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BKF Qualifikation und Bestandsschutz

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  • BKF Qualifikation und Bestandsschutz

    Tach zusammen,

    es ist ja soweit bekannt, wer seinen alten Lappen Klasse 3 vor dem 10.09.2009 gemacht hat und jetzt C bzw CE macht benötigt durch den Bestandsschutz keine beschleunigte Grundquali.
    Nachteilig ist, wenn er den Führerschein heute verliert ist auch der Bestandsschutz weg; soll heißen: wenn man den Lappen nach 1 oder mehreren Monaten wiederbekommt benötigt man eine neue Grundqualifikation.

    Wie ist das aber wenn man den Lappen, sei es den rosafarbenen oder den grauen vor diesem Stichtag 2009 mal abgegeben hat, muss man da auch eine neue Grundquali machen?

    Ich sehe das so, weil es die beschleunigte Grundquali ja nicht gab, kann man sie auch nicht verlieren.

    Ist das so korrekt?

  • #2
    AW: BKF Qualifikation und Bestandsschutz

    Das Führerscheinrecht hat nur mittelbar etwas mit der Berufskraftfahrerqualifikation zu tun. Mittelbar bedeutet hier lediglich Bestandsschutz für den Besitz vor dem 10.9.2008 bzw. 2009. Es ist völlig unwichtig, ob die Fahrerlaubnis nun entzogen oder der Führerschein einbehalten wurde. Es zählt nur, dass vor dem Stichtag mindestens die Klasse C1 oder C Geltung hatte.
    Nachlesen kann man das im § 3 des BKrfQG.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #3
      AW: BKF Qualifikation und Bestandsschutz

      Soll also im Endeffekt heißen:
      1992 Klasse 3 gemacht, ergo Bestandsschutz

      2x Fahrerlaubnisentzug durch Geschwindigkeitsüberschreitung, beide Male je 1 Monat Fahrverbot.
      Beides vor 2003.

      Hat auf den Bestandsschutz keinen Einfluss.

      Kommentar


      • #4
        AW: BKF Qualifikation und Bestandsschutz

        Zitat von tradorus Beitrag anzeigen
        Soll also im Endeffekt heißen:
        1992 Klasse 3 gemacht, ergo Bestandsschutz

        2x Fahrerlaubnisentzug durch Geschwindigkeitsentzug, beide Male je 1 Monat Fahrverbot.
        Beides vor 2003.

        Hat auf den Bestandsschutz keinen Einfluss.
        Die alte Klasse 3 beinhaltete auch den C1 und den C1E. Damit greift automatisch der Bestandsschutz. Der bleibt auch dann, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
        Übrigens wurde in deinem Fall die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Es wurde nur der Führerschein einbehalten. Zwischen beiden Vorgängen besteht ein himmelweiter Unterschied. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss man hinterher meist zur MPU und auch die Prüfung wiederholen. Bei einem Fahrverbot nicht. Da holt man den Führerschein nur wieder ab.

        Viele Grüße

        Ramaanda

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        • #5
          AW: BKF Qualifikation und Bestandsschutz

          Perfekt.
          Danke

          Gruß
          Martin

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