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LKW-Fahrverbote für 2020 in Tschechien

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  • LKW-Fahrverbote für 2020 in Tschechien

    LKW-Fahrverbote gelten in Tschechien für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 7,5 Tonnen. Die Verbote gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen der ersten Klasse an Sonn- und Feiertagen von 13.00 bis 22.00 Uhr.

    Feiertage in der Tschechischen Republik im Jahr 2020:


    10. April (Karfreitag),

    13. April (Ostermontag),

    1. Mai (Tag der Arbeit),

    8. Mai (Tag der Befreiung vom Faschismus),

    5. Juli (Tag der slawischen Apostel Cyril und Metodej),

    6. Juli (Tag der Verbrennung von Magister Jan Hus),

    28. September ( Tag der Gründung des tschechoslowakischen Staates ),

    28. Oktober (Unabhängigkeitstag),

    17. November (Tag des Studentenkampfs für Freiheit und Demokratie ),

    24. Dezember (Heiligabend),

    25. Dezember (Weihnachten),

    26. Dezember (Weihnachten).
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    LKW-Fahrverbote im Sommer

    Auf den Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen der ersten Klasse gelten nebst Sonntags- und Feiertagsfahrverboten für LKW- und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auch zusätzliche Fahrverbote im Sommer – vom 1. Juli bis zum 31. August:

    – freitags von 17:00 bis 21:00 Uhr

    – samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr.


    Eine ausführliche Liste der Ausnahmen ist auf der Homepage des Verbands der Strassentransportunternehmen ČESMAD BOHEMIA zu finden:


    • Fahrzeuge, die für die Beförderung von Waren im kombinierten Verkehr Strasse/Schiene bzw. Binnenwasserstrasse vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger eingesetzt werden


    • Fahrzeuge, die zur Beförderung der landwirtschaftliche Saisonprodukte eingesetzt werden


    • Fahrzeuge, die zur Erhaltung, Instandhaltung und zum Bau von Verkehrswegen eingesetzt werden


    • Fahrzeuge, die leicht verderbliche Güter befördern, sofern deren Menge mindestens eine Hälfte des Volumens im Laderaum des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination einnimmt oder während der Beförderung eingenommen hat


    • Fahrzeuge, die lebende Tiere befördern


    • Fahrzeuge, die Treibstoffe zur reibungslosen Versorgung von Tankstellen befördern


    • Fahrzeuge zur Be- und Entladung von Flugzeugen, Schiffen oder Waggonen bis zu einer Entfernung von 100 km


    • Fahrzeuge, die Postsendungen befördern


    • Fahrzeuge, die bei den Naturkatastrophen eingesetzt werden


    • Fahrzeuge von Streitkräften (Militär) und Feuerwehr


    • Fahrzeuge, die zur Beförderung von chemischen Mitteln eingesetzt werden, die wärmeempfindlich oder anfällig für Kristallisation sind.



    Quelle: https://trans.info/de/lkw-fahrverbot...hechien-172375

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