Ausländische Fahrer und selbständige Fahrer, die (mit Ausnahme des Transits) Transporte in die Niederlande oder aus den Niederlanden oder Kabotagen durchführen, sind gemäß der Vorschriften entsandte Mitarbeiter. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen entsandter Mitarbeiter in der EU vom 1. März 2020 verpflichtet Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande, jede Mitarbeiterentsendung beim niederländischen Verkehrsverband „Transport en Logistik Nederland” zu melden.
Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Soziales und Arbeit eine spezielle Website eingerichtet: www.postedworkers.nl, über die eine Registrierung erfolgen muss. Die Seite ist auch in Englisch und Deutsch verfügbar.
Die Online-Registrierung ist ab dem 1. Februar 2020 möglich, die Meldepflicht gilt jedoch ab dem 1. März 2020. Die Entsendung eines Mitarbeiters, der vor dem 1. März dieses Jahres begonnen hat, erfordert keine elektronische Meldung – betont die Organisation. Die Höhe der Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtung ist noch nicht bekannt.
Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Soziales und Arbeit eine spezielle Website eingerichtet: www.postedworkers.nl, über die eine Registrierung erfolgen muss. Die Seite ist auch in Englisch und Deutsch verfügbar.
Die Online-Registrierung ist ab dem 1. Februar 2020 möglich, die Meldepflicht gilt jedoch ab dem 1. März 2020. Die Entsendung eines Mitarbeiters, der vor dem 1. März dieses Jahres begonnen hat, erfordert keine elektronische Meldung – betont die Organisation. Die Höhe der Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtung ist noch nicht bekannt.
Quelle : https://trans.info/de/niederlande-ne...tsenden-172262
weitere Quelle mit Informationen dazu.
Die Webseite vom Niederländischen Ministerium für Soziale und Arbeit dazu: