Da ich nun seit dem 10.01.20 wieder on the Road bin,bekam ich am 15.02.20 meine erste Lohnabrechnung.
Daran ein Vermerk,das die Firma die neuen Spesen,also die Erhöhung nicht übernimmt und wir und den Differenzbetrag nächstes Jahr bei Steuerausgleich zurück holen sollen.
Nun meine Frage: Ist das zulässig?
Hat jemand auch die gleiche Erfahrung gemacht?
Gruß von der verrückten Ente:10_1_138[1]:
Daran ein Vermerk,das die Firma die neuen Spesen,also die Erhöhung nicht übernimmt und wir und den Differenzbetrag nächstes Jahr bei Steuerausgleich zurück holen sollen.
Nun meine Frage: Ist das zulässig?
Hat jemand auch die gleiche Erfahrung gemacht?
Gruß von der verrückten Ente:10_1_138[1]:
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