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Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

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  • Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

    Braucht man eine Schulung, Unterweisung, Berechtigung, um einen "typischen" Baustoffkran an einem Lkw zu bedienen?
    Falls ja welche?

    Kran so in der Art: https://www.google.com/search?q=baus...w=1320&bih=740

    Eine hyrdaulische Kneifzange... :-)

    Gruß
    Klaus

  • #2
    AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

    Bei uns kommt es auch die Grösse an :D :D Unter 40mt keine Prüfung, unter 20m Reichweite keine Prüfung, ohne Seilwinde, keine Prüfung. Alles darüber muss eine haben.
    Ich hab zum Beispiel aktuell einen 16,5mt Kran und keine Prüfung. Der neue Kran wird ein 39,5mt und bräuchte auch keine. Da er aber weiter als 20m kommt und ne Seilwinde hat brauch ich wiederum eine Prüfung.
    Denke bei euch in D braucht es so oder so ne Prüfung, an ner einfachen Einweisung verdient niemand was :D Wobei diese Baustoffkrane die ihr habt sind faszinierend.. sowas gibt es hier gar nicht.

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    • #3
      AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

      Also ich brauchte für diesen keinen:
      1735_2.jpg



      Für Baustoffe und auch in der Zeitarbeit wurde dieser verlangt:
      Kran.jpg

      Aber wirklich genau weiß ich das auch nicht
      Gruß Kai
      Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

      Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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      • #4
        AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

        Laut Berufsgenossenschaft sollte der Kranführer unterwiesen, befähigt und beauftragt sein

        https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Regeln/BGG/BGG_921.pdf

        DGUV Vorschrift 52 und BGG 921.

        In der Praxis wird es oftmals so gemacht wie mit Flurförderfahrzeugen oder Arbeitsbühnen...

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        • #5
          AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

          Bin ja selber 8 Jahre Baustoffkran gefahren, und seit paar Jahren bin ich der 2. Fahrer zu unser "kleinen" Palfinger PK 165.002 TEC 7 + PJ 300 + mechanische Verlängerung...

          Streng genommen wird kein Kranführerschein benötigt, es ist "nur" vorgeschrieben, daß der Kranführer sowohl in der Theorie als auch in der Praxis auf sein Kran eingeschult sein muss...
          Die einfachste Lösung für dessen Nachweis ist, wenn der Chef seinen Fahrer einen eintägigen Schulung zu Kranführerschein machen lässt.
          Damit liegt dann "schwarz auf weiss" vor, daß der Fahrer auf sein Kran geschult ist.
          Dumm nur, daß es nur auf die Basis eingeht, aber all die Details bleiben aussen vor!!
          Nur als kleines Beispiel, unser 165er:
          Wir waren zu zweit 2 Tage lang NUR zu Unterweisung in Lengau, wir wurden von 2 Trainer betreut!
          2 Trainer für 2 Fahrer an eigene Kran, DAS nenne ich intensives Training!
          Dabei habe ich so manches mehr interessantes gelernt, als in all die Jahren zuvor!
          Hierfür bekamen wir "nur" ein Zertifikat, daß wir beiden auf unser Kran bestens unterwiesen wurden.


          Nochmals zu deiner Frage:
          Kranscheinpflicht direkt gibt es nicht, ist aber sowohl für dich als auch dein Chef einen "guten" Nachweis, daß du eingewiesen wurdest...
          Ob es WIRKLICH gut ist??

          Ähnliches auch IPAF, die Schulungsnachweis für Arbeitsbühnen...
          Es ist auch "nur" ein Führerschein, die die Schulung nachweist, aber das Gelbe von Ei ist es nicht!
          Wir hatten schon 2 Fahrer eingestellt, als die von mir mitbekamen, daß ich kein IPAF habe, dachten die Beiden ernsthaft, daß die mir was beibringen können!
          Denn wir bilden unsere Fahrer selbst aus, unsere Standard liegt WEIT über die von IPAF, nach ein Tag Einweisung gaben die zu, daß die in Vergleich zu unser Stammfahrer pure Anfänger sind!!

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          • #6
            AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
            Nur als kleines Beispiel, unser 165er:
            Wir waren zu zweit 2 Tage lang NUR zu Unterweisung in Lengau, wir wurden von 2 Trainer betreut!
            2 Trainer für 2 Fahrer an eigene Kran, DAS nenne ich intensives Training!
            Dabei habe ich so manches mehr interessantes gelernt, als in all die Jahren zuvor!
            Auch ein 165er Fahrer :D Hoffentlich ohne irgendwelche Elektronik und so Zeugs :D Ich hatte vorher auch keine Ahnung, aber als ich dann auf das Auto kam ist 2 Wochen lang der ehemalige Fahrer mit gefahren und hat mir alles gezeigt. Danach kam immer wieder mal jemand mit und hat Tipps gegeben. Schriftlich hab ich gar nix, aber aus den letzten 5 Jahren Praxis so viel mitgenommen wie einem ein Kurs gar nicht mitgeben kann.
            Ich hab jetzt vor der Prüfung fast schiss, die geht 2 1/2 Tage Theorie und ein halber Tag Praxis/Prüfung... und das nachdem ich seit 5 Jahren auch unter anderem im Tunnelbau etc. quasi schon alles gemacht hab was Gott und die Welt verboten haben... danach wieder die Schulbank drücken wird glaub ich hart :D

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            • #7
              AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

              Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
              Auch ein 165er Fahrer :D
              Reden wir schon von gleichen 165er?? :unibrow:

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              • #8
                AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

                Ups. Nö. So grosse haben wir nedd. Was dann bei euch ein 165er ist wäre bei uns ein 1650er.. bei uns is mit 955er in eurer Einheit fertig da wir bei den großen Kränen mindestens noch 11t Nutzlast haben wollen. :D

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                • #9
                  AW: Welche Berechtigung ist für Hydraulikladekran erforderlich?

                  "Unser" Einheit ist eigentlich die Normangabe...
                  165er = 165 Metertonner

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