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Abrechnung Spesen

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  • #16
    AW: Abrechnung Spesen

    Die neuen (höheren) Spesenbeträge sindein meines Wissens durch.
    Das ganze ist zu finden in der Drucksache 552/19 des Bundesrats siehe folgender Link

    Beschrieben auf Seite 10 bzw. Artikel 2 Nummer 7

    Die Pauschalen für das Ausland wurden auch angepasst, siehe hier


    Zusätzlich können bei Übernachtungen im Fahrzeug auch noch diese Aufwendungen oder eine Pauschale von 8€ geltend gemacht werden. Steht auch in der Bundesdrucksache.


    Besser lesbare Zusammenfassung gibt es z.B. hier


    Mein Arbeitgeber hat mir das auch schon mitgeteilt, die Abrechnungssoftware muss aber noch angepasst werden (kommt ja überraschend und ist eine große Änderung).
    Zuletzt geändert von Apollo16; 06.01.2020, 07:37.

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    • #17
      AW: Abrechnung Spesen

      Auszug aus dem vorig genannten Link:
      § 9 wird wie folgt geändert:

      a)Nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 5a wird folgende Nummer 5b eingefügt:
      „5b. notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitneh
      mer während seiner auswärtigen berufli-chen Tätigkeit auf einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber beauftrag-ten Dritten im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraftfahrzeug für Kalendertage entstehen, an denen der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale nach Absatz 4a Satz 3 Num-mer 1 und 2 sowie Satz 5 zur Nummer 1 und 2 beanspruchen könnte. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraft-fahrzeug entstehen, kann im Kalenderjahr einheitlich eine Pauschale von 8 Euro für jeden Kalen-dertag berücksichtigt werden, an dem der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale nach Ab-satz 4a Satz 3 Nummer 1 und 2 sowie Satz 5 zur Nummer 1 und 2 beanspruchen könnte,“.

      b)Absatz 4a Satz 3 wird wie folgt geändert:
      aa)In Nummer 1 wird die Angabe „24 Euro“ durch die Angabe „28 Euro“ ersetzt.
      bb)
      In Nummer 2 wird die Angabe „12 Euro“ durch die Angabe „14 Euro“ ersetzt.
      cc)
      In Nummer 3 wird jeweils die Angabe „12 Euro“ durch die Angabe „14 Euro“ ersetzt.
      Ich lese das so, daß Absatz b zwar die neue, höhere Spesensätze nennt, aber in Absatz A lese ich, daß es in Verbindung mit Übernachtung in KFahrzeug steht.

      Lasse mich gerne korrigieren...

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      • #18
        AW: Abrechnung Spesen

        Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
        Hola bernie ist wieder da!!!!!!

        Moin!

        Kommentar


        • #19
          AW: Abrechnung Spesen

          Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
          Hallo Bernie, schön wieder von Dir zu lesen!



          Gruß!
          M.P.U

          Moin

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          • #20
            AW: Abrechnung Spesen

            Ich lese das ganze einfach so, das Personal welches im Lkw übernachtet zusätzlich täglich pauschal 8 € ansetzten kann (Toilette, Duschen ) anstatt des tatsächlichen Aufwandes. Das hat aber nichts mit den 14/28€ zu tun, diese kann jeder bekommen.

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            • #21
              AW: Abrechnung Spesen

              Hallo zusammen,

              ganz genau, das sind 2 verschiedene Dinge:

              1. Spesenerhöhung von 24€ auf 28€ bei einer 24 stündigen Abwesenheit von Zuhause,( da kann die Übernachtung auch im Hotel sein) und 14€ statt 12€ wenn man mindestens 8 Stunden abwesend ist.
              und
              2. Bisher konnte man pro Nacht, die man im LKW verbracht hat, 5 € steuerlich geltend machen als Pauschale oder eben Quittungen fürs Duschen etc. sammeln und diese dann individuell angeben. Jetzt kann man pro Nacht pauschal 8€ angeben.

              Viele Grüße, Larissa
              ...und plötzlich entscheidet das Herz Dinge, die sich der Kopf niemals vorgestellt hat....

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              • #22
                AW: Abrechnung Spesen

                Wie auch von anderen geschrieben, ist der Verpflegungsmehraufwand, also die 14/28€ und die Kosten bei Übernachtung im LKW zwei verschiedene Dinge. Jetzt Mal auf die schnelle, ganz grob und ohne die ganzen Gesetze und Verordnungen nochmal studiert zu haben ( und natürlich auch ohne Gewähr)

                Den Verpflegungsmehraufwand gibt es bei Auswärtstätigkeiten also grob gesagt, wenn man mehr als 8 Stunden von Zuhause und vom Firmensitz fort ist. Dann gibt es noch einige Einschränkungen, die betrachte ich jetzt Mal nicht weil die im Normalfall für die meisten hier im Forum nicht zutreffen.
                Was aber auch für Nahverkehrsfahrer interessant ist: Die 14€ gibt es auch, wenn die einzelnen Abwesenheiten vom Hof zusammen mindestens 8h ergeben. Also wer morgens auf den Firmenhof kommt, dann mehrere Touren fährt und dabei 8:01h lang (der Arbeitszeit) nicht auf dem Hof war kann auch die 14€ bekommen.
                Die 28€ gibt es nur bei vollen 24h Abwesenheit an einem Kalendertag.
                Für andere Länder gibt es andere Sätze und teilweise unterscheiden die sich auch nach Region/Stadt. Das ganze wird im allgemeinen jährlich neu festgelegt, dieses Jahr gibt es z.B. für Nigeria weniger Spesen...

                In der Praxis also (Innerdeutscher Fernverkehr): Montag morgen fängt man an und kommt erst Freitag mittag zurück auf den Hof => 14€ für Montag (>8h und <24h), Dienstag bis Donnerstag je 28€ (24h), Freitag wieder 14€.
                Die 8€ für die Übernachtung kann man dann für Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch, .... also 4x angeben wenn im LKW geschlafen wurde. Was dafür nur erfüllt werden muss ist, dass es nicht das private Kraftfahrzeug ist und dass man mindestens 8h arbeitstäglich unterwegs ist.
                Macht also für die Fernverkehrswoche Verpflegungsmehraufwand von 2x14€ + 3x28€ = 112€ und 4x8€=32€; in Summe also 144€.

                Die 8€ pro Übernachtung im LKW sind aber nur die Pauschale. Man kann natürlich auch alle Aufwendungen einzeln erfassen und einreichen. Dazu braucht man dann aber auch immer einen Kassenbon und evtl. gibt es Streitigkeiten was beruflich veranlasst ist und was nicht und was ein geldwerter Vorteil ist.
                Typisches Beispiel wäre 10€ Parkgebühr, wovon 5€ auf Essen im Restaurant angerechnet werden. Da habe ich zum Beispiel keine Ahnung ob der Essensgutschein dann gegen den Verpflegungsmehraufwand angerechnet werden muss und wie ein Finanzamt oder ein Gericht urteilen würde.

                Als letztes noch, diese ganzen Spesen kann der Arbeitgeber erstatten (Steuerfrei), macht er das nicht, so kann man die Spesen in der Steuererklärung als Werbungskosten aufführen.
                Zuletzt geändert von Apollo16; 06.01.2020, 22:14.

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