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LKW-Fahrverbote in Deutschland im Jahr 2020

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  • LKW-Fahrverbote in Deutschland im Jahr 2020

    Lesen Sie hier, an welchen Tagen in diesem Jahr LKW-Fahrverbote in Deutschland gelten.

    In Deutschland gelten Fahrverbote für LKW mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern unabhängig vom Gewicht. Das Verbot gilt für das gesamte Straßennetz an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr . Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Festtage regional begrenzt sind.

    Feiertage in Deutschland im Jahr 2020, an denen ein LKW-Fahrverbot geltend ist:

    10. April – Karfreitag,

    13. April – Ostern,

    1. Mai – Tag der Arbeit,

    21. Mai – Himmelfahrt,

    1. Juni – Pfingsten,

    11. Juni – Fronleichnam (nur in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland),

    3. Oktober – Tag der deutschen Einheit,

    31. Oktober – Reformationstag (nur in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),

    1. November – Allerheiligen (nur in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland),

    25. Dezember – Weihnachten,

    26. Dezember – Weihnachten.


    Zusätzliche Fahrverbote während der Ferienzeit

    Vom 1. Juli bis 31. August ist außerdem eine Ferienfahrverbot auf bestimmten Strecken von Autobahnen und Bundesstraßen samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geltend. Das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen bleibt in diesem Zeitraum unverändert bestehen.


    Ausnahmen
    Einige Transportarten sind von den Sonntags- und Feiertagsverboten ausgeschlossen. Dies sind die Lastwagen, die Folgendes realisieren:

    – kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zur nächsten Ladestation oder von der nächstgelegenen Entladestation zum Empfänger, jedoch nur bei einer Entfernung von höchstens 200 km;

    – kombinierter Güterverkehr (Hafen-Straße) zwischen dem Lade- und Entladepunkt und einem Hafen, der nicht weiter entfernt ist als 150 Kilometer (Zustellung und Ausfuhr);

    – Beförderung folgender Waren und die damit verbundenen Leerfahrten : frische Milch und frische Milchprodukte, frisches Fleisch und frische Fleischverarbeitungsprodukte, frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischverarbeitungsprodukte, verderbliches Obst und Gemüse.


    QUELLE: https://trans.info/de/lkw-fahrverbot...r-2020-170417#
    Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang deiner Taten.

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