würde nur eins ziehen:
              Drakonische Haftstrafen!!
              Das gibt aber die derzeitige §§ nicht her, zu viele Schlupflöcher, um den Hals aus der Schlinge zu ziehen...

              Und was der Arbeitsvertrag angeht:
              Es stimmt nicht, daß das, was man utnerschreibt, auch Rechtsgültig ist.
              Es gibt viele Klausel (zB die gängige "... incl. aller Überstunden und Zuschläge") die absolut nichtig sind, dazu kommt noch alles, was unsittliche Vereinbarungen zuzuordnen ist....

              Es ist nicht das Problem, nicht den Chef anzuzeigen, sondern das PRoblem, daß die mir einer guten Anwalt viel zu billig weg kommen können!!

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              • #37
                AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                Ich wurde von hamburger Gewerkschaftlinken gebeten zu helfen, Berichte aus der Arbeitswelt zur Coronakrise zusammentragen. Das soll online veröffentlicht werden, anonym, Firmennamen brauchen nicht genannt zu werden. Es reicht, wenn man ein Bundesland angibt.

                Persönliche Eindrücke, Berichte, Beobachtungen, Einschätzungen. Was einem auffällt, was nervt oder was gefährlich ist, wie die Stimmung unter Kollegen ist...

                Falls jemand Lust dazu hat, schickt mir eine PN. Auch wenn es weitere Fragen dazu gibt. Ich leite es dann weiter.

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                • #38
                  AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                  Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                  Gesetze sind zwar da, aber eine abschreckende Wirkung hat es nicht.

                  Ich selbst habe nach meiner Abgang von meiner Ex-Bude versucht, an verschiedenen Stellen eine Anzeige einzureichen, sei es BAG auf der Strecke, Amt für Arbeitsschutz, Zoll etc...
                  Leider Gottes ist das so. Es ist beklagenswert, dass von Seiten der Behörden kaum Interesse besteht einzelne Fälle aufzugreifen und entsprechend zu ahnden. Ich kann aber verstehen, dass es mühselig ist, jeder Anzeige nachzugehen. Vor allem dann, wenn solche Anzeigen die Reaktion auf eine Kündigung oder Entlassung sind und hauptsächlich der eigenen Befriedigung dienen.
                  Man muss doch ganz deutlich feststellen, dass der Verstoß vom Arbeitnehmer begangen wurde, völlig unabhängig davon, dass der Arbeitgeber das vielleicht angeordnet hat. Der Fahrer hätte es verweigern können. Hat er aber nicht. Er wählt lieber den einfacheren Weg, hinterher die Behörde auf den Chef zu hetzen.

                  Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

                  Und was der Arbeitsvertrag angeht:
                  Es stimmt nicht, daß das, was man utnerschreibt, auch Rechtsgültig ist.
                  Es gibt viele Klausel (zB die gängige "... incl. aller Überstunden und Zuschläge") die absolut nichtig sind, dazu kommt noch alles, was unsittliche Vereinbarungen zuzuordnen ist....
                  Natürlich ist nicht alles rechtsgültig, was man unterschreibt. Das hatte ich auch nie behauptet. Aber nicht jede Vereinbarung ist zu beanstanden, auch wenn das viele glauben. Eine solche Überstundenklausel wie ich sie im Beispiel genannt habe, ist nicht anfechtbar und gilt auch. Wichtig ist hier nur, dass die nötige Transparenz gegeben ist, d.h. der Arbeitnehmer vor Vertragsabschluß weiß, wie viele Überstunden er unentgeltlich leisten muss.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #39
                    AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                    Überstundenklausel ist anfechtbar, sobald es der Arbeitszeitgesetz widerspricht...
                    Mein Ex-Bude hat bei neuere Verträge noch reingesetzt "60-Stunden-Woche", der Gericht hat es kassiert, weil in Schnitt mehr als 48 Stunden gar nicht zulässig ist.
                    Er "durfte" dann alles über dieser Schnitt nachzahlen...

                    Und was bringt es, bei laufende Arbeitsverhältnis "nein" zu sagen?
                    Es folgt dann entsprechende "Belohnung" wie etwa fernab der Heimat die Wochenende zu verbringen und sich anhören zu lassen, "...hättest du die L&R ausgeschöpft, dann wärste daheim!"
                    Und sonstige "Strafarbeiten"...

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                      Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

                      Mir wird da gerade erklaert, das ich nicht rechnen kann.... wenn ich meine Fahrzeit drei Mal pro Woche ausdehnen kann, ist das ja nicht mehr arbeitszeit.... dasist doch ganz normaaaaaaaaal !

                      Gruss Holger
                      Dir ist aber schon klar, dass in Deutschland nur statt 2x wöchentlich an 6 Arbeitstagen jetzt 5 x wöchentlich an 5 Arbeitstagen 10 Stunden Lenkzeit geleistet werden dürfen. Da aber weder die wöchentliche Lenkzeit von max. 56 h, noch die Lenkzeit der Doppelwoche von max. 90 h, geschweige denn die zulässige Arbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz erhöht wurde, darf der Kraftfahrer in Deutschland eben tatsächlich nicht mehr arbeiten, als er es sonst darf.
                      Vielleicht kannst du deine vorherige Milchmädchenrechnung noch mal überprüfen.

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                      • #41
                        AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                        Zitat von august der starke Beitrag anzeigen
                        Vielleicht kannst du deine vorherige Milchmädchenrechnung noch mal überprüfen.
                        Braucht er nicht...
                        Er hat immer Recht...

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                          Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                          Überstundenklausel ist anfechtbar, sobald es der Arbeitszeitgesetz widerspricht...
                          Mein Ex-Bude hat bei neuere Verträge noch reingesetzt "60-Stunden-Woche", der Gericht hat es kassiert, weil in Schnitt mehr als 48 Stunden gar nicht zulässig ist.
                          Er "durfte" dann alles über dieser Schnitt nachzahlen...
                          Was für ein Provinzgericht hat die 60-Stunden-Woche kassiert? Tatsache ist, dass die 60-Stunden-Woche konform ist mit dem Arbeitszeitgesetz. Das kannst du nachlesen in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Wörtlich steht im Urteil "Das LAG stellte fest, dass der Arbeitsvertrag weder nichtig noch teilnichtig ist, weil 260 Stunden vereinbart worden sind. Die Regelung verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot, weil der Kläger von Anfang an wusste, was auf ihn zukommt."

                          https://www.iww.de/quellenmaterial/id/81714

                          Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

                          Und was bringt es, bei laufende Arbeitsverhältnis "nein" zu sagen?
                          Es folgt dann entsprechende "Belohnung" wie etwa fernab der Heimat die Wochenende zu verbringen und sich anhören zu lassen, "...hättest du die L&R ausgeschöpft, dann wärste daheim!"
                          Und sonstige "Strafarbeiten"...
                          Hier hast du natürlich recht. Es gehört eine ordentliche Portion Mut und Durchsetzungsvermögen dazu, das über längere Zeit durchzuhalten. Nichtsdestotrotz gilt das aber auch für die Sozialvorschriften. Und hier haben die meisten Fahrer den nötigen Biss, eine angeordnete Fahrt über die Höchstlenkzeit hinaus zu verweigern. Diesen Biss haben sie, weil sie dafür bezahlen müssen, wenn sie erwischt werden. Bei Zeiten nach dem Arbeitszeitgesetz fehlt dieser Biss völlig.

                          Viele Grüße

                          Ramaanda

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                          • #43
                            AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten

                            Der knackpunkt war ja die Formulierung "bis zu" 260 Stunden. Er hätte ja das Geld auch für nur 20 Stunden bekommen.

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