Tach zusammen,
es ist ja soweit bekannt, wer seinen alten Lappen Klasse 3 vor dem 10.09.2009 gemacht hat und jetzt C bzw CE macht benötigt durch den Bestandsschutz keine beschleunigte Grundquali.
Nachteilig ist, wenn er den Führerschein heute verliert ist auch der Bestandsschutz weg; soll heißen: wenn man den Lappen nach 1 oder mehreren Monaten wiederbekommt benötigt man eine neue Grundqualifikation.
Wie ist das aber wenn man den Lappen, sei es den rosafarbenen oder den grauen vor diesem Stichtag 2009 mal abgegeben hat, muss man da auch eine neue Grundquali machen?
Ich sehe das so, weil es die beschleunigte Grundquali ja nicht gab, kann man sie auch nicht verlieren.
Ist das so korrekt?
es ist ja soweit bekannt, wer seinen alten Lappen Klasse 3 vor dem 10.09.2009 gemacht hat und jetzt C bzw CE macht benötigt durch den Bestandsschutz keine beschleunigte Grundquali.
Nachteilig ist, wenn er den Führerschein heute verliert ist auch der Bestandsschutz weg; soll heißen: wenn man den Lappen nach 1 oder mehreren Monaten wiederbekommt benötigt man eine neue Grundqualifikation.
Wie ist das aber wenn man den Lappen, sei es den rosafarbenen oder den grauen vor diesem Stichtag 2009 mal abgegeben hat, muss man da auch eine neue Grundquali machen?
Ich sehe das so, weil es die beschleunigte Grundquali ja nicht gab, kann man sie auch nicht verlieren.
Ist das so korrekt?
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