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Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

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  • #16
    AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

    Man sollte nicht unterstellen dass so ein Gerät die volle Dauer der Vermietung fehlerfrei bleibt, auch wenn der Vermieter vorher alles geprüft hat. Auch wissen wir nicht wie lange das Gerät in der Vermietung bei diesem Kunden ist. Vielleicht sind es ja schon 3 Monate?
    Dann kann schonmal was kaputt gehen oder? Gerade bei städtischen Betrieben, die ja nun nicht für ihre wirtschaftliche Arbeitsweise bekannt sind. Auch wissen wir das nicht das allerbeste Personal bei der Stadt arbeitet, gerade beim Grünflächenamt, da werden auch gerne ungelernte Leute eingestellt.

    Also, meiner Meinung nach hat auch der Kunde ein Auge drauf zu werfen ob das Gerät in Ordnung bleibt, zumindest die Dauer der Vermietung über.

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    • #17
      AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

      Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
      Bedenklicher finde ich das von deiner Firma Hubbühnen vermietet werden die offenbar nicht sicher sind und vor Auslieferung auch nicht geprüft werden.
      Die Bühne waren bei der Auslieferung Mängelfrei, es wird bei uns zwischen 2 Kunden gleich 3-fach durchgecheckt, als EINZIGER Vermieter Budnesweit!!!

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      • #18
        AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

        Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
        Und wenn der Korb kippt.. dafür gibts doch Sicherungsteile, sind die bei euch nicht Pflicht wenn man so ein Teil nur ansieht? Damit wäre raus fallen schon gar nicht möglich.
        Du meinst PSA, Absturzsicherung...
        Kaum zu glauben, bei abgestützten Arbeitsbühne in KEIN BG Pflicht!!
        Nur in die Arbeitsbühnen Pflicht, wo es von Korb aus gefahren werden kann!

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        • #19
          AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

          Zitat von Martin 70 Beitrag anzeigen
          Oder gibt es eine entsprechende Einweisung auf solchen Geräten?
          Es erfolgt eine Einweisung bei Übergabe, darauf wird acuh hingewiesen, daß jegliche Schäden und Beschädigungen UNVERZÜGLICH zu melden ist, steht so auch in Mietvertrag.
          Einweisung entfällt, wenn der Kunde bei uns eine Schulung auf die jedweiligen Bühne genossen hat.
          Oft gesehen, daß diverse Maschinen angeliefert werden und der Fahrer danach wieder verschwindet. Eine Einweisung am rechtsprechenden Gerät findet selten statt.
          Nicht bei uns. Siehe oben.
          Denn wir (bzw. Chef) haben dafür schon Lehrgeld bezahlt.

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          • #20
            AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
            Die Bühne waren bei der Auslieferung Mängelfrei, es wird bei uns zwischen 2 Kunden gleich 3-fach durchgecheckt, als EINZIGER Vermieter Budnesweit!!!
            Nun, ganz offensichtlich war sie das nicht.
            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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            • #21
              AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

              Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
              Mußt du nicht. Bei Anlieferung sollte eine Einweisung erfolgen.
              Jaein...
              Streng genommen ist in erster Linie der Chef von jedweilige Mieter dafür verpflichtet, daß die Bediener in die zu bedienenden Maschinen unterwiesen ist.
              Das die Sicherheiteinrichtungen des Geräts in Ordnung sind und funktionieren ist Sache des Vermieters.
              Nur bei der Übergabe.
              Und bei uns wird zwischen 2 Kunden 3 mal gecheckt, davon 2 mal mit detailierte Fotobeweis.

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              • #22
                AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                Die Fürsorge für die Sicherheit des Geräts obliegt allein dem dafür zuständigen Personal der Verleihfirma.
                Falsch!
                Dies unterliegt in erster Linie der Chef von Mieter!
                ER ist verpflichtet, daß seine Arbeiter fähig sind, die Maschinen bedienen kann.
                Wir als Vermieter sind nur verpflichtet, zu zeigen, zB welches Hebel welches Funktion hat.

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                • #23
                  AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                  Zitat von Kunstbanause Beitrag anzeigen
                  Vielleicht haben die Leute garnicht gewusst, ob das Teil zu dem Fahrzeug gehört, geschweige denn ob es wichtig ist und/oder ob dadurch eine Gefahr bestand.
                  Die Arbeiter haben mir nicht nur das verlorene Teil ins Hand gedrückt, sondern mir auch zeigen können, wo es abgefallen ist. Und daß der Bolzen gewandert ist, ist unschwer zu erkennen.

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                  • #24
                    AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                    Und wenn der Mieter keinen Chef hat? Es kann wohl nicht sein das ich als Mieter für die Verkehrssicherheit einer Mietsache verantwortlich bin. Ihr habt den Mieter auf das Gerät einzuweisen und seit für den Ordnungsgemäßen Zustand bei Überlassung verantwortlich.
                    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                    • #25
                      AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                      Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                      Soviel ich weiß werden diese Scheiben durch zwei Schrauben gehalten. Ergo müssen diese lose gewesen sein. Und drehen sich nicht von jetzt auf sofort vollständig heraus.
                      Beide Schrauben sind abgerissen.
                      Unsere VErmutung:
                      Die sind beim fahren oder rangieren irgendwo hängen geblieben, dabei wurde die ganze Arm seitlich stark belastet, so daß die Fixierplatte wegen zu hoher Seitendruck abgerissen wurde.

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                      • #26
                        AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                        Zitat von Corvo Beitrag anzeigen
                        Also, meiner Meinung nach hat auch der Kunde ein Auge drauf zu werfen ob das Gerät in Ordnung bleibt, zumindest die Dauer der Vermietung über.
                        Ist dazu sogar verpflichtet!
                        Nicht nur gemäß Mietvertrag, sondern auch gesetzlich.
                        Vor Inbetriebsnahme ist grundsätzlich zumindest per Augenschein die technische Zustand der Maschine zu überprüfen.
                        Wer zB eine Bohrmaschine benutzt, sollte "auch so" von selbst drauf kommen, daß eine aufgerissene Stromkabelisolierung ein NO-GO ist .

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                        • #27
                          AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                          Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                          Nun, ganz offensichtlich war sie das nicht.

                          Doch.
                          Es ging während der Betrieb defekt.
                          Schließlich fiel die Scheibe denen vor die Füße.
                          Unsere Vermutung:
                          Beim rangieren hängen geblieben -> zu hohe Seitendruck -> Schraube ab

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                          • #28
                            AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                            Die Arbeiter haben mir nicht nur das verlorene Teil ins Hand gedrückt, sondern mir auch zeigen können, wo es abgefallen ist. Und daß der Bolzen gewandert ist, ist unschwer zu erkennen.
                            Was ändert das an der Tatsache das da eine SICHERUNG abgefallen ist? Etwas das bei vorschriftsmäßiger Wartung und Prüfung nicht vorkommen darf.
                            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                            • #29
                              AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                              Doch.
                              Es ging während der Betrieb defekt.
                              Schließlich fiel die Scheibe denen vor die Füße.
                              Unsere Vermutung:
                              Beim rangieren hängen geblieben -> zu hohe Seitendruck -> Schraube ab
                              Das ist Blödsinn. Und das weißt du auch!
                              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Nichterkennen von schwere technische Mängel, Dumm oder Blöd??

                                Nochmal:
                                Es wird bei uns zwischen alle Kunden 3-fach überprüft, 2 mal davon auch fotografisch, einmal direkt nach der Vermietung bei Rücknahme, einmal direkt vor der Vermietung bei der Übergabe.
                                Wir haben nur den Pflicht, eine technische Einweisung zu geben.
                                Wir haben NICHT MEHR das Recht, den Kunde nach einer Nachweis zu fragen, ob er eine entsprechende Schulung schon genossen hat, Datenschutzgesetz lässt grüßen!
                                Gottseidank ist wenigstens die Kontrolle der Führerschein gesetzlich gefordert, und unterliegt somit nicht der Datenschutz.

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